PT - verpasster Termin

Hallo,

ich hätte auch ins Rechtbrett schreiebn können, aber ich denke, hier kriege ich auch adäquate Antworten.

Also ich habe Physiotherapie verschrieben gekriegt. 6 Mal. Leider musste ich den einen Termin letztens absagen, weil ich länger arbeiten musste. Dummerweise habe ich das erst drei Stunden vor dem Termin erfahren. Und nun ist der Termin ersatzlos gestrichen worden oder ich müsste in aus prvater Tasche zahlen. Ich finde das so was von daneben! Dürfen die das überhaupt? Immerhin hatte ich doch ein Rezept und habe auch einen gewissen Betrag zuzahlen müssen.

Gruß von Suse

Hallo Suse

Also ich habe Physiotherapie verschrieben gekriegt. 6 Mal.
Leider musste ich den einen Termin letztens absagen, weil ich
länger arbeiten musste. Dummerweise habe ich das erst drei
Stunden vor dem Termin erfahren.

Die meisten Physiotherapeuten haben inzwischen in ihrem Kleingedrucktem stehen, das Absagen 24 Stunden zuvor getätigt werden müssen, da ansonsten die Therapie gezahlt werden muß, ohne das die Behandlung erfolgt ist. - Und sie dürfen das, denn sie haben ja strenge Terminuierungen udn können nicht kurzfristig jemand anderen einschieben ect

Die meisten Praxen lassen aber mit sich reden und vereinbaren einen neuen Termin, wenn man ihnen erklärt wie es dazu kam.

Das der Abbruch auch ohne 24 Stunden voheriger Abssage ohne finanzelle Verluste von statten geht, geht nur wenn aufgrund von Krankheit oder schlechtem Befinden die Therapie abgebrochen werden muß.

ersatzlos gestrichen worden oder ich müsste in aus prvater
Tasche zahlen.

Du hast immer noch die Möglichkeit das Du zu einer anderen Physiotherapie wechselst, die vielleicht mal ein Auge zudrücken und einfach den Termin neu ansetzten.

Immerhin hatte ich doch ein Rezept und habe
auch einen gewissen Betrag zuzahlen müssen.

Ja Du mußt für 6 Behandlungen zuzahlen - Krankenkasse anrufen und fragen wie das bei Deiner Kasse gehandhabt wird.
Das ist überall etwas anders.

Ich würde wenn es geht , mir vom Arbeitgeber bestätigen lassen, das Du länger arbeiten musstest und mit der Bestätigung würd ich zur Physio gehen, denn mit dem Schreiben können sie dann evtl doch noch was in der Abrechnung abändern. Die sind von gesetzeswegen her inzwischen auch sehr eingeschränkt in ihrem Handlungsspielraum.

Ein zweischneidiges Schwert sozusagen, was Dir da passiert ist

Gruß Natascha

Hallo Suse,

sorry, aber die/der Physiotherapeut ist letztendlich im Recht - „er darf das“! Schließlich hat er durch nicht rechtzeitig abgesagte Termine einen finanziellen Ausfall, der durch nichts ersetzt wird.

Allerdings sollte er/sie in Ihrem Fall schon eine Ausnahme machen!
Bei mir muss keiner, der länger arbeiten muss oder z.B. im Stau steht, eine Ausfallgebühr bezahlen…
Das ist sicher nicht kundenfreundlich - bzw. patientenfreundlich!

Übrigens - von der Zuzahlung zum Rezept hat der Physiotherapeut überhaupt nichts. Das Geld geht sofort an die Krankenkasse.

Gruß
Angie

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MOD: überflüssiges Ganzkörperzitat entfernt. Bitte beachtet die Netiquette Pkt. 10. Danke!

Hallo Natascha,

auch bei Krankheit sollte der Patient 24 Std, vorher absagen (wenn das möglich ist!!). Abgebrochen werden muss die Behandlungsserie nicht, das Rezept kann wegen Krankheit unterbrochen werden (je nach Krankenkasse unterschiedlich lang).

