Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin Selbständig als Psychologische Berater und bin auch selbe in Therapie. Mir wurde gesagt ich darf meine eigene Therapie als ‚Selbsterfahrung‘ steuerlich absetzten. Stimmt das und wann ja, was muss ich eintragen, reicht ‚Selbsterfahrung‘?
Hallo David,
das kommt auf die Gründe an, warum Sie die eigene Therapie machen. Wenn die Therapie medizinisch notwendig ist, dann eher nicht. Wenn es wirklich um die „Selbsterfahrung“ geht, dann schon. Betriebsausgaben sind „Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind“.
Gruß
sorry das ich nicht geantwortet habe, brauchen sie noch eine antwort ?
wenn ja müsste ich wissen, ob sie die therapie gesundheitlich brauchen, oder nur so besuchen um sich ein bild zu machen.
in diesem spezielle Fall kann ich leider keine konkrete Auskunft geben.
Ich würde die Kosten einfach in der Steuererklärung - wie Du gesagt hast - als "Selbsterfahrung " angeben. Details kannst Du ja gegenüber dem Finanzamt sparen.
Oder Du sprichst einfach mit dem Finanzamt; auch dort besteht eine Erklärungspflicht.
Ansonsten kann Dir nur ein guter Steuerberater helfen.