Pufferspeicher nur mit E-Heizstab betreiben

Hallo,
Unabhängig von der Wirtschaftlichkeit, ist es möglich (+evtl. zulässig) die Heizung und Brauchwasser für ein 90 m2 Altbau-Haus bewohnt von 1 Person nur mittels eines Pufferspeichers und Heizstab zu betreiben?
Gruß

Ja, das geht.

Deine Einspeisevergütung ist geringer als der Preis für Heizöl oder Gas - unter normalen Umständen wäre sie nur geringfügig niedriger, aber aktuell ist da eine ziemlich große Differenz.
Es ist durchaus legitim, einen hinreichend großen Pufferspeicher mit ein, zwei oder drei Heizstäben immer dann aufzuheizen, wenn der Strom dazu quasi umsonst ist.

Wirtschaftlicher wäre es, eine bestehende Wärmepumpe dafür zu benutzen (erzeugt vielleicht 3 kWh Wärme aus nur einer kWh Strom). Die Anschffung einer Wärmepumpe nur zu diesem Zweck benötigt dazu aber lange Zeit bis zur Amortisation - je nach Höhe ggf. zu zahlender Kreditzinsen könnte dies auch niemals der Fall sein.

Beachte, dass in der kalten Jahreszeit nur ein Bruchteil der Solarenergie zur Verfügung steht, die im Juni bereitstehen würde.

Zahlen?
Eine 25kWp Anlage bei uns erzeugte
im Januar 2022 290 kWh,
im Dezember 2021 278 kWh
und im Juni 2021 stolze 3780 kWh.

Der Heizwärmebedarf verteilt sich dagegen so, dass im Juni 1,33% der Jahresenergie benötigt wird und im Januar 17%. Du hast im Juni 13mal mehr Strom zur Verfügung als im Januar, aber benötigst im Januar 13mal mehr Energie zum Heizen als im Juni.

Berechne also zuerst, wie groß der Energieüberschuss in der kalten Jahreszeit überhaup ist, bevor du an einen Speicher denkst. Bedenke dabei auch, dass ein Puffer mit 500 Liter Wasser, den du „umsonst“ mit Solarstrom von 40°C auf 90°C aufheizen kannst, dabei lediglich 29 kWh Energie aufnimmt. Das entspricht in etwa dem Heizwert von drei Liter Heizöl.

Oh, ich sehe erst jetzt, dass du das „unabhängig von der Wirtschaftlichkeit“ betrachten willst.
Dann vergiss alles, was ich geschrieben habe. :wink:

Sorry, Wozu willst Du denn Brauchwasser aufheizen? Zum Autowaschen? Zum Heizen wären die Radiatoren schnell kalt

Ich frage nur für den Fall, dass ich jemanden seine Heizung ersetzen muss, weil defekt, das geht nämlich auf meine Rechnung. Den Verbrauch muss der derjenige aber selbst tragen. Und ich vermute mal, dass ein Speicher mit Heizstab in der Anschaffung die billigste Alternative ist. Den Strom muss derjenige selbst aus dem Netz beziehen (garantiert nicht von mir). Seine Aussage war bei meiner Frage ob er Mieterstrom von mir günstig (23 cent/kwh, Vertrag 2 Jahre) beziehen möchte:" ich finanziere Dir doch nicht Deine PV-Anlage" :smiley:

Wasserhahn, Dusche.

Und du denkst, mit einer derart massiven Verschlechterung müsste der Mieter einverstanden sein?
Die vorhandene Heizung muss funktionieren, oder repariert oder ersetzt werden. Diese gegen ein anders Heizsystem zu ersetzen, bei dem die Kosten ein Mehrfaches betragen können, steht dem Vermieter nicht zu.

