Psychotherapie während Krankengeld

Hallo Experten,

ich habe folgendes Problem und finde dazu leider keinen direkten Ansprechpartner:

Seid einigen Wochen bin ich krank geschrieben. Diese Zeit ist nun schon so weit fortgeschritten, als dass ich in das Krankengeld gerutscht bin.

Nun war ich in der Zeit nicht untätig und habe mich aktiv um einen Therapieplatz bei Psychotherapeuten bemüht. Das Problem dabei ist, dass einerseits die Wartezeiten sehr ausgiebig sind und andererseits meine Krankenkasse „Vorschläge“ zu Therapeuten gemacht hat. Diese Vorschläge habe ich zunächst angenommen und bin bei einer Person vorstellig geworden. (Probatorische Sitzung) Nur habe ich sofort ihre Abneigung mir gegenüber verspürt, so dass ich diesen Therapieplatz nicht annehmen möchte.

Parallel dazu habe ich mich in eigener Initiative um einen Therapieplatz bemüht, der mir jedoch erst in acht Wochen bereit gestellt wird. Dabei handelt es sich jedoch dann um eine „Intensivtherapie“. Bis dato hätte ich die Möglichkeit, bei einer anderen Psychotherapeutin behandelt zu werden.

Nun meine Frage: Wenn ich nach den probatorischen Sitzungen die Therapeutenvorschläge meiner Krankenkasse aufgrund persönlicher Belange ablehne und statt dessen auf die Therapiemöglichkeit mit Beginn in einigen Wochen warte, hat die Krankenkasse das Recht mir das Krankengeld zu streichen?

Ich weiß, dass ich ein sehr schwerer Fall und es soll unter keinen Umständen der Eindruck entstehen, als wolle ich mich in der momentanen Situation ausruhen. Vielmehr möchte ich fachmännisch gute und nachhaltige Hilfe in Anspruch nehmen.

Herzlichen Dank für die Antwort.

Schöne Grüße
Bernd

Hallo Bernd

Nur habe ich sofort ihre Abneigung mir
gegenüber verspürt, so dass ich diesen Therapieplatz nicht
annehmen möchte.

Das war sehr vernünftig von Dir. Man muss immer genau schauen, ob man füreinander „bekömmlich“ ist.

Parallel dazu habe ich mich in eigener Initiative um einen
Therapieplatz bemüht, der mir jedoch erst in acht Wochen
bereit gestellt wird. Dabei handelt es sich jedoch dann um
eine „Intensivtherapie“. Bis dato hätte ich die Möglichkeit,
bei einer anderen Psychotherapeutin behandelt zu werden.

Dann warte auf diesen, von Dir selber gefundenen Therapieplatz, vor allem, wenn Dir die/der TherapeutIn zusagt.

Nun meine Frage: Wenn ich nach den probatorischen Sitzungen
die Therapeutenvorschläge meiner Krankenkasse aufgrund
persönlicher Belange ablehne und statt dessen auf die
Therapiemöglichkeit mit Beginn in einigen Wochen warte, hat
die Krankenkasse das Recht mir das Krankengeld zu streichen?

Nein, auf keinen Fall. Du hast das Recht, Dir einen passenden und für Dich angenehmen, bekömmlichen Threapeuten zu finden.
Gruß,
Branden

Nein, auf keinen Fall. Du hast das Recht, Dir einen passenden
und für Dich angenehmen, bekömmlichen Threapeuten zu finden.
Gruß,
Branden

Guten Abend,

herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort, das hat mir schon sehr geholfen.

Nun ist meine weiterführende Frage jedoch von ganz praktischer Natur: Worauf kann ich mich da beziehen, wenn meine Krankenkasse das erstmal nicht akzeptiert? - Gibt es dort einen passenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch o.ä., wo das eindeutig geregelt ist? - Schließlich geschieht das ja während des Krankengeldes…

Nochmals danke für die schnelle und kompetente Hilfe,

schöne Grüße
Bernd

Hi Bernd

Worauf kann ich mich da beziehen, wenn meine
Krankenkasse das erstmal nicht akzeptiert? - Gibt es dort
einen passenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch o.ä., wo das
eindeutig geregelt ist?

Nein, soweit ich weiß, gibt es da keine Paragraphen, obwohl es ja eigentlich in Deutschland für alles welche gibt. (Mir fällt spontan eine aus dem Beamtengesetz ein: „Stirbt ein Beamter während der Dienstreise, gilt die Dienstreise als beendet.“) Aber zurück zum Thema:
Wenn es wirklich Schwierigkeiten mit irgendwelchen Knalltüten von der Kasse gibt, dann solltest Du -mündlich oder schriftlich- denen klar machen (was dem normalen Menschenverstand sofort einleuchten würde, dem Krankenkassenangestellten vielleicht etwas später), dass Du Dir natürlich gerade hochmotiviert und ohne Zeit zu verlieren, einen passenden Therapeuten suchst und auch in Bälde finden wirst. Nur wenn Du nach einigen Wochen und etwa 10 Theapeuten noch keinen passenden gefunden haben solltest, dann wird man bei Dir unter Umständen ein querulatorisches Moment (auch gerne „Anpassungsstörung“ genannt) attestieren und DANN, aber erst dann, könnten/dürften Schwieigkeiten auftreten.
Vorher sei guten Mutes und lass -ganz im Gegensatz zu Dantes Göttlicher Komödie- nicht alle Hoffmnung fahren, nur weil Du gesetzlich kankenversichert bist.
Es grüßt Dich herzlich
Branden