Hallo. Auf der Suche nach einem geeigneten Psychotherapieplatz bin ich u.a. auf eine Diplom Psychologin gestoßen, die, laut Anmerkung, Psychotherapie auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes betreibt und frage mich nun, was genau das zu bedeuten hat.
Geht es nur darum, ggf. begleitend zur Therapie auf homöopathische Medizin zu setzen, da diese schonender ist, oder wie kann ich mir das vorstellen? Gibt es relevante Unterschiede zur „normalen“ Psychotherapie? Hat schonmal jemand Erfahrung damit gemacht?
Hallo,
das bedeutet, dass sie keine Kassenzulassung hat, also nicht mit der Krankenkasse abrechnen kann.
Vermutlich ist sie in einem Therapieverfahren ausgebildet, das die Krankenkassen nicht anerkennen. Eine Kassenzulassung gibt es nur für Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Gesprächspsychotherapie und Verhaltenstherapie.
Um mit einem anderen Therapieverfahren überhaupt therapeutisch arbeiten zu dürfen, muss man die Prüfung zum Heilpraktiker (Psychotherapie) machen. Diese Prüfung dient vor allem dazu, Schaden zu verhindern.
Welche Ausbildung die betreffende Therapeutin hat, kannst Du daraus noch nicht ersehen. Und ob sie gut ist oder nicht, auch nur sehr in Grenzen.
Die Anerkennung durch die Krankenkassen ist eine gewisse Qualitätssicherheit. Bei den anderen Verfahren und Therapeuten gibt es auch sehr gute, aber auch alles mögliche andere.
D.h.: Wenn Du selbst zahlen kannst und Dir zutraust, gut einschätzen zu können, ob diese Therapeutin und ihre Arbeitsweise Dir helfen können, dann lohnt es sich, sie kennenzulernen und Dich dabei auch gut darüber zu informieren, mit welcher Therapieform sie arbeitet.
Wenn Du Dir nicht so sicher bist oder auf jeden Fall über die Krankenkasse abrechnen möchtest, musst Du weiter suchen.
Geht es nur darum, ggf. begleitend zur Therapie auf
homöopathische Medizin zu setzen, da diese schonender ist,
oder wie kann ich mir das vorstellen?
Nein, der Heilpraktiker für Psychotherapie hat mit Homöopathie erstmal nichts zu tun.
Viele Grüße,
Jule
siehe Auszug aus Wikipedia: "Die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden (z. B. die Gesundheitsämter) können die Beschränkte Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde, auf dem Gebiet der Psychotherapie, nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) erteilen. Von Gesundheitsämtern mitgeteilte Bezeichnungen sind: Heilpraktiker/in (Psychotherapie); Psychotherapeutische® Heilpraktiker/in; Heilpraktiker/in, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie.
Diese Bezeichnungen sind nicht gerichtlich darauf geprüft, ob die Beschränkung der Erlaubnis (nicht das Tätigkeitsgebiet) hinreichend klar und eindeutig erkennbar ist und der Unterschied zum Heilpraktiker ohne Beschränkung, der auch Psychotherapie betreiben darf, deutlich wird. Es gibt keine staatliche Prüfungsordnung, die Kriterien zum Erwerb des Titels enthält. Folglich existieren auch keine vorgegebenen Ausbildungsstandards. Grundlage für die Erteilung der Erlaubnis ist eine Überprüfung durch die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde (z. B. die Gesundheitsämter), die ausschließen soll, dass der Antragsteller eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt (Sachverhaltsermittlung nach § 24 VwVfG). Da ein einheitlicher Gegenstandskatalog für die Überprüfung fehlt, unterscheiden sich Schwierigkeitsgrad und Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Bundesländern stark. In den meisten Bundesländern (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen) beinhaltet die Überprüfung einen schriftlichen und mündlichen Teil. Dort werden die schritflichen Prüfungen einheitlich im März und Oktober nach dem Multiple Choice Verfahren durchgeführt. In Sachsen hingegen wird beispielsweise derzeit nur der mündliche Überprüfungsteil verlangt. Die erteilte Erlaubnis hat bundesweite Gültigkeit. In der Regel besteht für Diplom-Psychologen die Möglichkeit, die Erlaubnis ohne zusätzliche Überprüfung erteilt zu bekommen, sofern das Fach Klinische Psychologie geprüft worden ist bzw. eine entsprechende Fortbildung stattgefunden hat.
Die vorgegebene Antwort ist so nicht richtig!
