Publisher vs. BPjM

Hallo!

Meine Frage bezieht sich auf die Vorgehensweise der BPjM. Im Beispiel sei das Spiel Modern Warefare 2 für PS3 erwähnt.

Kurz zusammengefasst: Die EU-Version ist im Eilverfahren auf Liste B gesetzt worden, die deutsche Version ist FSK18. Der einzige Unterschied ist, dass in einer umstrittenen und vieldiskutierten Mission am Moskauer Flughafen auf Zivilisten geschossen werden kann. Dies ist nicht notwendig, aber wird in der EU-Version geduldet, in der deutschen ist das Spiel in diesem Fall vorbei.

Mal angenommen, Infinity Wards brächte in meiner deutschen Version ein Update, die das Spielverhalten nachträglich an das der internationalen Version anpasst - was wären die Konsequenzen? nachträgliche indizierung wäre wohl ziemlich wahrscheinlich, aber müsste der amerikanische Publisher Strafe an Deutschland zahlen? Könnte er anderweitig verurteilt werden, weil er das ja arglistig hätte geplant haben können? Oder würde die Indizierung nur dieses Update betreffen?

Bitte keine Diskussion über die Indizierung selber, ich möchte wirklich nur eine sachliche Antwort.

Danke schonmal für Eure Antworten! :smile:

Hallo,

Mal angenommen, Infinity Wards brächte in meiner deutschen
Version ein Update, die das Spielverhalten nachträglich an das
der internationalen Version anpasst - was wären die
Konsequenzen? nachträgliche indizierung wäre wohl ziemlich
wahrscheinlich, aber müsste der amerikanische Publisher Strafe
an Deutschland zahlen? Könnte er anderweitig verurteilt
werden, weil er das ja arglistig hätte geplant haben können?
Oder würde die Indizierung nur dieses Update betreffen?

Für die Einstufung relevante Dateien dürfen nicht verändert werden. Der Hersteller darf also nicht nachträglich einen Blutpatch liefern, wenn das Spiel in DE bereits eingestuft „niedriger“ wurde.

Hab bisher noch von keinem Fall gehört, wo der Hersteller dies gemacht hat, scheint also 'ne Menge Geld zu kosten :wink:

Grüße