Hallo liebe Wissenden,
ich hoffe ich bin in diesem Brett auch richtig - wenn nicht würde ich mich freuen wen ein Mod den Artikel in das entsprechende Brett verschiebt. Danke.
So nun zum Fall.
Frau X alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern (2 und 8 Jahre alt) ist nach extremer häuslicher Gewalt erst in ein Frauenhaus und später in eine neue Stadt gekommen. Hier wird Frau X durch eine Sozialarbeiterin der kirchengemeinde betreut.
Frau X ist schon gut auf dem Weg zurück in ein „normales“ Leben ist aber immer wieder von Angstschüben und Albträumen gequält. Auf anraten des Arztes setzt sich Frau X mit ihrer GKV in verbindung und vordert eine Liste mit allen Vertragspsychologen an welche sie auch nach 2 Tagen erhällt. Aufgrund der Vorgeschiechte fallen alle Männer auf der Liste schon mal weg. Nach 2 Tagen am Telefon ist klar, das in der Gegend in der Frau X nun lebt keine der immerhin 11 gelisteten Therapeutinen sie als Patientin aufnehmen kann. (In den nächsten 3 Monaten nicht)
Nun schlägt der Arzt vor es bei einer „freien“ Therapeutin mit der er schon gute Erfahrungen gemacht hat zu versuchen und sihe da diese Therapeutin hätte in 14 Tagen einen freien Therapieplatz.
Nun kommt das Problem. Die GKV lehnt diese Therapeutin ab mit der Begründung das sich die GKV strafbar machen würde da die Therapeutin zwar über alle nötigen Quallifikationen verfügt aber leider nicht über eine Approbation.
Eine Alternative im Umfeld von Frau X kann die GKV allerdings auch nicht benennen.
Frage: Ist die Ablehnung aufgrund einer fehlenden Approbation mit der Begründung „das steht so im Gesetz“ möglich/richtig.
Was würdet Ihr Frau X nun raten zu tun?
Danke schon jetztfür eure Hilfe.
Mathias