Psychotherapie und Arbeitgeber

Hallo,

hoffe, hier richtig zu sein: Eine Freundin möchte eine Psychothearpie beginnen. Ihr Arbeitgeber ist ein Krankenkasse, bei sie auch versichert ist. Sie befürchtet nun, dass Ihr Arbeitgeber Einblick in Ihre Krankengeschichte bekommt und von der Therapie erfährt. Das möchte sie auf jeden Fall verhindern. Kennt sich das jemand aus?

Danke im voraus

Jaro

hallo jaromil,

ich bin nur laie, was die juristerei angeht. ich schreib dir mal, was ich noch aus einer vorlesung zu schweigepflicht, und früheren internetrecherchen für den eigenbedarf weiß:

den arbeitgeber geht nichts an, was der arbeitnehmer in seiner freizeit macht. dh., deine freundin muß ihren arbeitgeber nicht von heilbehandlungen, die in ihrer freizeit stattfinden, informieren.

da ihre erkrankung sie oder andere nicht in der ausübung ihres berufs gefährdet (wie es zb. der fall wäre bei einem berufskraftfahrer, der ständig ohnmächtig wird, oder einer gefährlichen ansteckenden krankheit), muß sie den arbeitgeber auch nicht informieren.

der arbeitgeber hat also kein recht auf die information, daß deine freundin eine therapie macht.

normalerweise hat ein arbeitgeber sowieso keine möglichkeit, an diese info zu kommen. da er kein recht hat auf diese info, darf er sich diese auch nicht auf schleichwegen verschaffen.

kommt er trotzdem irgendwie an eine derartige info, darf er sie nicht „nutzen“, dh. nichts gegen den mitarbeiter unternehmen oder die info in der firma herumtratschen. bei zuwiderhandlungen ist er haftbar für die schäden.

der sachbearbeiter bei der kasse, der für deine freundin als mitglied der kasse zuständig ist, hat darüberhinaus eine schweigepflicht. bei zuwiderhandlung ist er für die schäden haftbar. außerdem wird der bruch der schweigepflicht an sich noch bestraft.

insgesamt halte ich es sehr unwahrscheinlich, daß die krankenkasse sich den regeln zuwider verhält.

Hi Jaromil
Juristin bin ich nicht, aber ich habe mal eine Zeitlang bei einer Krankenkasse gearbeitet und hatte dort ebenfalls eine Kollegin die eine Therapie angefangen hatte.

Diese mußte sie natürlich auch dort wo sie arbeitete beantragen. Bei der Krankenkasse ist es ja so, daß für solche Sachen jeweils ein Sachbearbeiter für eine bestimmte Personengruppe zuständig ist und wie jeder Angestellte im Öffentlichen Dienst oder Berufe die der Schweigepflicht unterliegen, darf auch dieser nicht über seine Fälle reden bzw. auch keine Namen oder Daten nennen.
Natürlich unterhält man sich mal unter Kollegen z.B. ich hatte heute einen Fall der war echt schlimm…etc. natürlich alles ohne Namen und Daten usw.
Ich kann natürlich nicht für alle, in diesem Fall Krankenkassen, sprechen, aber gerade dort, geht man mit Schweigepflicht sehr ernst um, nicht nur weil es hier um zum Teil schwere Schicksale geht, sondern weil jeder Mitarbeiter bei der Krankenkasse wo er arbeitet, versichert ist und wohl kaum einer möchte das seine Geschichte unter Kollegen besprochen wird.
Im übrigen würde sowas auch nicht lange geheim bleiben, wenn jemand redet.
Es ist in der Regel mindestens ein Sachbearbeiter und ein Vorgesetzter (der die Therapie absegnen muß) die das bearbeiten müssen. Es kann natürlich auch überschneidungen geben, so das vielleicht zwei Sachbearbeiter davon erfahren. Aber sollte da jemand reden, ist es schnell nachvollziehbar, wer das war.
Vorallem weil die Herren in den höheren Etagen kaum etwas mit den Sachbearbeitern zu tun geschweige denn zu reden haben :smile:.
Ich weiß jetzt nicht mehr genau was es juristisch gesehen für Strafen bei Schweigepflichtverletzung gibt, aber ich bezweifle, daß Derjenige noch lange dort arbeiten wird…

Hoffe das hat ein bißchen geholfen

Grüße
Novalee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Jaro,

ich moechte Dir zwar keine Angst einjagen, und die untenstehenden Artikel zu Schweigepflicht etc habe ich auch gelesen.

Nur wuerde ich trotzdem bedenken, dass zumindest die Moeglichkeit bestehen koennte, dass der Arbeitgeber davon erfaehrt, und dass er, wenn er dem Problem gegenueber negativ eingestellt ist, es eigentlich keinen Grund gibt, warum er sich nicht ANDERE Gruende sucht, und angibt, warum er mit seiner Mitarbeiterin nicht mehr zufrieden ist.

Es waere natuerlich etwas dumm von ihm, wenn er die wahren Gruende angeben wuerde - da das Gesetz dann auf Seiten Deiner Freundin stehen wuerde. Aber in dem Fall, dass er andere Gruende einer Unzufriedenheit mit seiner Mitarbeiterin angibt, wird sie nicht beweisen koennen, dass diese eine ‚Front‘ fuer das wirkliche Problem sind.

Wie gesagt, ich will keine Panik machen. Vielleicht erfaehrt er davon ja, wegen Schweigerecht, auch wirklich nichts. Aber zu bedenken waere diese Moeglichkeit eventuell doch?

Ich lebe nicht in Deutschland, sondern in einem Land, wo es viel weniger gesetzliche Regelungen in Hinsicht auf Arbeitnehmerrechte gibt. Also vielleicht mache ich wirklich unnutz Panik.

Gruss, Isabel

Hallo,
ich halte diese Befürchtung für gerechtfertigt. Auch wenn die Sachbearbeiter, wie bereits erwähnt, prinzipiell zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, scheint mir dies keine Sicherheit zu sein, wenn jmd. persönlich bekanntes über ihren Tisch wandert. Die Frage ist allerdings - was soll’s ? Eine Therapie an sich dürfte bei den wenigstens Arbeitgebern ein Problem darstellen und Details der Sitzungen gehen die Krankenkasse nichts an.

Gruss
Enno