Punkte in flensburg ! verjährung

hi

folgendes problem. ich hatte vor ca 3 jahren eine wilde autofahrer zeit, sprich ich bekamm innerhalb eines jahres ( 2001 ) insgesamt 12 punkte ( hatte vorher 0 ) und 2 fahrverbote. das ist nun schon 3 jahre her.

heute wurde ich innerorts in einer 30 zone mit ca 65 geblitzt. wie sieht das mit meinen alten punkten aus ?? die müssten doch nach 2 jahren gelöscht sein, oder ?

gruss

Hallo!

Die „Haltbarkeit“ von Flens-points richtet sich danach, wofür diese verliehen wurden.
Zur Auswahl stehen 2, 5 und 10 Jahre.

Näheres findest du hier:
http://www.verkehrszentralregister.de/Stabsstelle/Pu…

und ganz genau hier:
http://www.verkehrszentralregister.de/Stabsstelle/Pu…

Schönen Gruß,
Robert

danke

es geht dabei lediglich um erhöhte geschwindikeit mit entzogener fahrerlaubniss. deshalb denk ich trifft die 2 jahres regel zu…

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Hallo!

es geht dabei lediglich um erhöhte geschwindikeit mit
entzogener fahrerlaubniss. deshalb denk ich trifft die 2
jahres regel zu…

Beachte die „Wiederholungstäter-Regel“, ich kenne sie nicht auswendig, aaaaaaaaber es kann Dir auch heute noch evtl. das Genick brechen, bei dem Anhörungsbogen was jetzt kommt.

gruß

dennis

hi

hm… welche wiederholungstäter-regel ? ich weiss nur das das letzte delikt immer wieder die 2 jahre neu anfangen lässt. hab nochmals meine alten unterlagen durchgesehen und musste entsetzt feststellen das men letztes delikt vom 5 november 2002 war. das ist zwar schon 2 jahre her ( wenn man jetzige nimmt, was ja im dezember war ), aber es die regel gibt wäre es gut mehr darüber zu wissen.

hoffe doch mal das die punkte schon gelöscht sind

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Hallo Patrik,

Euch in D scheint es da richtig gut zu gehen. In A gilt die Regel:

innerorts 30 km/h zu schnell -> Schein weg
ausserorts 50 km/h zu schnell -> Schein weg

Mfg,
Pürsti

Des wirst es nicht gerne hören,aber ich würd NICHT hoffen sondern weniger Gas geben / rasen !

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Hallo nochmal,

um ganz sicher zu gehen, kannst du natürlich auch eine Anfrage ans Zentralregister stellen - geht ganz leicht.

Näheres findest du hier: http://www.verkehrszentralregister.de/Stabsstelle/Ze…

Schönen Gruß,
Robert

Hi!

folgendes problem. ich hatte vor ca 3 jahren eine wilde
autofahrer zeit, sprich ich bekamm innerhalb eines jahres (
2001 ) insgesamt 12 punkte ( hatte vorher 0 ) und 2
fahrverbote. das ist nun schon 3 jahre her.

heute wurde ich innerorts in einer 30 zone mit ca 65 geblitzt.
wie sieht das mit meinen alten punkten aus ?? die müssten doch
nach 2 jahren gelöscht sein, oder ?

Dein Problem sind weniger die vorhandenen 12 Punkte (welche im übrigen gelöscht sein dürften, wenn es sich wirklich nur um einfache Geschwindigkeitsdelikte handelt), sondern die 35 Km/h zu viel innerorts. Das bedeutet lt. http://www.strafzettel.de:
3 Punkte
100 Euro
1 Monat Fahrverbot.

Das gilt ab einschl. 31 Km/h Geschw–Übertretung in geschl. Ortschaften.

Insgesamt hast Du dann maximal 15 Punkte, d.h. Du solltest (und musst sogar evtl.) schleunigst an einem Punkteabbau-Seminar teilnehmen.

