Psychotherapeutenverständnisfragen

Liebe Fachleute,
beim Mitlesen verschiedener threads sind einige Fragen aufgetaucht, von denen ich hoffe, dass Ihr sie mir beantworten könnt. Einiges habe ich schon im Internet recherchiert, wenn ich etwas falsch verstanden habe, wäre ich froh, Ihr würdet mich korrigieren:

In Deutschland gibt es den Psychologischen Psychotherapeuten und den Ärztlichen Psychotherapeuten, richtig?
Beides sind geschützte Berufsbezeichnungen, deren Tragen an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, das wäre die Zusatzausbildung für Psychotherapie, richtig?

Wie schaut diese Zusatzausbildung aus? Gibt es irgendwo online ein Ausbildungscurriculum zum Nachlesen?

Ist die Zusatzausbildung fachspezifisch nach Schulen oder quer durch den Gemüsegarten? Wählt man sich eine Schule für seine Zusatzausbildung? Trägt man dann einen Zusatz in der Berufsbezeichnung, die auf die jeweilige Methode hinweist?

Gibt es die Psychotherapeutenausbildung nur als „Zusatzausbildung“ für Psychologen und Ärzte oder auch für andere Berufsgruppen, z.B. Pädagogen, Sozialarbeiter, Pfleger, Krankenschwestern und auch als eigenständige (Voll)Ausbildung für Nichtmediziner und Nichtpsychologen, Nicht-andere-soziale-Berufsgruppen und wie sieht das Ausbildungscurriculum hier aus, vorausgesetzt es gäbe es.

Gibt es eine Psychotherapeutenliste, in welche nur - ich sag jetzt einmal - „echte“ Psychotherapeuten eingetragen sind, d.h. kann man überprüfen, ob derjenige, der sich Ps.Th. nennt auch wirklich einer ist?

In der FAQ Liste habe ich schon gelesen, dass die Krankenkassen die Therapiekosten übernehmen, wenn der Psy.Th. einen Antrag stellt.
Ist dies zeitlich/stundenmäßig begrenzt? Gibt es Kontrolluntersuchungen durch eine übergeordnete Instanz?

Ist es wirklich so schwierig „Therapieplätze“ zu bekommen? Wartelisten?

Gibt es auch Psychotherapeuten, die keine Verträge mit Krankenkassen haben, d.h. keine Anträge einreichen können und nur gegen Privathonorar arbeiten? Und wenn ja, warum? Wird nur eine bestimmte Anzahl oder eine bestimmte Gruppe dafür zugelassen, mit Krankenkassen arbeiten zu dürfen?

Wieviel wird für eine Psychotherapiestunde an Honorar verlangt?

Welche Psychotherapiemethoden sind in Deutschland anerkannt (für Kassenrefundierung bzw. Kostenübernahme, bzw. für Eintragung in eine Therapeutenliste bzw. lt. Psychotherapeutengesetz)?

So, das wär’s einmal. Viele Fragen. Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir die eine oder andere oder alle beantworten könntet!

Grüße
Irene

Hi,

In Deutschland gibt es den Psychologischen Psychotherapeuten
und den Ärztlichen Psychotherapeuten, richtig?
Beides sind geschützte Berufsbezeichnungen, deren Tragen an
bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, das wäre die
Zusatzausbildung für Psychotherapie, richtig?

Bei den Psychologen kann ich es im Detail nicht sagen, aber bei den Ärzten ist es in den Weiterbildungsverordnungen der Ärztekammern geregelt. Jedes Bundesland hat seine Ärztekammer, aber die Weiterbildungsverordnung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland nur unwesentlich. zu Unterscheiden ist „Facharzt“ (zB Facharzt für Psychiatrieund Psychotherapie), Schwerpunkt (ein Facharzt für Chirurgie kann den Schwerpunkt „Unfallchirurgie“ haben)und Zusatzbezeichnung (ein Allgemeinarzt kann zB die Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ oder „Sportmedizin“ erwerben).

Wie schaut diese Zusatzausbildung aus? Gibt es irgendwo online
ein Ausbildungscurriculum zum Nachlesen?

Die Facharztausbildung für Psychiatrie beispielsweise umfaßt folgendes (hab grad keine aktuelle Weiterbildungsverordnung zur Hand, aber ich referier mal aus dem Gedächtnis)

  • 5 Jahre Beufspraxis unter der Anleitung eines Arztes, der von der Ärztekammer die Weiterbildungsermächtigung erhalten hat, davon 1 Jahr Neurologie, 4 Jahre Psychiatrie, höchstens 2 Jahre bei einem Niedergelassenen, der Rest muß in der Klinik absolviert werden

  • Ein „Katalog“ von Inhalten, den du absolviert haben mußt, das wird gewährleistet durch theoretische Unterweisung der Weiterbildungsassistenten in der Klinik, normalerweise 1 x wöchentlich 1,5 Stunden, sowie durch nachzuweisende Tätigkeiten, zB *weißgradnichtausdemkopfwieviele* Gutachten mußt du erstellt haben und *weißauchnichtausdemkopfwieviele* Stunden ambulante Therapie mußt du unter Anleitung eines Supervisors durchgeführt haben.

