Psychotherapie Rechnuung von 50€! Rechtens?

Hallo,

also ich habe heute Nachmittag (06.02) eine Rechnung in Höhe von 50€ meines neuen Psychotherapeuten bekommen weil ich meine Termin am Montag (01.02) nicht wahrgenommen habe
Nun Frage ich mich ob das alles Rechtens ist, denn das war sozusagen mein 2 Termin bei ihm. Beim ersten Termin hatte ich eine Probesitzung und da hat er mir vorgeschlagen das wir noch einen Termin machen sollten und das hab ich dann auch gemacht. Ich ging davon aus das es sich um eine weitere Probesitzung handelt. So weit so gut.
Habe mich an dem besagten 2 Termin (montag) nicht gut gefühlt und bin nicht zur Therpie gegangen, angerufen habe ich auch nicht.

Und nun trifft mich aus heiterem himmel diese rechnung, muss ich die 50€ zahlen?
Nebenbei sollte ich noch sagen das der Psychotherapeut auch ein Arzt der Allgemeinmedizin (Hausarzt) ist.
Mir hat niemand in der Praxis gesagt, dass ich eine Rechnung für versäumte Termin bezahlen muss.

Was soll ich am besten tun? Fühle mich von meinem Arzt ein wenig abgezockt!
Nur zur Info, kann ein Anwalt dabei etwas machen??

Hi

Habe mich an dem besagten 2 Termin (montag) nicht gut gefühlt
und bin nicht zur Therpie gegangen, angerufen habe ich auch
nicht.

Warum nicht? Es wäre ja schon aus Gründen der Höflichkeit nett, wenn man Termine absagt, die man nicht wahrnehmen kann/will.

In dem Fall hätte der Therapeut Deinen Termin dann vielleicht jemand gegeben können, der ihn dringend braucht, anstatt sinnlos auf Dich zu warten.

Es ist durchaus nicht unüblich, daß für nicht wahrgenommene Termine, die noch dazu nicht rechtzeitig oder in Deinem Fall gar nicht abgesagt werden, etwas verlangt wird. Das ist rechtlich zulässig. Wird aber nicht von jedem Arzt gemacht.

Nur zur Info, kann ein Anwalt dabei etwas machen??

Wenn Du eine rechtliche Auskunft haben willst, dann stelle Deine Frage im Rechtsbrett unter Einhaltung der FAQ:1129.

Gruß
Edith

Hallo,

du hast ja bestimmt am Anfang etwas ausgefüllt und unterschrieben, im Falle eines versäumten Termines dass Du dann eine Rechnung bekommst… Ist ja auch verständlich dass die was verlangt schließlich geht ihr damit eine Therapiestunde flöten… Die sie jemanden anderen vergeben hätte können, wenn Du rechtzeitig abgesagt hättest… Macht mittlerweile fast jeder auch Arztpraxen etc…

grüße hanna

Kategorischer Imperativ
Er passt so oft, aber aufgrund der Frage nach dem Anwalt hier noch mal eingestreut:

Dem ollen Kant sein kategorischer Imperativ:

Handle so, dass dein Tun zum Gesetz für alle wird.

LG Petra, die sich auch grad nicht so gut fühlt

Völlig zu Recht!
Hallo!

Der Therapeut hat sich die Zeit für Dich freigehalten => seine ARBEITSzeit.

Wieso sollte er dafür nicht bezahlt werden? Schließlich ist ER zum vereinbarten Termin verfügbar gewesen, woher sollte er wissen, dass Du nicht erscheinst?

Oder andersherum, wie hättest Du reagiert, wenn er Deinen Termin doppelt besetzt hätte und Du hättest wieder gehen können?

Dass Du so unhöflich bist und Dich nicht wenigstens abgemeldet hast, ist ganz allein Dein eigener Fehler.
Mit allen Konsequenzen.

Angelika

Hallo!

Wenn Dein Arzt den mündlichen Vertrag über die vereinbarte Zeit mit Dir schliesst, den dann versäumten Termin, dann hält er sich daran, indem er da ist und für Dich Zeit hat, die er anderweitig nicht vergeben hat.
Was Du aus der Zeit machst, ist dann doch in Deiner Verantwortung, keineswegs in seiner.
Kommst Du nicht, ohne abzusagen (unhöflich), und er kann den Termin nicht mehr anders vergeben, natürlich musst Du dann die Verantwortung übernehmen.Er doch wohl kaum.
Ein bisschen wundere ich mich über die Frage, denn ich und die meisten Anderen halten das für selbstverständliches, erwachsenes Verhalten.

Termine auf diese Weise kurzfristig nicht einzuhalten ist ein klassisches Beispiel für wildes Agieren, das eine vernünftige Therapie völlig unmöglich macht.
Denn eigentlich geht es dabei oft um innere Abwehr gegen den therapeutischen Prozess, der ja alles andere als bequem ist für das Ich, als um die sachliche Ebene.
Denn auf letzterer ist der von Dir geschilderte Fall sehr klar.
Logisch musst Du zahlen.

Gruß,
Zahira

In dem Fall hätte der Therapeut Deinen Termin dann vielleicht
jemand gegeben können, der ihn dringend braucht, anstatt
sinnlos auf Dich zu warten.