Tja, darüber wird er sich angesichts der aktuellen Strompreise wohl ärgern.
Aber du kannst dich freuen, denn „Mieterstrom“ ist (noch) ziemlich kompliziert umzusetzen und erfordert, dass du den Strom für das ganze Objekt einkaufst und dann weitergibst.
Die mir bekannten Messkonzepte erlauben keine Differenzierung zwischen „Mieter bezieht Strom, wenn die PV-Anlage Überschuss hat“ und „Mieter bezieht nur nachts Strom“. Wenn der nur nachts viel Strom bezieht, dann zahlst du drauf. Und du musst ja 10% unter dem Normalpreis des Netzbetreibers bleiben, um den Vorzug des Mieterstrommodells zu haben.

In den letzten 2 Jahren hatte ich ca. fünf Anfragen zu diesem Modell, nach Erläuterungen zu dem „Wie geht es und wie wird abgerechnet“ durch die Netzbetreiber haben ALLLE abgewinkt.

Mein Angebot war pauschal gemeint, egal ob die Anlage (60 kwp) Strom liefert oder aus dem Speicher entnommen wird oder ich den (für sie) zukaufe.

Das war erst vor 4 Wochen die Preisschraube war da ja schon am rotieren. Das hätte sie bei weniger von Neid verklärtem Blick schnallem müssen.

Ist kein Mieter sondern eine Wohnrechtsinhaberin. Jemand der seit Jahrzehnten die Hälfte des Jahres hartzt und ohne Hemmungen dir jeden Finger der ausgesteckten Hand abbeißt. Dabei so blöd ist, nicht zu beachten, dass sie Räume und Flächen nutzen darf die ihr gar nicht zustehen. Die habe ich ihr jetzt entzogen worauf sie zum Anwalt ging und klein wie eine Kirchenmaus (aber angepisst)wiederkam.
Wenn jetzt die alte Heizung des von ihr bewohnten Gebäuden die Grätsche macht, kommt die Billiglösung statt der LWP (28k€) die bereits in Planung war. Lieber verzichte ich auf die 45% Zuschuß.
Die ist zu dem Wohnrecht gekommen weil sie einen alten Deppen belabert hat der sich nicht über die Folgen im Klaren war. Sein Sohn hat sich darüber schon ins Grab geärgert.

Als nächstes wird der zweite Schornstein oberhalb des Dachs abgetragen „wegen Baufälligkeit“
Dass sie nicht noch auf doofe Gedanken kommt.

Hallo,

nachvollziehbar.
Ist es nicht normalerweise so, dass der Wohnberechtigte selbst für die Erhaltung der genutzten Immobilienteile verantwortlich ist? Kenne ich so aus dem Nießbrauch.

Gruß,
Paran

Es geht ja auch gar nicht anders. Du hast keine Chance zu ermitteln, wie groß die Anteile aus PV und aus dem Netz sind.
Als Stromverkäufer wärest du zu einem Energieversorger und Messstellenbetreiber geworden - mit all den damit verbundenen Pflichten. Gerade bei einem angespannten Verhältnis zwischen Wohnberechtigtem und Eigentümer würde ich dringend die Finger davon lassen. Alternativ holt man sich einen externen Dienstleister dazu, der die Abrechnung und administrativen Pflichten übernimmt. Bei nur einem Abnehmer lohnt sich das niemals.

Instandhaltung: Ja, der Wohnberechtigte hat sich darum zu kümmern.
Aber:
„Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.“ (§1041 BGB)
Eine Erneuerung der Heizung ist eine außergewöhnliche Maßnahme.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Saarbr�cken&Datum=25.01.2017&Aktenzeichen=4%20C%20418%2F16

Ich bezweifele, dass der Eigentümer bei einem Defekt der Heizung ein beliebiges Heizsystem einbauen lassen darf, wenn das zu höheren Energiekosten führt. Aber da kenne ich mich nicht aus und ich empfehle, einen Anwalt zu befragen, bevor der Wohnberechtigte es macht.

Ergänzung:
Intelligente Messsysteme („smart meter“) könnten das. Aber auch nur begrenzt:
Deine PV liefert beispielsweise gerade 14 kW. Du selber beziehst in diesem Moment 21 kW, die Wohnberechtigte 7 kW. Wie soll das aufgeteilt werden? Wird der 50% Anteil PV-Strom, den die Anlage zur Verfügung stellt, zuerst dir zugeschlagen, oder zuerst der Wohnberechtigten, oder wird gleichmäßig aufgeteilt?

