Hallo,
mich interessiert, ob sich jeder, der meint, einschlägig
qualifiziert zu sein, das Wort „Psychotherapie“ auf seine
Visitenkarte schreiben darf bzw. als Leistungsspektrum auf
seinen Internetseiten angeben kann. Ist die Verwendung eines
solchen Wortes reglementiert bzw. an gewisse Bedingungen
geknüpft?
jeder darf sich „Psychologe“ nennen, aber „Psychotherapie“ ist geschützt, weil nur der „Diplom-Psychologe“ bzw. der „Psychotherapeut“ überhaupt im klassischen Sinne „therapieren“ darf. Vorausgesetzt ist also nicht nur ein Studium, sondern eine therapeutische Ausbildung (abgeschlossen natürlich). Ausnahmen regelt das Psychotherapeutengesetz.
Herzliche Grüße
Thomas Miller