Grüße,

Mathias

Hallo Patrick!

letztes delikt vom 5 november
2002 war. das ist zwar schon :2 jahre her (wenn man jetzige
nimmt, was ja im dezember :war), aber es die regel gibt :wäre es gut mehr darüber zu :wissen.

hoffe doch mal das die punkte :schon gelöscht sind

Die Sache mit der Löschung nach 2 Jahren stimmt m. W. so nicht. Ich weiß zwar nicht, weshalb es so ist, aber zu den Löschungsfristen von 2, 5 oder 10 Jahren kommt stets noch eine Zeit von 3 Monaten hinzu. Deshalb sind Punkte aus 11/2002 noch nicht gelöscht, die neuen Punkte kommen zum alten Punktestand hinzu und die Frist von 2 Jahren + 3 Monaten beginnt von vorne.
Es liegt mir fern, Dir Angst zu machen, aber ich vermute, daß Du froh sein mußt, wenn Du noch einmal mit 4 Wochen Fahrverbot und ein paar Euro Bußgeld davon kommst.

Gruß
Wolfgang

Um mal bei den Fakten zu bleiben, herrgott!
Moinsen,

innerhalb eines jahres insgesamt 12 punkte…
das ist nun schon 3 jahre her.

->Dann sind die Weg, und zwar alle (Wenn kein Alkohol oder sonstige Strafverfahren im Spiel waren).

innerorts in einer 30 zone mit ca 65 geblitzt.

->Wenn auf Deinem Tacho 65 stand, kannste Glück haben, i.d.R. kann man summasumarum 10% vom Tacho abziehen, um auf das Ergebnis des Bußgeldbescheides zu kommen. So kommst Du zumindest evtl. am Fahrverbot vorbei.

wie sieht das mit meinen alten punkten aus ??
die müssten doch nach 2 jahren gelöscht sein,
oder ?

->Jepp, siehe oben.

Moralpredigten heben wir uns doch mal alle fürs Ethik-Brett auf…

Gruß

Markus

hm

wenn man nun alles hinauszägern würde, so bis ca februar… wären dann die punkte gelöscht ??

hab aber komischerweisse noch wie was von 2 jahren und 3 monaten gehört… da könnte man ja gleich sagen erst nach 27 monaten…

gruss

n’Abend,

->Wenn auf Deinem Tacho 65 stand, kannste Glück haben,
i.d.R. kann man summasumarum 10% vom Tacho abziehen

Abgesehen von der Tachoungenauigkeit werden innerorts pauschal 3km/h abgezogen. Mich haben se in Lu letztens mit dem Bus in der 30 Zone geblitzt, kurz vor dem 50 Schild:

*BLITZ* ich guck auf Tacho: 41 gemessen: 39 abzgl. Toleranz: 36 = 20€

gruß

dennis

Hallo Patrick!

wenn man nun alles :hinauszägern würde, so bis ca :februar…
wären dann die punkte :gelöscht ??

Ob und wie solche Verzögerung funktioniert, weiß ich nicht.

hab aber komischerweisse noch :wie was von 2 jahren und 3
monaten gehört… da könnte :man ja gleich sagen erst nach :27 monaten…

Guckst Du hier, gleich der erste Satz: http://www.verkehrszentralregister.de/Stabsstelle/Pu…

Gruß
Wolfgang

Hi!

wenn man nun alles :hinauszägern würde, so bis ca :februar…
wären dann die punkte :gelöscht ??

Geht nicht mehr.

Grüße,

Mathias

Moinsen,

nichts anderes wollt ich auch sagen:

*BLITZ* ich guck auf Tacho: 41 gemessen: 39 abzgl. Toleranz:
36 = 20€

Blick auf Tacho -10% = Endergebnis auf Strafzettel!

Dein Beispiel: 41 km/h -10% =36,9 Km/h, für ne Faustformel doch nicht schlecht, oder??

Gruß

Markus