Psychoterror

hallo zusammen,
wenn jemand einen nachbarn rund um die uhr (wortwörtlich zu sehen: auch des nachts) mit hämmern, rumpeln, aggressivem türenschlagen u. ä. wochenlang systematisch zu terrorisieren versucht, greifen dann evtl. andere juristische tatbestände außer ruhestörung? falls ja: auf was könnte man sich da konkret berufen?
der eine oder andere hinweis zum weiter recherchieren wäre nicht schlecht…

beste grüße
bernd

Nein gibt es nicht, man kann aber die WOhnung wechseln. Andere Mittel sind leider nicht möglich, der Tatbestand des Psychoterrors müsste ja erst einmal beswiesen sein, und auch dann sehe ich Schwierigkeiten da erfolgreich zu werden.

Gruß
dhschramm

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Hallo,

falls ja: auf was könnte man
sich da konkret berufen?
der eine oder andere hinweis zum weiter recherchieren wäre
nicht schlecht…

Gut, mehr kann ich nämlich nicht bieten. :smile:
Vor einigen Wochen war das Thema „Stalking“/„Psychoterror“ in vielen Medien, da einige Bundesländer dieses als einen gesonderten Tatbestand ausgewiesen haben (IIRC waren dies die südlichen Bundesländer).
Hier findest Du schon einiges:

http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=stalkin…

Grüße,

Anwar

hallo anwar,
das ist doch schon mal eine menge- ich wusste nämlich bislang nicht, dass so etwas unter „stalking“ fällt (hatte ich bislang für ein spezielles promi-problem gehalten :wink:
weil ich allerdings auch weiß, dass es in dieser richtung auch hier schon urteile gegeben hat, wäre die nächste frage, worauf sich diese konkret gründen…
…aber mit dem passenden suchbegriff, bekomme ich vielleicht noch einiges raus.

besten dank auf jeden fall
bernd

Hallo!

Nein gibt es nicht, man kann aber die WOhnung wechseln.

Bei solchen Antworten geht mir wirklich der Hut hoch. Und dann gibt es wirklich Leute, die es begrüßen, wenn jedermann „Rechtsberatung“ betreiben darf???

Hier meine Hinweise:

  1. „Gewaltschutzgesetz“
  2. Anwalt aufsuchen!!
1 „Gefällt mir“

hallo zurück-

Bei solchen Antworten geht mir wirklich der Hut hoch.

schade um den schönen hut :wink: so ist das nunmal im netz, es geben alle möglichen leute ihren senf dazu- das darf man nicht überbewerten (und manchmal ist das sogar trotzdem noch nützlich). deswegen gehöre ich weiterhin zu denen

Und dann
gibt es wirklich Leute, die es begrüßen, wenn jedermann
„Rechtsberatung“ betreiben darf???

die das absolut begrüßen, denn sonst hättest du dich vielleicht nie so aufgeregt, um die lage mit mit diesem hervorragenden hinweis zu klären:

  1. „Gewaltschutzgesetz“

großartig- das war präzise das, was ich hier suche. das macht schonmal ein wenig hoffnung.

  1. Anwalt aufsuchen!!

keine angst, das ist definitiv der nächste schritt, den ich momentan grundlegend vorbereite.
und wieder haben die mitlesenden was gelernt. keine rechtsberatung und trotzdem produktiv- wenn man nicht zuviel erwartet.
gerade deswegen:

vorzüglichsten dank
bernd

Hi,

noch 2 Anregungen:

  1. Polizei einschalten, bei Ruhestörung während der Ruhezeiten, damit es amtlich protokolliert wird.
    (Versuch wäre es wert)
  2. Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst, kannst Du Deinem Vermieter eine Mängelanzeige schreiben und pro gestörter Nachtruhe 1/30 der Monatskaltmiete einbehalten. (schau dazu aber besser nochmal beim Mietrecht im Archiv vorbei) Dein Vermieter wird sich vielleicht tummeln, da er ja dann finanzielle Einbußen hat.

Gruß

Winni

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