Der Führerschein eines Autofahrers wird nach einer Alkoholfahrt mit o,8 Promille (ohne Unfall) eingezogen. Eine Geldstrafe wird fällig. bei der Gerichtsverhandlung nach einem Monat wird dem Fahrer der Führerschein wieder ausgehändigt. Es wird kein Fahrverbot angeordnet. Kann mir jemand sagen, ob es bei dieser Geschichte Punkte in Flensburg gäbe?
Der Führerschein eines Autofahrers wird nach einer
Alkoholfahrt mit o,8 Promille (ohne Unfall) eingezogen. Eine
Geldstrafe wird fällig. bei der Gerichtsverhandlung nach einem
Monat wird dem Fahrer der Führerschein wieder ausgehändigt. Es
wird kein Fahrverbot angeordnet. Kann mir jemand sagen, ob es
bei dieser Geschichte Punkte in Flensburg gäbe?
vielen Dank für Deine zutreffenden Kommentare. Ich komme ja ursprünglich aus dem Schwarzwald und kann mit viel Schnee gut umgehen, aber wenn man den Norddeutschen beim Autofahren im Winter zuschaut, packt einen das Grausen. Aber der nächste Sommer kommt bestimmt.