Hallöchen,
vielleicht weiß jemand ja etwas bescheid!Folgendes.
Bin seit kurzem wieder in Therapie.
Zur letzten Therapiestunde, die immer am Montag statt findet, konnte ich nicht erscheinen,weil ich Angina und hexenschuss hatte.Wurde vom medizinischen Notdienst am davorigen Sonntag krankgeschrieben für einige Tage, ich arbeite zwar nicht,bat aber um ein Krankenschein, sodass ich ein Attest bei der Psychologin vorweisen kann.
So, ich rief am Sonntag noch an,aber kein AB!
Die Psychologin besteht auf Ihr Hornorar der Krankenschein interessierte sie gar nicht!48 Stunden in Arbeitstagen, hätte ich vorher absagen müssen!
Ich finde das total ungerecht!Es war Sonntag, es konnte am Mittwoch noch niemand ahnen das ich übel krank werde und nicht hingehen konnte.
Sie meinte man müsse eben entscheiden was man macht,gehen oder nicht gehen!HALLO?Ich konnte nichtmal mehr krauchen am montag,schilderte ihr sogar das zwei aufeinanderfolgende Tage sogar mein Arzt kommen musste für Spritzen!
Bezahlt die Krankenkasse den Ausfall nciht wenn ein Krankenschein vorliegt.Der Arbeitgeber darf doch auch nciht kündigen,wenn man krankgeschrieben ist.
Ich ahbe keine vereinbarung unterschrieben,nur mündlich damals eingewilligt war aber der festen Überzeugung das in diesem Fall, kein Honorar erstattet werden muss.
Sie meinte nur,sollte ich das nicht zahelne, wäre alles klar-Therapie beendet!
Ich finde das echt fies.Bot mir sogar ratenzahlung an,meinte dann noch höhnisch…noch ne Rate mehr…habe Kaufsucht!
Liebe Grüße
Hallöchen,
Sie meinte nur,sollte ich das nicht zahelne, wäre alles
klar-Therapie beendet!
Ich finde das echt fies.Bot mir sogar ratenzahlung an,meinte
dann noch höhnisch…noch ne Rate mehr…habe Kaufsucht!
Liebe Grüße
Hi Aileen,
wenn Ihr keinen schriftlichen Vertrag habt, muss Sie belegen, dass Du darüber informiert warst!
Abhängig davon, ob Deine Krankenkasse einer Therapie bei einem anderen Therapeuten erstattet, würde ich ggf. überlegen zu Wechseln, von einem Vertrauensverhältnis kann man da wohl nicht mehr sprechen, oder?
Gruß
CM
Hallo,
als Krankenkassenmitarbeiter dazu folgendes.
Grundsätzlich hat der Therapeut recht, da er tatsächlich einen Ausfall
hat. Er hat sich die Zeit genommen für diese Therapiestunde. Wenn
nun der Patient nicht kommt, kann er nicht einfach Ersatz besorgen.
Natürlich spricht in diesem Fall aber auch viel für das Argument des Patienten. In solchen Fällen ist es sinnvoll die Krankenkasse einzuschalten. Ich wende mich in solchen Fällen direkt an den
Therapeuten und siehe da, in den Fällen, in denen die Argumente
des Patienten stichhaltig sind hat auch der Behandler ein Einsehen
und verzichtet auf die Ausfallgebühr.
Hier spielt natürlich auch das Arzt-Patienentenverhältnis eine
entscheidende Rolle.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Eoleen,
zum rechtlichen Hintergrund haben sich die beiden anderen schon geäußert.
Aber eines verstehe ich nicht: Psychotherapie hat doch was mit Gesprächen, sich öffnen und Vertrauensverhältnis zu tun? Oder sehe ich das falsch?
jemand, der mich so behandelt / abkanzeln würde ich nicht mal meinen Fernseher zur Reparatur anvertrauen, geschweige denn meine innersten Gedanken und Gefühle.
Such Dir lieber schnell jemand anderen, der Verträge schriftlich macht und im Besitz eines funktionstüchtigen Anrufbeantworters ist.
Grüße
Gordie
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