Wechseln zu einem anderen Physiotherapeuten kann man während einer Behandlungsserie nicht. Wo die Verordnung abgegeben wurde, muss man bleiben oder die Behandlung ganz abbrechen.

Es stimmt nicht, dass die Zuzahlungen bei den Krankenkassen unterschiedlich sind. Es sind immer 10 Euro für das Rezept und 10% der Behandlungskosten. Es gibt halt die RVO-Kassen (die uns Physios weniger bezahlen - AOKs, BKKs,LKKs) und die VdAK-Kassen (Ersatzkassen), die mehr bezahlen.

Ansonsten - siehe, was ich Suse geantwortet habe.

Gruß
Angie

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Hallo Suse,

sorry, aber die/der Physiotherapeut ist letztendlich im Recht

  • „er darf das“! Schließlich hat er durch nicht rechtzeitig
    abgesagte Termine einen finanziellen Ausfall, der durch nichts
    ersetzt wird.

Servus Angie,

bei Zahnmedizinern, wo es schon auch mal um Stunden gehen kann, hat es dazu schon Prozesse und Urteile gegeben. Der ‚Geschädigte‘ muß dann schon nachweisen können, daß die reservierte Zeit nicht mehr anderweitig ‚verkauft‘ werden konnte. Also - ganz so einfach wie hier geschildert, geht es dann doch nicht. Und ja - das Rechtsbrett müßte auch eine Möglichkeit sein, sich hier schlau zu machen.

Kai

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Danke
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde nochmal mit der PT reden, mal sehen…

Hallo Kai,

wir Physiotherapeuten haben nichts mit Zahnmedizinern zu tun - wir dürfen nur auf ärztliche Verordnung behandeln. Haben also keinen „Erstkontakt“ mit den Patienten.

Es gibt genügend Gerichtsurteile darüber, dass Physiotherapeuten die „Ausfallzeiten“ dem Patienten in Rechnung stellen können!

Außerdem - Du willst doch wohl nicht das Einkommen eines Zahnarztes mit dem eines Physiotherapeuten vergleichen…?!

Gruß
Angie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Suse,

ich muss als PT auch noch mal meinen Senf dazu geben.
Es gibt tatsächlich Gerichtsurteile, die das regeln. Irgendwo hatte ich mir sogar mal Aktenzeichen notiert, bisher aber nie gebraucht.

Diese Urteile regeln noch etwas ganz anderes, nämlich, dass der Patient den Termin tatsächlich selber ersetzen muss und dann den verbliebenen vom Rezept nachbekommt.

Entstanden ist es daraus, dass solche kurzfristigen Absagen überhand genommen haben und daraus ein ernsthafter wirtschaftlicher Schaden entsteht. Ähnlich wie bei Arztpraxen können die PT-Praxen von den Kassenpatienten auch nicht bestehen, da sprechen wir dann wirklich von Existenzproblemen. Wenn Du als Angestellte also länger arbeiten musst, dann kann die PT auch nichts dafür.
D.h. rein rechtlich, gibts auch schon Urteile drüber, nur kaum ein Angestellter setzt das durch, muss Dein Arbeitgeber für den verpatzten Termin aufkommen.
Es kann nich unser Problem sein, wenn ein Patient länger arbeiten muss, die Gerichte habens bestätigt, es soll aber auch nicht Dein Problem sein, sondern das Deines Chefs. Ich weiß, kaum umsetzbar, aber das es nicht das Problem der PT sein darf, ist auch irgendwie verständlich, oder?
Richtiges Vorgehen wäre wohl: Dein Chef bezahlt den Ausfall, Du bekommst den regulären 6. Termin nach.