Das wäre mir egal gewesen, letztendlich Peanuts. Gedacht war ja die in Tage gekommene Heizung durch eine WP zu ersetzen mit der 45% Förderung ist das ja auch tragbar. (Mache ich gerade auch in dem von mir bewohnten Haus). Mit der Steuerung kann man den Pufferspeicher (soweit möglich) am Tag aufladen und bei 60kwP fällt außer bei viel Schnee immer mal was ab.

Vor dem Kauf hatte ich ein Urteil gelesen (aber leider nicht abgespeichert), bei dem ein Wohnberechtigter die Erneuerung der Ölheizung gefordert hat, aber nicht nachweisen konnte, dass die alte regelmäßig gewartet wurde. Mangels regelmäßiger Wartung hat die Heizung dadurch das zeitliche segnet und der Wohnberechtigte mußte auf seine Kosten die Heizung erneuern. Das ist mir jetzt aber auch egal, das mit dem elektrisch beheizten Pufferspeicher find ich gut. Die Heizung ist meines Wissens die 4 Jahre die ich das Objekt besitze nicht gewartet worden.

Und warum sollte ich nicht eine Heizung einbauen dürfen, die dem Stand der Technik entspricht und ökologisch wertiger als Öl ist?

Das trifft bei einer Stromheizung ohne Wärmepumpe nicht zu - oder doch?

Eine aus dem deutschen Strommix entnomme Kilowattstunde Strom verursacht ca. 400g CO2-Emission.
Ein Liter Heizöl verursacht 2,7kg - rund 280g CO2 pro kWh.

Da die Anlage netzgekoppelt ist, steht jede selber verbrauchte kWh Strom nicht mehr dem Netz zur Verfügung und muss irgendwo mit 400g CO2 anderweitig erzeugt werden.

Dieser Aspekt wird aber im GEG nicht beachtet, da wird selber erzeugter PV-Strom mit „0“ angerechnet - technischer und logischer Unfug, aber politisch gewollt.

Wie geschrieben: Ich würde das zuvor anwaltlich abklären lassen. Gelten denn die Vorschriften über eine „Modernisierung“ auch beim Wohnrecht? Könnte man analog dazu eine energetische Modernisierung durchsetzen? Wäre eine Strom-Direktheizung überhaupt eine Modernisierung, wenn die dazu notwendige Energie gebäudenah von der PV erzeugt wird? Wie hoch wäre der tatsächlich durch die eigene PV erzeugte Anteil?

Ich weiß es nicht. Ich führe hier nur mögliche Argumente an, die die Wohnberechtigte benutzen könnte und bei denen ich tatsächlich eine Prüfung durch einen Rechtskundigen VOR einer möglichen Umsetzung des Vorhabens dringend empfehle.

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Der wäre definitiv 0. Da ich ihr nicht mehr meinen Strom anbieten werde.

Wozu, die Wohnrechtsinhaberin würde sich daran ja nicht beteiligen oder die Kosten anderweitig „einspielen“. Das mit der WP von mir war „good will“.

Das wird sich ja ändern mit der Hinwendung zu 100% „emmissionsfreier“ Stromerzeugung.
Und noch funktioniert die Ölheizung ja.

Ist da die Förderung und der Transport inkludiert?

Laut einem 2013er Dokument des UBA wären es dann 314,4 g/kWh. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/climate_change_15_2013_emissionsbilanz_erneuerbarer_energietraeger_0.pdf

Ich warne nur davor, einfach vorzupreschen, ohne rechtlich abgesichert zu sein. Es sieht ja so aus, dass da ggf. eine vom Eigentümer zu ersetzende Ölheizung gegen eine Heizungform getauscht würde, die mehr Kosten und mehr CO2-Ausstoß verursachen würde. Die rechtliche Einschätzung bitte von einem Fachmann einholen!

Werde ich machen, wenn ich in die Verlegenheit komme die Heizung Ersetzen zu müssen.