Hallo,
mal angenommen, ein Fahrer (F) wird mit einem Mietwagen geblitzt.
Nach einem Monat kommt Post von der Polizei, dass F über die Mietwagenfirma ermittelt wurde und sich zu dem Vorgang äußern soll.
F hat kein Problem damit und gibt auch alles zu.
Nach weiteren fast zwei(!) Monaten kommt dann die Rechnung und der Hinweis, dass F jetzt stolzer Besitzer eines Pinktes in Flensburg ist.
Die Frage ist nun: Ab wann gilt der Punkt als erteilt. zum Zeitpunkt des Blitzens, bei Rechnungseingang oder irgendwann dazwischen?
Gruß
Torsten
Hallo,
mit „Rechnung“ ist sicherlich ein Bußgeldbescheid gemeint.
Sobald dieser Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird,
werden auch die Punkte in Flensburg eingetragen.
Rechtskräftig und vollstreckbar wird ein Bußgeldbescheid,
wenn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheides kein Einspruch bei der erlassenden Behörde eingelegt wird, oder der Rechtsweg, sprich Einspruch und Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht ausgeschöpft ist und man dennoch nicht „gewonnen“ hat.
Sobald die Rechtskraft eingetreten ist, lässt sich daran nichts mehr drehen und die Punkte werden ins Verkehrszentralregister eingetragen.
Für weitere Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
MfG
Saxony88
Hallo,
wenn man also alte Punkte hat, die zur Löschung anstehen, kann man die Eintragung mit einem Einspruch und weiteren Rechtsmitteln möglicherweise noch etwas hinausschieben, bis die gelöscht sind?
Bei der Geschwindigkeit mit der Gerichte meistens arbeiten, kann das ja einen enormen Unterschied machen. Oder gibt es da etwas vergleichbares wie die Aussetzung der Verjährung (sorry, mir fällt nichts anderes ein, wie ich das beschreiben soll, das paßt natürlich nicht), daß also Punkte nicht gelöscht werden, so lange ein Verfahren anhängig ist.
Cu Rene
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Oder gibt es da
etwas vergleichbares wie die Aussetzung der Verjährung (sorry,
mir fällt nichts anderes ein, wie ich das beschreiben soll,
das paßt natürlich nicht), daß also Punkte nicht gelöscht
werden, so lange ein Verfahren anhängig ist.
Hi,
ja, es gibt die Überliegefrist, um genau das was Du vorschlägst unmöglich zu machen.
Die Punkte bleiben nach der Tilgung für ein Jahr gespeichert. Wenn jetzt ein Verstoß ( Tattag ) festgestellt wurde bevor die Punkte getilgt wurden, dann werden sie wieder gutgeschrieben.
Q-Gruß