Die Qualifikation desjenigen* der Psychotherapie anbietet, hat zunächst nur in einer Richtung etwas mit der Krankenkasse zu tun. Richtig ist, dass nur Psychotherapeuten* eine so genannte Kassenzulassung bekommen und richtig ist auch, dass darunter nur jene eine bekommen, die Psychotherapeut in einem der drei von der Krankenkasse anerkannten Verfahren sind. Umgekehrt kann aber der Rückschluss nicht gezogen werden: Nämlich der, dass die fehlende Kassenzulassung ein Hinweis darauf ist, dass jemand kein Psychotherapeut ist. Es gibt auch Psychotherapeuten in diesen drei Verfahren, die keine Kassenzulassung haben - viele sogar.
*Zur Begrifflichkeit: Das ist leider ein ziemliches Chaos und man muss sehr aufpassen. Psychologe, Psychotherapie, Psychotherapeut, Kassenzulassung oder nicht - da geht viel durcheinander.
Etwas besser erklärt wird das alles u.a. hier:
http://www.therapie.de/psyche/info/fragen/unterschie…
Sobald eine wirkliche Störung bzw. Krankheit vorliegt (bspw. Depression, Angststörung, Sucht, etc.) sollte man sich unbedingt an einen approbierten Psychotherapeuten wenden.
Die Approbation gilt für 5 Verfahren: Analyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie und systemische Psychotherapie. Von der gesetzlichen Krankenkasse werden nur die ersten drei bezahlt - und normalerweise nur bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, aber wenn man nachweisen kann, dass man zeitnah keinen Platz bekommt, kann man auch beantragen, bei nicht zugelassenen Psychotherapeuten unterzukommen.
Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz wird von Therapeuten angeboten, die nicht approbiert sind. Sowohl Art als auch Dauer der Ausbildung sind meist nicht geeignet, mehr als nur Lebensberatung zu machen.
Wenn es nach mir ginge, würde der Beruf des Heilpraktikers abgeschafft. Dieser Beruf wurde seinerzeit unter dem Nazi-Regime eingeführt. Wenn man die Ausbildung eines Heilpraktikers mit einem Arztstudium vergleicht, welches 12 Semester dauert, dann steht allein schon die Ausbildungszeit in keinem Verhältnis zur Ausbildung eines Heilpraktikers, die ja lediglich ein paar Wochen dauert. Für ein Facharztstudium sind dann - je nach Fachdisziplin - nochmals 4 bis 6 Jahre zu absolvieren. Ein Neurologe steht dann z.B. volle 12 Jahre in Ausbildung. In Österreich ist der Beruf des Heilpraktikers übrigens verboten. Das mit gutem Grund, wie ich meine. Da viele Heilpraktiker sich ja der Homöopathie verschrieben haben, muss in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass es für die Homöopathie nach wie vor keine evidenzbasierten Wirkungsbeweise gibt. Es ist in den meisten Fällen dem Wirken des menschlichen Immunsystems zuzuschreiben, wenn eine Heilung erfolgt. Die Heilpraktiker verbuchen jedoch diese Spontanheilungen zu Unrecht auf ihr Konto. Man kann davon ausgehen, dass ca. 80 % aller Erkrankungen - vom Schnupfen bis hin zu Krebs duch das Wirken des Immunsystems selbsttätig geheilt werden. Gäbe es das Immunsystem nicht, hätte die Menschheit nicht bis ins 21. Jahrhundert überleben können. Unsere steinzeitlichen Vorfahren lebten zum Glück - dank des Immunsystems - zumindest bis zum Zeugungsalter und sicherten dadurch das Überleben unserer Spezies. Ich jedenfalls würde garantiert nie einen Heilpraktiker konsultieren. Ärzte sind zwar auch nicht unfehlbar, aber einem unzureichend ausgebildeten Schmalspurmediziner würde ich mich niemals anvertrauen.
Übrigens: Homöopathen behaupten völlig zu Unrecht, dass es Beweise für die Homöopathie gebe. Sie können aber keinen einzigen wissenschaftlich relevanten Wirkungsbeweis liefern. Das ist eine Tatsache, die noch nie widerlegt werden konnte. Angebliche Heilerfolge sind ausschließlich auf das Immunsystem zurückzuführen.
Ein Psychotherapeut, der auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes therapiert, ist häufig, wie auch andere Psychotherapeuten, auf eine Therapieart spezialisiert. Jedoch wählen manche Psychotherapeuten, die auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes tätig sind, Therapiemethoden, die man als etwas exotisch bezeichnen könnte.
