Pty Ltd

kann mir jemand o.g. rechtsform erläutern? danke!

kann mir jemand o.g. rechtsform erläutern?

Hallo,

so wird die englische Form der Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung in Werbebriefen beschrieben:

Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile:
In Deutschland voll handlungsfähig und eintragbar, selbst wenn in England nachweislich keine Geschäfte getätigt werden
Keine persönliche Haftung auf das Privatvermögen, Durchgriffshaftungen nur in sehr seltenen Fällen möglich
Keine 50 000,00 DM Stammkapital erforderlich, das Stammkapital einer LTD beläuft sich auf ca. 800 DM
Geringe Eintrags- und Reg.-Kosten
Europaweit geschäfts- und handlungsfähig

Du fragst aber nach Pty Ltd.
Aus Neuseeland (dahin wollte ich mal auswandern) ist mir folgendes geläufig: Ltd. enspricht etwa der deutschen AG und Pty Ltd. etwa der deutschen GmbH, nur eben mit dem sehr geringen Mindeskapital.

Gruß
Wolfgang

Aber einen großen Wehmuts- (oder doch Wermuts-) tropfen hast nicht erwähnt. Die deutschen Finanzämter reagieren äußert sauer, wenn eine solche Ltd. in Deutschland Geschäfte macht. Viele Augen blicken auf einen solchen Schmalspur-GmbHler. Außerdem ist bei den deutschen Banken sofort der Geldhahn zu, wenn jemand meint, damit hier agieren zu müssen. Kein ausreichendes Mindestkapital = nix Kohle von der Bank.

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Aber einen großen Wehmuts- (oder doch Wermuts-) tropfen hast
nicht erwähnt. Die deutschen Finanzämter reagieren äußert
sauer, wenn eine solche Ltd. in Deutschland Geschäfte macht.
Viele Augen blicken auf einen solchen Schmalspur-GmbHler.
Außerdem ist bei den deutschen Banken sofort der Geldhahn zu,
wenn jemand meint, damit hier agieren zu müssen. Kein
ausreichendes Mindestkapital = nix Kohle von der Bank.

Hallo Klaus,

natürlich macht es betriebswirtschaftlich keinen Sinn, ohne oder mit zu wenig Kapital zu beginnen. Auch Kreditgeber hebeln jede Art der Haftungsbegrenzung per selbstschuldnerischer Bürgschaft des Kreditnehmers aus.

Es müssen schon besondere Umstände vorliegen, die für einen in Deutschland Tätigen die Gründung einer britischen Ltd. rechtfertigen. Unter gängigen Bedingungen des Gründers ist das keine Rechtsform, mit der Sinnvolles anzufangen ist. Zudem: Wenn jemand ohne Geld in der Tasche Verpflichtungen eingeht, von denen er weiß oder wissen müßte, ihnen nicht nachkommen zu können, kann man auch von Betrug reden. Da hilft auch keine Haftungsbeschränkung weiter.

Ich hatte mir überlegt, ob ich diese Dinge gleich mit in meine Antwort einbaue und ließ es dann aber, weil die Frage nicht in Richtung Zweckmäßigkeit einer entsprechenden Rechtsform zielte.
Aussagen für die geeignete Rechtsform eines Vorhabens bilden ein weites Feld sind ohnehin nur bei Kenntnis aller Umstände des Einzelfalls zu machen.

Gruß
Wolfgang