Ich persönlich handhabe es so, dass ich mir das einmal angucke und wenn sie ein Pat. als „Pappenheimer“ herausstellt bekommt er erstmal Termine bekommt, bei denen es nicht so weh tut, wo man also gut in Freizeit übergehen kann, ohne wichtige bezahlte Zeit zu verlieren, auch wenn er die evtl schlecht einrichten kann, ist nicht mein Problem, und wenns dann weiter geht, dann muss er zahlen und bekommt bei mir keinen Termin mehr. Ich habe den Hinweis offen für jeden hängen.
Mir geht es aber auch um die Effizienz der Therapie, die einfach nicht gegeben ist, wenn die Termine weit auseinander liegen und ich immer von vorne anfangen darf.
Für die letzte Stunde hat man ja auch oft schon was geplant, ich zumindest.
Das ganze hat überhaupt nichts damit zu tun, dass Du ein Rezept hattest, oder die allgemein gültige, durchlaufende Rezeptgebühr bezahlt hast. Es hat vielmehr damit zu tun, dass es diese Regelungen für alle Bereiche gibt. Volkhochschulkurse musst Du vorher bezahlen, egal, wie oft Du ausfällst!!! Und auch Nachhilfe und anderes müssen bis 24 h vorher abgesagt werden.

Gruß
Kathy

Hallo Angie

auch bei Krankheit sollte der Patient 24 Std, vorher absagen
(wenn das möglich ist!!).

Das stimmt, wenn die Krankheit 24 Stunden zuvor schon auftritt :wink:

Aber ich hatte mich nicht genau ausgedrückt, Entschuldigung.
Ich bezog es auf chronische Erkrankungen, deren Beschwerden extrem schnell so stark werden können, das der Termin nicht wahrgenommen werden kann. In dem Fall kann man auch kurzfristig absagen, Attest des Arztes nachreichen und muß dann nicht für die entfallene Stunde aufkommen.

Aber auch bei nicht chronischen Erkrankungen, sondern plötzlich auftretenden ,muß man den Ausfall nicht übernehmen, wenn der behandelnde Arzt dementsprechend ein Attest ausstellt.
Z.B. bei Knochenbrüchen, akuten HWS BWS oder LWS Syndrom, internistische Erkrankungen die aus dem Lot geraten ,wie Blutdruckprobleme usw.
Jemand der nen Herzinfart geschoben hat, kann halt einfach nicht zur Therapie und muß den Ausfall dann auch nicht zahlen.
siehe oben

Abgebrochen werden muss die Behandlungsserie nicht,

Ich meinte abgebrochen in den Sinn, das man als Patient dann für eine Zeit von XY nicht mehr zur Therapie kann.
Die Therapie wird dann nach Genesung oder Besserung der Krankheit fortgeführt.

Wechseln zu einem anderen Physiotherapeuten kann man während
einer Behandlungsserie nicht.

Oh doch das kann man! Aber ganz sicher. Ich selbst habe schon gewechselt darum weiß ich das so genau.
Allerdings muß der Wechsel bei der Krankenkasse angegeben und begründet werden.
Ein schlechter Physiotherapeut ist beispielsweise ein Grund dafür.
Man bricht dann die Behandlung ab, wechselt den Therapeuten oder die Praxis und muß die Gebühren die für die Krankenkasse anfallen nicht nocheinmal für das Rezept zahlen.

Wo die Verordnung abgegeben
wurde, muss man bleiben oder die Behandlung ganz abbrechen.

Nein, das kommt auf den Fall an.
Als Patient hab ich immer die freie Wahl des Therapeuten und sollte der Therapeut nicht mehr mein Vertrauen genießen ect, dann habe ich das Recht zu wechseln, auch während einer Verodnungsserie.

Man muß sich in dem Fall dann einfach mit der Krankenkasse kurzschließen.

Man wechselt seinen Therapeuten auch nicht, wenn nichts Gravierendes vorgefallen ist.

(die uns Physios weniger bezahlen - AOKs, BKKs,LKKs) und die
VdAK-Kassen (Ersatzkassen), die mehr bezahlen.

Das meinte ich

Gruß
Natascha