Psychotherapie und Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo,
wenn man vor Jahren eine Psychotherapie und auch einen Klinikaufenthalt hatt, hat man dann überhauopt noch Chancen auf eine bezahlbare BU? Und wenn ja, wie?

Danke

busy

Bei den Gesundheitsfragen gibt es verschiedene Varianten.
Manche Anbieter fragen nur die letzten 5 Jahre ab, manche 10 Jahre.
Ansonsten hast Du eine Chance, doch noch eine Absicherung zu bekommen, wenn Du gute Begründungen für die Therapie hast, bspw. Todefall in der Familie, Trennung der Eltern usw.

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Hallo Michael,

Bei den Gesundheitsfragen gibt es verschiedene Varianten.
Manche Anbieter fragen nur die letzten 5 Jahre ab, manche 10
Jahre.

So wir wieder mal beim Thema „Anzeigepflicht“ wären. Die Versicherung sagen MM ganz klar, das der Versicherte alle Dinge mitzuteilen hat, die eine Bewertung seines Gesundheitszustandes möglich machen. Beantworte ich die Fragen rein nach der Wartezeit (3,5,10 Jahre) und lasse eine Erkrankung/Behandlung/etc. die früher war unbeachtet kann der Versicherer den Vertrag auch anfechten (muß nicht, sondern kann!!!). Ich weiß das aus verkäuferischen Aspekten die Aussagen auch von Versicherungen manchmal anders sind, nur die Realität sieht nun mal etwas anders aus. Dazu paßt (als allgemeine Info) auch dieser Artikel hier:
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=2…

Ansonsten hast Du eine Chance, doch noch eine Absicherung zu
bekommen, wenn Du gute Begründungen für die Therapie hast,
bspw. Todefall in der Familie, Trennung der Eltern usw.

Welche Begründung dahintersteht ist natürlich wichtig. Wichtiger ist aber die Frage, ob die Erkrankung wieder auftauchen kann oder ebdgültig beendet ist. Im Falle einer psychischen Behandlung/Erkrankung gehen bei den Versicherern alle roten Lampen an. Hier kann (muß nicht) wieder eine Schwächung auftauchen die in sehr vielen Fällen zur BU führen wird. Dieser Bereich ist jedoch gaaaanz schwer einzuschätzen und da lehnen die Versicherungen die Antragsteller lieber ab, als sich einen Leistungsfall einzuhandeln.

Lösungen, wenn eine BU nicht machbar wäre, sind eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu vereinbaren oder das absichern ganz spezieller Erkrankungen (Dread deases policen) zu prüfen. Ist eine Sache für einen Versicherungsfuzzi des Vertrauens der sich in sowas auch auskennt.

Gruß
Martin

richtig!!!
Hallo Martin,
genau das ist der Punkt, warum bei einigen „pingeligen“ Versicherungen es immer wieder zu Prozessen kommt.
Ich war mal bei einem Vortrag des Aktuars der Condor: er hat uns eindringlich vor der Nichtbeachtung dieses Paragrtafen der AVB gewarnt. Unabhängig von der Gesellschaft. Dieser Passus ist in keiner spez. AVB eines BU-Versicherers wörtlich ausgeschlossen. Und damit weiterhin gültig!
Und da sich nach neuester Statistik es sich herausgestellt hat, dass die meisten Gründe für eine BU Nervenangelegenheiten sind, wird die Versicherung bestimmt nicht darauf verzichten.
Grüße
Raimund

Ansonsten hast Du eine Chance, doch noch eine Absicherung zu
bekommen, wenn Du gute Begründungen für die Therapie hast,
bspw. Todefall in der Familie, Trennung der Eltern usw.

Das bedeutet, dass Du Dir bitte die Unterlagen der behandlung besorgst. Das Gutachten, den Entlassungsbericht, etc.

Es gibt auch Versicherer, die dann Psychtherapie ausschließen oder es fällt nicht in die Fragen - aber Achtung: die Fragen ganz genau lesen!

Am besten wendest Du Dich an einen Makler mit einer entsprechende Spezialisierung zu diesem Thema!

Viele Grüße
Thorulf Müller