Außerdem muss man die Therapiestunden selbst bezahlen, da Psychotherapeuten auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes nicht mit der Krankenkasse abrechnen können (mit Ausnahme einiger Privatkassen).
Werner Fischer
Schwarzer Schimmel
Es gibt keinen Psychotherapeuten nach Heilpraktikergesetz!
Wenn man Licht da reinbringen will, dann nur dadurch, dass man den einzig gesetzlich geschützten Begriff - Psychotherapeut - auch richtig benutzt!
Noch einmal: Psychotherapeut darf sich nur nennen, wer nach dem Psychotherapeutengesetz (sic! Nicht nach dem Heilpraktikergesetz!)
http://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/BJNR13111…
ausgebildet ist und approbiert wurde.
Ausführliche Antwort, danke, allerdings fragte ich ja nicht, wie die Meinung zu Heilpraktikern sind, sondern welcher Unterschied als solcher bei dieser Psychotherapeutischen Sache besteht (Ausgebildete Diplom Psychologin scheint die Dame ja zu sein). Die Meinung mit den Heilpraktikern kann ich, meinerseits, nicht ganz teilen, da, aus meiner persönlichen Erfahrung, mir ein Heilpraktiker schon sehr viel weiter geholfen hatte, als eine Reihe Ärzte, die ich konsultiert hatte. Dieser Homöopath wies allerdings auch darauf hin, dass ich Ergebnisse trotzdem auch mit einem Arzt abklären solle, von daher ja vernünftig. Quintessenz, bevor ich jetzt lange herum rede, ich finde es gut, dass ich beide Möglichkeiten habe, wer immer sich nur auf eine einzige Meinung stützen möchte, ist doch selber Schuld dran, wenn nichts hilft.
Vielen Dank für die Antwort. Ich war irritiert, da die Psychologin unter der Kategorie „tiefenpsychologisch fundiert“ auftauchte. Das mit der Kassenzulassung war sehr hilfreich, Ähnliches ging mir dabei auch schon durch den Kopf.
Danke! Die Erfahrung bezüglich Psychotherapieplatzsuche bzw. Therapie habe ich durchaus schon gemacht. Zur Zeit bin ich auf der Suche, da mein Therapeut verstorben ist. Ist aber das erste Mal, dass mir der Begriff „auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes“ im Bereich Psychotherapie untergekommen ist. Liebe Grüsse
Hallo Janina,
deine Antwort ist doch ein wenig spitzfindig. Denn ich bin sicher, du weisst, worum es in der Frage ging.
Es ist richtig, dass Heilpraktiker für Psychotherapie sich nicht „Psychotherapeut“ nennen dürfen.
Aber: Sie dürfen sehr wohl psychotherapeutisch arbeiten, sie dürfen psychische Erkrankungen therapieren, sie dürfen eine Psychotherapiepraxis haben und behandeln, und sie tun es meiner Erfahrung nach auch meistens sehr gut. Ausnahmen gibt es natürlich, aber die gibt es auch bei den Approbierten.
Wenn man Licht da reinbringen will, dann nur dadurch, dass man
den einzig gesetzlich geschützten Begriff - Psychotherapeut -
auch richtig benutzt!
Nein, wenn man da Licht reinbringen will, dann nur dadurch, dass man deutlich erklärt, dass der Begriff des Psychotherapeuten ganz bestimmten Berufsgruppen (approbiert) vorbehalten ist, zu denen Heilpraktiker nicht gehören, ABER dass Heilpraktiker für Psychotherapie trotzdem psychotherapeutisch arbeiten. Dass man sich also aussuchen kann, ob man zu einem Psychotherapeut oder zu einem Heilpraktiker für Psychotherapie geht. Beides hat seine Vorteile.
Grüße,
Julia
Janina,
ich habe dir schon vor 2 Wochen erklärt, dass es völlig daneben ist, zu behaupten, Heilpraktiker für Psychotherapie könnten meist nur „Lebensberatung“.
Leider hast du seitdem nicht dazu gelernt, oder?
Ich kann sagen, dass ich sehr froh und dankbar bin, nicht auf die - in vielen Fällen einfach nicht passenden - kassenzugelassenen Verfahren eingeschränkt zu sein, sondern meinen Klienten moderne, wissenschaftlich anerkannte und sehr wirksame Kurzzeitverfahren anbieten zu können. Diese (z.B. in Österreich kassenzugelassenen) Verfahren pauschal als „Lebensberatung“ zu bezeichnen, zeugt schlicht von Unkenntnis - oder von Ignoranz.
Gruß,
Julia