Hallo Leute,
Bei uns stehen Neuwahlen im Verein an.Die Einladung wurde fristgerecht,zugesendet.
Bei uns in der Satzung steht das der Kassenprüfer,jährlich neugewählt werden muß.
Dieser Punkt steht aber nicht in der Tagesordnung von der Einladung,aber in der Satzung unter "Aufgaben der Mitgliederversammlung.
Meine Frage:Ist diese Einladung zur
Mitgliederversammlung,ordnungsgemäß,wenn nein,darf dann neu gewählt werden,oder muß eine neue Einladung mit dem fehlenden Punkt versendet werden?
Vielen Dank im vorraus.
Du kannst einen Antrag stellen die TO um diesen fehlenden Punkt zu ergänzen. Sollte die Frist allgemein 6 Tage vor der Versammlung schon versäumt sein dann einen Eilantrag der sogar auf der Versammlung noch gestellt werden kann. Der Vorstand kann ebenso die TO noch ergänzen wenn er es vergessen hat.Da jedes Mitglied eine Satzung haben muss müsste das Versäumnis unstreitig sein. Kassenprüfer gehören nicht dem Vorstand an. Meines Erachtens ist es nicht erforderlich eine erneute ergänzende Satzung zu versenden.