Hallo,
gibt es denn Punkte eigentlich auch für Delikte im Straßenverkehr wenn man gerade die Fahrschule macht? Wer ist verantwortlich für diese Fehler während des Erlernens des Führens eines KFZ?
Wie hier gesehen: http://www.youtube.com/watch?v=b24jnVGzKmk
Danke
Hi,
gibt es denn Punkte eigentlich auch für Delikte im
Straßenverkehr wenn man gerade die Fahrschule macht? Wer ist
verantwortlich für diese Fehler während des Erlernens des
Führens eines KFZ?
IMHO der Fahrlehrer. Selbst dann, wenn man schon einen Führerschein hat. So zumindest erklärte es mir mein Fahrlehrer. Er bekam selbst schon mal Punkte auf diese Art.
Grüße,
J~
§ 2 Absatz 15 StVG
Hallo!
Zitat:
§ 2 XV StVG:
„Wer zur Ausbildung…ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer…begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 … gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs…“
Das sollte die Frage beantworten. Wer nicht Fahrzeugführer ist kann auch keine Vekehrsordnungswidrigkeit begehen.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Doch! 
In der Allgemeinheit mag ich Unrecht haben, wenn ich mir zum Beispiel überlege, dass auch der Fahrschüler gewerblich nicht genehmigte Fahrzeugteile vertreiben und so eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen kann.
Ich denke aber der Fragesteller meinte die „normalen“ Dinge wie das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit durch den Fahrschüler, der meinetwegen mit 77 in einer 50er Zone in den Blitzkasten rast.
Und weil die Geschwindigkeitsvorschriften nach §3 StVO sich an den Fahrzeugführer richten und dieser nach der oben genannten Vorschrift der Fahrlerer ist, handelt bei einer Geschwindigkeitsübertretung der Fahrlehrer der Vorschrift des § 3 StVO zuwider und nicht der
Fahrschüler. Auch andere Owi-Vorschriften, etwa § 24a StVG, knüpfen an die Führereigenschaft an. Ich sehe also keinen Grund, warum ein Fahrschüler es schaffen sollte, während seiner Ausbildungsfahrt eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die an die Führereigenschaft anknüpft. Aber vielleicht bist Du da besser informiert und hast neben einem *grübel* auch noch was zielführendes zu sagen.
Im übrigen finde ich ein einfaches „Doch“ auf ein Posting, das nicht in einem einfachen „Nein“ besteht, nicht wirklich förderlich. Ich diskutiere ja ganz gern über dies und jenes - unsubstantiierte Behauptungen in den Raum zu stellen find’ ich aber ziemlich nervig, helfen sie doch auch dem Fragesteller nicht einen deut weiter.
Gruß,
Florian.
1 „Gefällt mir“
Hallo!
Doch! 
In der Allgemeinheit mag ich Unrecht haben, wenn ich mir zum
Beispiel überlege, dass auch der Fahrschüler gewerblich nicht
genehmigte Fahrzeugteile vertreiben und so eine
Verkehrsordnungswidrigkeit begehen kann.
Es geht auch einfacher: Wenn der Fahrschüler sich nicht anschnallt, zahlt er selbst (und nicht der Fahrlehrer).
Ich denke aber der Fragesteller meinte die „normalen“ Dinge
wie das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit durch den
Fahrschüler, der meinetwegen mit 77 in einer 50er Zone in den
Blitzkasten rast.
Schon klar. „Anschnallen“ zähle ich aber schon auch zu den „normalen“ Dingen dazu. Trotzdem hast Du _im Prinzip_ mit Deiner Antwort recht.
Im übrigen finde ich ein einfaches „Doch“ auf ein Posting, das
nicht in einem einfachen „Nein“ besteht, nicht wirklich
förderlich. Ich diskutiere ja ganz gern über dies und jenes -
unsubstantiierte Behauptungen in den Raum zu stellen find’ ich
aber ziemlich nervig, helfen sie doch auch dem Fragesteller
nicht einen deut weiter.
.oO( Boah, Juristen… )
Selber Korinthenkacker von Berufs wegen, aber dann nicht damit klarkommen, wenn mal jemand zurückkackt
(
Nachfrage
Hallo,
In der Allgemeinheit mag ich Unrecht haben, wenn ich mir zum
Beispiel überlege, dass auch der Fahrschüler gewerblich nicht
genehmigte Fahrzeugteile vertreiben und so eine
Verkehrsordnungswidrigkeit begehen kann.
Das verstehe ich aber nun nicht im Ansatz. Wenn jemand nicht genehmigte Fahrzeugteile verkauft begeht er aber doch keine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Bestenfalls der, der die Teile dann kauft, montiert und benutzt.
Ansonsten würde mich der entsprechende § interessieren bzw. die Nr.aus dem VerwK bzw. BußK.
Gruss Sebastian
Hallo!
Ansonsten würde mich der entsprechende § interessieren bzw.
die Nr.aus dem VerwK bzw. BußK.
§ 23 I StVG:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
Ich gebe zu, die Einschränkung „in einer vom Kraftfahrtbundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen“ wird den Anwendungsbereich einengen. Mir ging’s auch nicht um die Norm an sich, sondern darum, dass es natürlich auch Ordnungswidrigkeiten gibt, die nicht in Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz. stehen. (Nicht-)Anschnallen, wie bereits von Malte erwähnt, ist natürlich ein viel plastischeres Beispiel.
Gruß,
Florian.
Hallo Florian,
§ 23 I StVG:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt
genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig
feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich
vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet
sind.
Danke. Ich gebe zu, im StVG hatte ich jetzt nicht nachgeschlagen.
Hmm, da könnte man ja jeden zweiten Händler bei Ebay belangen.
Gruss Sebastian
Ich gebe zu, die Einschränkung „in einer vom
Kraftfahrtbundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen“
wird den Anwendungsbereich einengen. Mir ging’s auch nicht um
die Norm an sich, sondern darum, dass es natürlich auch
Ordnungswidrigkeiten gibt, die nicht in Zusammenhang mit dem
Führen eines Kfz. stehen. (Nicht-)Anschnallen, wie bereits von
Malte erwähnt, ist natürlich ein viel plastischeres Beispiel.
Gruß,
Florian.
Danke für eure vielen Antworten.
Also ich möchte kein Fahrlehrer sein! *grins*
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Doch! 
Es geht auch einfacher: Wenn der Fahrschüler sich nicht
anschnallt, zahlt er selbst (und nicht der Fahrlehrer).
Als Nichtjurist verstehe ich das nicht, der Fahrlehrer hätte den Fahrschüler doch gar nicht losfahren lassen dürfen. Oder?
Wenn der Fahrschüler den Fahrlehrer überrumpelt und „wie wild losfährt“, dann ist das sicher eine andere Situation.
Gruß Volker