Guten Tag,
hallo wenn man vor eeinem halben jahr geblitzt worden war und 23km/h zu schnell war
und einen bußgeld bescheid bekommt wo nur bußgeld drin stand.
und dann auf einmal vom straßenverkehrsamt ein schreiben bekommt das man einen punkt bekommt und zum verkehrspsychologen soll
ist das rechtens??? weil man hätte wenn auf dem bußgeldbescheid gesatnden hätte das man auch nen punkt bekomme das ja abstreiten können das man der fahrere war
was kann man da tun?
Hallo,
laut Rechtsprechung zum Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten KANN der Bußgeldbescheid eine Information über erteilte Punkte enthalten.
Dies ist aber generell KEIN Muss. Da die Bußgeldbehörde selbst die Punkte nicht verhängt, kann sie diese auch nicht „zurücknehmen“ oder mindern. Die Verwaltung der Punkte erfolgt ausschließlich über das Verkehrszentralregister in Flensburg.
Da die Behörde also nicht verpflichtet ist, die Punkte auf dem Bußgeldbescheid zu vermerken, ist der Bußgeldbescheid und auch die Anordnung zur verkehrspsychologischen Untersuchung rechtmäßig, wenn bereits Voreintragungen im Verkehrszentralregister stehen oder man sich noch in der Probezeit befindet.
Außerdem ist noch anzumerken, das man bei einem Bußgeldbescheid ohnehin nicht nur die Punkte anfechten kann, da wie schon vorher ausgeführt, dies nur eine wohlwollende Information der Bußgeldstelle ist.
Es hat also alles seine Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Saxony88