Psychotherapie kurz NACH Abschluss einer BU

Hallo!
Vor kurzem habe ich eine BU abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt ging es mir psychisch gut und ich hatte bis auf ein paar Stunden bei einer Psychologin zur Unterstützung vor meinem Examen vor 2 Jahren auch noch keine psychologische Hilfe in Anspruch genommen gehabt. Diese Stunden waren laut meiner BEraterin kein Problem bzgl. der BU. Nun hat sich mein psychischer Zustand jedoch so entwickelt, dass wohl eine Psychotherapie sinnvoll wäre. Ich habe jetzt aber Angst, dass mir bei einer späteren Berufsunfähigkeit wegen psychischer Probleme die Versicherung unterstellen wird, diese hätten schon bei Abschluss der BU vorgelegen und ich hätte sie verschwiegen, v.a. weil es eben noch nicht sehr lange her ist, dass ich die BU abgeschlossen habe. Kann es hier Probleme geben. Ich möchte eigentlich nicht deswegen keine Therapie machen und so tatsächlich riskieren berufsunfähig zu werden, andererseits möchte ich auch nicht noch jahrelang zahlen und die Versicherung zahlt dann aus o.g. Gründen nicht.
Kann mir jemand Auskunft geben?
Wer weiß was???

Vielen Dank schonmal

Guten Tag Sarah,
an der entscheidenden Stelle in Ihrer Darstellung erscheint die
Sachlage unklar. Es kommt nicht darauf an, wie Ihre Beraterin die
vorangehende Behandlung einschätzt, sondern darauf, ob diese
Behandlung im BUV-Antrag bei den Fragen zu Ihrer Gesundheit
aufgeführt wurde. Ist das nicht der Fall, haben Sie ein Problem.
Im anderen Fall können Sie entspannt sein. Wenn die Gesellschaft
Ihnen in der Folge eine Police ausgestellt hat, ist die gültig und
Sie brauchen sich keine Sorgen wegen Obliegenheitsverletzung zu machen.

Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Haben Sie die „psychologische Unterstützung“ angegeben? Falls nicht, wage ich(trotz fehlender Detailkenntnis) zu sagen, Sie haben nun ein gewaltiges Problem!

Die Behandlung hätte angegeben werden müssen, was für eine Versicherung relevant ist, bestimmen nicht Therapeuten, sondern Versicherungen!

EDIT: Ob Sie jetzt eine PT machen ist schon fast egal, da möglicherweise (Angabe der obigen „psych. Hilfe“ ja oder nein) das Kind schon längst im Brunnen liegt!

Hallo,
solltest Du die „psych. Hilfe“ bei Antragsstellung nicht angegeben haben, wirst Du bei einer evtln. BU ein großes Problem haben!
Voraussichtlich würdest Du tatsächlich jahrelang umsonst gezahlt haben, sollte die Vers.Gesellschaft anl. des Leistungsfalles dahinterkommen!
Jeder Rat hierzu kann aus bestimmten Gründen falsch sein!

Gruß cooler

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]