Hallo Zusammen,
ich komme im Moment leider nicht dazu mein Motorrad von 1982 TÜV- fertig zu machen. Allerdings wird es auch nicht gefahren und ruht, angemeldet, in der Garage.
Was passiert, wenn ich im kommenden Jahr damit beim TÜV erscheine?
Gut, die Rückdatierung ist abgeschafft- aber der Bußgeldkatalog sieht nach wie vor 2Punkte und 40 € vor.
Wird das Bußgeld nur erhoben wenn mich die Polizei unterwegs erwischen würde, oder gibt es auch eine Meldung vom TÜV ans Strassenverkehrsamt?
MfG, Gerd
Der TÜV/etc macht da gar nichts.
Man könnte auch einen Anhänger benutzen um zur Prüfstelle zu kommen.
Grüße
Hallo,
vereinbare einen Termin bei der Pruefstelle im vorraus. Wenn du dann auf dem Weg zur Pruefung von der Polizei angehalten werden solltest und nachweisen kannst, das du auf dem kurzesten Weg zur Pruefung unterwegs bist, wirds auch nichts kosten.
Tschau
Peter
Alles klar, Danke für die Tipps.