  • 72 (?binausdemkopfnicht100%sicher) Doppelstunden Selbsterfahrung (damit du selbst mal „Therapie“ erlebt hast)

  • ein Prüfung (Facharztprüfung)

Ist die Zusatzausbildung fachspezifisch nach Schulen oder quer
durch den Gemüsegarten? Wählt man sich eine Schule für seine
Zusatzausbildung? Trägt man dann einen Zusatz in der
Berufsbezeichnung, die auf die jeweilige Methode hinweist?

Nein.

Gibt es die Psychotherapeutenausbildung nur als
„Zusatzausbildung“ für Psychologen und Ärzte oder auch für
andere Berufsgruppen, z.B. Pädagogen, Sozialarbeiter, Pfleger,
Krankenschwestern und auch als eigenständige (Voll)Ausbildung
für Nichtmediziner und Nichtpsychologen,
Nicht-andere-soziale-Berufsgruppen und wie sieht das
Ausbildungscurriculum hier aus, vorausgesetzt es gäbe es.

Psychotherapeut kann nur ein Arzt oder ein Diplompsychologe werden, alles andere schimpft sich dann „Berater“, „Coach“. „psychologischer Dienstleister“, „Therapeut“ etcetc

Gibt es eine Psychotherapeutenliste, in welche nur - ich sag
jetzt einmal - „echte“ Psychotherapeuten eingetragen sind,
d.h. kann man überprüfen, ob derjenige, der sich Ps.Th. nennt
auch wirklich einer ist?

Für Ärzte kannst du bei der Ärztekammer deines Bundeslandes anfragen, wenn du Zweifel hast.

In der FAQ Liste habe ich schon gelesen, dass die
Krankenkassen die Therapiekosten übernehmen, wenn der Psy.Th.
einen Antrag stellt.
Ist dies zeitlich/stundenmäßig begrenzt? Gibt es
Kontrolluntersuchungen durch eine übergeordnete Instanz?

Der Therapeut muß gegenüber dem kostenträger begründen, welche Diagnose er behandelt, ob die Behandlung notwendig und erfolgversprechend ist und warum zum Teufel er so viele Therapiestunden braucht. Ist aber von Kostenträger zu Kostenträger unterschiedlich.

Ist es wirklich so schwierig „Therapieplätze“ zu bekommen?
Wartelisten?

Kommt darauf an, Plätze gibt es genug, deine Krankenkasse muß es aber bezahlen (oder du selbst)

Gibt es auch Psychotherapeuten, die keine Verträge mit
Krankenkassen haben, d.h. keine Anträge einreichen können und
nur gegen Privathonorar arbeiten? Und wenn ja, warum? Wird nur
eine bestimmte Anzahl oder eine bestimmte Gruppe dafür
zugelassen, mit Krankenkassen arbeiten zu dürfen?

Ja, es gibt Therapeuten, die nur gegen Privathonorar arbeiten, aus verschiedenen Gründen

a) weil sie eine Therapiemethode anwenden, die nicht dem Stand der Wissenschaft entsproicht und deswegen nicht bezahlt wird

b) weil sie nicht die erforderliche Qualifikation haben

c) weil sie gut sind und deswegen nicht darauf angewiesen, sich diesen elenden Schriftwechsel mit den Krankenkassen anzutun

Wieviel wird für eine Psychotherapiestunde an Honorar
verlangt?

SEHR unterschiedlich

Welche Psychotherapiemethoden sind in Deutschland anerkannt
(für Kassenrefundierung bzw. Kostenübernahme, bzw. für
Eintragung in eine Therapeutenliste bzw. lt.
Psychotherapeutengesetz)?

Ich nenn mal ein paar, ich weiß aber nicht ob sie alle von den Kassen bezahlt werden:

  • kognitive Verhaltenstherapie (das wäre meine Empfehlung)
  • Psychoanalyse nach Freud
  • Analytische Psychologie nach Jung
  • Transaktionsanalyse
  • Tiefenpsychologisch fundierte Therapie
  • Klientenzentrierte Psychotherapie nach Rogers
  • Systemische Therapie
  • Familientherapie
  • Psychodrama nach Moreno
  • Gestalttherapie nach Perls
  • Gestalttheoretische Psychotherapie nach Walter
  • Integrative Therapie
  • Hypnose
  • Katathym-Imaginative Psychotherapie
  • Rational-Emotive Therapie
  • Gruppentherapie
  • Konzentrative Bewegungstherapie

So, das wär’s einmal. Viele Fragen. Ich würde mich freuen,
wenn Ihr mir die eine oder andere oder alle beantworten
könntet!

