mich interessiert, ob sich jeder, der meint, einschlägig qualifiziert zu sein, das Wort „Psychotherapie“ auf seine Visitenkarte schreiben darf bzw. als Leistungsspektrum auf seinen Internetseiten angeben kann. Ist die Verwendung eines solchen Wortes reglementiert bzw. an gewisse Bedingungen geknüpft?
mich interessiert, ob sich jeder, der meint, einschlägig
qualifiziert zu sein, das Wort „Psychotherapie“ auf seine
Visitenkarte schreiben darf bzw. als Leistungsspektrum auf
seinen Internetseiten angeben kann. Ist die Verwendung eines
solchen Wortes reglementiert bzw. an gewisse Bedingungen
geknüpft?
jeder darf sich „Psychologe“ nennen, aber „Psychotherapie“ ist geschützt, weil nur der „Diplom-Psychologe“ bzw. der „Psychotherapeut“ überhaupt im klassischen Sinne „therapieren“ darf. Vorausgesetzt ist also nicht nur ein Studium, sondern eine therapeutische Ausbildung (abgeschlossen natürlich). Ausnahmen regelt das Psychotherapeutengesetz.
Jeder Heilpraktiker darf nach geltendem Recht Psychotherapie anbieten und durchführen. Er darf sich aber nicht Psychotherapeut nennen.
Es gibt auch noch die eingeschränkte Heilpraktikerprüfung, die sich auf den Bereich der Psychotherapie beschränkt
(Psychotherapie nach HPG).