Stellt Euch folgendes vor: Eines Tages liegt ein Brief in der Post mit einer Verwarnung wg. wdh. Verstöße gegen die Verkehrs-Vorschriften. Das Kraftfahrtbundesamt hatte vermeldet, dass 8 Punkte angefallen seien. Auf Nachfrage wird ein Auszug geschickt, in dem 2 Verstöße von 2004 insg. 4 Punkte ergeben, am 27.8.2006 wird 1 Punkt notiert, am 29.8.2008 nochmals 3 Punkte. So errechnet das KBA 8 Punkte. Nur sind doch vom 27.8.2006 bis 29.8.2008 mehr als 2 Jahre vergangen.
Außerdem stelle man sich vor, der Beschuldigte sei nie in dem Ort gewesen, an dem er 2006 1 Punkt gefangen haben soll, hat nie eine Rechnung o. ä. erhalten. Schlicht, er wars nicht.
Wie würdet Ihr reagieren?
pp
Wie würdet Ihr reagieren?
Entsetzt 
Hi,
Die Punkte 2004 sind wohl unstrittig und verfallen 2009 nach 5Jahren.
Der Punkt 2006, wurde da mal eine vermeindliche Verwarnung von 40€ bezahlt die in Wirklichkeit ein Bußgeld war. Wenn der Verdacht besteht das der Punkt zu Unrecht eingetragen wurde die Daten von der zuständigen Bußgeldstelle erfragen. Weisß jetzt nicht ob es da Fristen gibt seit Bekanntgabe, deshalb schnell machen, nachfragen.
27.8.2006 und 29.8.2008 sind die Tage wo die Bußgeldbescheide rechtskräftig wurden. Jetzt zählt aber einmal der 27.8.2006 und der Tag wo der Verstoß begangen wurde. Und das sind erheblich weniger als 2 Jahre. Deshalb sind die Punkte nicht verfallen.
Q-Gruß
5 Jahre Punkte?
Hi,
Die Punkte 2004 sind wohl unstrittig und verfallen 2009 nach
5 Jahren.
Wieso 5 Jahre??? Die einschlägigen Angaben vom KBA sagen 2 Jahre und für ein Jahre werden sie noch aufgehoben, falls in der 2-Jahresfrist was angefallen, aber erst später rechtskräftig geworden ist.
27.8.2006 und 29.8.2008 sind die Tage wo die Bußgeldbescheide
rechtskräftig wurden. Jetzt zählt aber einmal der 27.8.2006
und der Tag wo der Verstoß begangen wurde. Und das sind
erheblich weniger als 2 Jahre. Deshalb sind die Punkte nicht
verfallen.
Die Daten sind die Tage des Verstoßes: 27.8.2006 und 29.8.2008. Dazwischen sind mehr als 2 Jahre. Wenn das Datum des Bußgeldbescheides entscheidend wäre, könnte man doch einfach mit juristischer Unterstützung die Sache über Jahre hinauszögern.
Grübel…
pp
Wieso 5 Jahre??? Die einschlägigen Angaben vom KBA sagen 2
Jahre und für ein Jahre werden sie noch aufgehoben, falls in
der 2-Jahresfrist was angefallen, aber erst später
rechtskräftig geworden ist.
Hi,
Es ist richtig, die Punkte werden nach 2Jahren gelöscht wenn keine neuen Punkte dazu kommen. Kommen neue Punkte dazu, dann bleiben diese solange erhalten bist auch die neuen Punkte weg sind. Das bis maximal 5Jahre. Nach spätestens 5Jahre werden diese Punkte gelöscht.
Das wäre hier 2009 da immer wieder Punkte dazu gekommen sind. Die neuen Punkte bleiben bis 2010.
Die Daten sind die Tage des Verstoßes: 27.8.2006 und
29.8.2008. Dazwischen sind mehr als 2 Jahre.
Ich hatte sie für die die Tage der Rechtskraft gehalten.
Mache ich es mal anhand eines fiktiven Beispiels deutlich.
Erster Verstoß am 01.01.2006 Rechtskraft wäre dann z.B. 01.03.2006. Die Zwei Jahre beginnen jetzt ab 01.03.2006
Zweiter Verstoß 01.02.2008 also 2Jahre und 1Monat nach dem ersten Verstoß, aber 1Jahr und 11Monate nach der Rechtskraft. Deshalb bleiben die Punkte auch wenn zwischen den Verstößen mehr als zwei Jahre liegen.
Wenn das Datum
des Bußgeldbescheides entscheidend wäre, könnte man doch
einfach mit juristischer Unterstützung die Sache über Jahre
hinauszögern.
Damit das nicht mehr geht, wurde die Überliegefrist eingeführt.
Also angenommen, mit Einspruch usw. wird die Rechtskraft des Verstoß 01.02.2008 bis 01.11.2008 verzögert, dann sind die Punkte theoretisch weg, kommen aber gerade durch die Überliegefrist dann wieder zur Geltung, als wären sie nie gelöscht gewesen. Verzögern bringt da nichts mehr, es sei denn, man schafft es über ein Jahr nach Punktelöschung zu verzögern. Das ist aber kaum möglich, zudem gefährlich weil dann die Punkte länger stehen bleiben, es zählt die Rechtskraft.
Q-Gruß
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zum Verständnis:
Das verstehe ich so, dass ohne dieses vermaledeite 2006er Pünktchen die 2004er auch gelöscht wären, richtig?
pp