Grüße
Irene

Hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen

Gruß

Yoyi

Therapeuten, Privathonorar und die Gründe
Hi Yoyi!

Ja, es gibt Therapeuten, die nur gegen Privathonorar arbeiten,
aus verschiedenen Gründen

a) weil sie eine Therapiemethode anwenden, die nicht dem Stand
der Wissenschaft entsproicht und deswegen nicht bezahlt wird

b) weil sie nicht die erforderliche Qualifikation haben

c) weil sie gut sind und deswegen nicht darauf angewiesen,
sich diesen elenden Schriftwechsel mit den Krankenkassen
anzutun

Ich hab wirklich den Eindruck, dass du 'ne Menge auf dem Kasten hast, aber manchmal magst du es etwas vereinfacht, oder?

Nichts für ungut,
Christiane

Hi Irene,

in Deutschland können Mediziner und Diplom-Psychologen psychotherapeutische Ausbildungen machen. Ausbildungen zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sind auch für Pädagogen und Sozialpädagogen mit Universitätsabschluß möglich. Die Ausbildungen finden nach dem Studium statt.

Die Rahmenbedingungen der Psychotherapeutentätigkeit werden durch das Psychotherapeutengesetz geregelt:

http://www.vpp.org/html/psychoth.htm

Auf Basis dieses Gesetzes hat das Bundesgesundheitsministerium eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) erlassen:

http://www.dpg-frankfurt.de/ausbildung/ausbild-ordn-…

Diese Verordnung gilt therapieformübergreifend. Sie ist für die Ausbildung in den Therapienformen gültig, die durch den wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung als „wissenschaftlich anerkannt“ (bedeutet eher „nachweisbar effektiv“ heißen; das Etikett „wissenschaftlich anerkannt“ ist problematisch) bezeichnet werden und staatlich anerkannte Ausbildungen zum psychologischen Psychotherapeuten anbieten wollen. Die einzelnen Therapierichtungen bemühen sich beim Beirat um ihre „wissenschaftliche Anerkennung“. Der Beirat verfaßt Gutachten, die jedoch regelmäßig heiß und kontrovers diskutiert werden. Anerkannt sind bislang Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Therapie, kognitive Verhaltenstherapie und für einige Störungen Gesprächspsychotherapie (ohne Anspruch auf den neuesten Stand).

Derjenige, der sich zum psychologischen Psychotherapeuten ausbilden lassen will, kann sich seine Ausbildungsstätte aussuchen. Was in den Ausbildungen genau geschieht, regeln die Ausbildungsstätten im Rahmen der Ausbildungsordnung. Nach erfolgreicher Ausbildung und bestandener staatlicher Prüfung darf man die Bezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ tragen und erhält die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Meines Wissens gibt es keinen Zusatz, der die Therapiemethode kennzeichnet, aber - so weit ich weiß - darf man nur nach der Therapiemethode mit der Krankenkasse abrechnen, für die man zugelassen ist.

Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ und „Kinder- und Jugendpsychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt und darf nur derjenige tragen, der eine Approbation besitzt. Dies können nur Diplom-Psychologen, Ärzte und im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie Sozialpädagogen und Pädagogen sein. Wer das nicht ist, darf sich nicht Psychotherapeut nennen.

In der Regel ist es nicht so leicht, einen Therapieplatz zu bekommen, da faktisch eine Unterversorgung besteht. Die Krankenkassen meinen allerdings bereits, es gäbe eine Überversorgung. Es ist halt eine Geldfrage. Du kannst selbst den Test machen und versuchen einen Therapieplatz zu bekommen.

Obwohl die Bezeichnung „Psychotherapeut“ gesetzlich geschützt ist, gibt es Leute, die Psychotherapie nach anderen Therapieformen als den zugelassenen ausüben. Sie können nicht mit der Kasse abrechnen und deren Patienten zahlen aus eigener Tasche (die Kassenpatienten indirekt ja auch, denn sie bezahlen Beiträge für die Krankenversicherung). Der Grund liegt eben in der staatlicher Anerkennung der Therapieform als „wissenschaftlich anerkannt“.

So - soweit meine ich ein paar Antworten auf die Fragen geben zu können. Es muß nicht alles richtig sein, denn es geht nicht um mein Gewerbe.

Grüße,

Oliver Walter

Hallo Oliver,

Danke sehr! Auch für die links. Ziemlich viel von dem, was ich wissen wollte, ist damit beantwortet.

Grüße
Irene

Danke, jetzt sehe ich in der Tat ein wenig klarer.
Grüße
Irene