Und deswegen warten Patienten, die dringend Termine brauchen, zum Teil Monate lang. Ich kann´s nicht fassen…

2 „Gefällt mir“

Find ich nicht korrekt…
…weil 50 € eher ein symbolischer Preis sind, die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit bei Psychotherapie höher anzusetzen wäre. Wahrscheinlich hat er aber nicht die ganze Zeit tatenlos sitzen müssen und erläßt Dir daher kulanterweise einen Teil. Ich würde Dich gerne zu einem Anwalt empfehlen, weil der Dir gleich nochmal Geld abzieht, um Dir das Gleiche zu sagen. Und nur was weh tut, führt zu Verhaltensänderung. (=wer nicht hören will, muß fühlen")

Diese Anspruchshaltung konnte ich noch nie ausstehen.

pp

Hallo,

wenigstens ein Ansatz hier:

Wenn Dein Arzt den mündlichen Vertrag über die vereinbarte
Zeit mit Dir schliesst, den dann versäumten Termin, dann hält
er sich daran, indem er da ist und für Dich Zeit hat, die er
anderweitig nicht vergeben hat.

Bleibt aber immer noch die Frage, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Wenn keine Vereinbarung über Vergütung und Vergütungshöhe getroffen wurde. Könnte doch über die Quartalsgebühr abgedeckt sein.

Mir ist auch noch kein Arzt begegnet, der mich nicht vor einer Behandlung auf Zusatzkosten hingewiesen hätte, die ich über die Versicherungsleistungen hinaus selbst zu tragen hätte. Dies gilt für Vereinbarungen zu Behandlungsterminen aber weniger, hier sind Ärzte nachlässig.

So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, der Anspruch steht auf sehr dünnen Beinen (Googeln hat mich auch nicht weiter gebracht).

Davon abgesehen, ich betrachte die fehlende Absage auch für unverschämt. Dies gilt für alle Terminvereinbarungen, egal ob privat, geschäftlich (wie in diesem Fall). Aber aus dieser Selbstverständlichkeit heraus die rechtliche Konsequenz

Logisch musst Du zahlen.

zu ziehen, halte ich für unbegründet.

Grüße
Tommy

Bleibt aber immer noch die Frage, ob und in welcher Höhe ein
Anspruch besteht. Wenn keine Vereinbarung über Vergütung und
Vergütungshöhe getroffen wurde. Könnte doch über die
Quartalsgebühr abgedeckt sein.

Du hast mitbekommen, dass hier von einem Psychotherapeuten die Rede ist? Da ist nix mit „Quartalsgebühr“ (die es eh so nicht gibt, es gibt einen Pauschbetrag, aber der gilt nicht bei Psychotherapeuten). Diese rechnen nach Sitzung ab. Eine solche Sitzung dauert 1 Stunde. Unentschuldigtes Nichterscheinen bedeutet 1 Stunde Verdienstausfall.

LG Petra

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Du hast mitbekommen, dass hier von einem Psychotherapeuten die
Rede ist? Da ist nix mit „Quartalsgebühr“ (die es eh so nicht
gibt, es gibt einen Pauschbetrag, aber der gilt nicht bei
Psychotherapeuten).

Wusste ich nicht.

Diese rechnen nach Sitzung ab. Eine solche
Sitzung dauert 1 Stunde. Unentschuldigtes Nichterscheinen
bedeutet 1 Stunde Verdienstausfall.

Es erklärt noch immer nicht den Anspruch. Vielleicht doch eine Frage für das Rechtsbrett.

Grüße
Tommy

Moin,

aber der gilt nicht bei
Psychotherapeuten).

meinst du mit Pauschbetrag die €10.- Praxisgebühr ? Die gilt auch für Psychotherapeuten. Anders als am Anfang geplant aber nur hier ODER beim Arzt (und nicht zusätzlich). Falls sich das nicht schon wieder mal geändert hat :wink:

J~

Nein, mit dem verkürzten Ausdruck „Pauschbetrag“ meinte ich das, was ein Arzt pro Quartal von der Kasse bzw. der KV bekommt.

Ich habs „Pauschbetrag“ genannt, weil es eben keine Gebühr ist.

Die Praxisgebühr ist was anderes. Die zahlt der Patient beim Arzt an die Krankenkasse (nur noch mal bei der Gelegenheit erwähnt: das ist keine Zusatzeinnahme für den Arzt).

Hier gilt beim Psychotherapeuten wie bei anderen Ärzten auch: Wenn man keine Überweisung mitbringt, muss man die 10 Euro zahlen, hat man eine Überweisung, dann nicht.

Das ist aber völlig unabhängig davon, dass es eine Sauerei bleibt, den Psychotherapeuten ohne Absage warten zu lassen und der hat eine Stunde verballert und nix dafür in der Kasse.

LG Petra

hallo,

es ist dann rechtens, wenn du bereits einen Therapievetrag unterschrieben hast. In diesem steht i.d.R. auch drin, wie mit nicht abgesagten Terminen umzugehen ist. Das Problem ist ja, dass der Therapeut sich für dich eine Stunde frei nimmt, die er auch nicht anderweitig zum Geldverdienen nutzen kann, wenn du nciht kommst. Normalerweise muss man 48Stunden vorher absagen, sondt muss man zahlen. Der Therapeut erhebt nicht den vollen Betrag für die Therapistunde, weil er ja auch Schriftkram in der Zeit erledigen kann. 50€ sind übrigens ein sehr moderater Preis, meist muss man zwischen 60 und 70€ zaheln.

Chintin