Hallo,
nehmen wir mal an, jemand hat im Dez 99 eine Trunkenheitsfahrt begangen und wurde im Jahr 2000 zu einer Geldstrafe, 11 Monate FS-Entzug und MPU verurteilt, dieselbe Person wurde dann im Jahre 2003 wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe und knapp 11 Monaten FS-Entzug verurteilt.
Kann mir jemand sagen, wie das mit dem Punktekonto jetzt wohl so aussieht? Wieviele Punkte müsste diese Person noch in Flensburg haben?
Vielen Dank für die schnellstmöglichen, fachkundigen Antworten.
Gruß Krümel