07.08.2007 Ordnungswidrigkeit Geschwindigkeitsüberschreitung
Punkte 1/bußgeld
26.02.2008 Ordnungswidrigkeit Mobiltelefon
Punkte 1 /Bußgeld
Anschreiben vom Verkehrszentralregister.
Zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung sind 13Entscheidungen erfasst.
Die Entscheidungen sind unverbindlich mit insgesamt 18Punkten zu bewerten.
Was ist damit gemeint?
ganz bestimmt nicht das der aktuelle Punktestand bei 18 Punkten liegt.
Sonst würde man aufgfordert werden einen Abbauseminar zu besuchen und nicht wie in dem Fall nur eine Verwarnung und Hinweis.
Verwarnungen/Hinweise werden abgegeben von der Behörde bei einem Punktestand von 13.
Bitte um Aufklärung.
Nächste Frage:
Bitte genau erklären welche Eintragung demnächst getilgt wird und die folgenden bitte mit.
Ist nicht ganz verständlich weil so einige Eintragungen bestehen.
Wenn ich als Laie mir das so anschaue, kann es mit den 18 Punkten
schon hinkommen. ( nach Deinen Angaben zähle ich hier bereits 18
Punkte.
Meines Wissens nach wäre z.B. die Straftat aus 1999 nach 5 Jahren ab dem rechtskräftigen Urteil gelöscht. Jede neu hinzukommende Eintragung
hemmt die Tilgung vorher noch vorhandener Punkte.
Da dort etwas von 13 Entscheidungen steht, hast Du entweder etwas
vergessen, oder Vorfälle mit bereits getilgten Punkten werden indirekt
als Eintragung ( dann und dann war etwas, aber getilgt und unkenntlich gemacht…)
Ich würde mit diesem Anschreiben mal Beratung bei einem Fachanwalt für
Verkehrsrecht suchen, denn bei 18 Punkten hieße es:
Anordnung einer MPU ( ( die kommt per Post von Deiner Führerschein-
stelle, nachdem sie aus Flensburg die Meldung ( 18 P ) bekommen hat.
Wenn der Brief der FS bei Dir ankommt, solltest Du unbedingt bei der
FS ( kostenlos ) um Einsicht in Deine Führerscheinakte bitten.
Das darfst Du, nimm Dir aber Papier und Stift für Notizen mit.
Danke für dein Antwort.
Das einzige was von der FS kam ist ein HINWEIS gewesen der sagt.
Zitat.
Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ansonste kam nichts und das ist 8Monate her.Und sowas bekommt man nur bis max. 13Punkten bei 18Punkten müßte man zur Mpu oder Fahrerlaubnis wäre futsch.
Die Straftat am 11.08.1999 sollte 2004 enden,da aber am 23.11.2000 eine neue Eintragung dazu kam dauert es jetzt wie lange?
Lies Dir hier die FAQ 1129 durch, da Laien damit rechlich überfordert
wären.
Ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt kostet nicht die Welt, aber dadurch kannst Du in Deinem spezifischen Fall Details erfahren.
Ich kann mich als Laie ja auch nicht aus dem Fenster lehnen,
aber m.W. nach hätte es in dem Zeitraum bis 2004 ( Widererteilung )
mit den genannten Eintragungen nun ( heute ) 10 Punkte von den mir
bekannten Tilgungszeiten her.
Daher die Empfehlung zum Fachanwalt, damit Du auf der sicheren
Seite bist. ( Meine Info beim Fachmann kostete knapp 75 €…dafür
hatte ich 3 Infogespräche mit zusammen knapp 90 Minuten )
Ein möglicher Auftrag an den Anwalt entscheidet sich erst NACH dem Beratungsgespräch. ( Dann kennt der Anwalt die Sachlage doch erst )
hi, nach der wiedererteilung hat man 0 punkte. danach sammelt man neu an. normale punkte werden sowieso nach max 5 jahren gelöscht §29 abs6 stvg. 5 jahre bei verkehrsstaftaten mit ausnahme von straftaten mit führerscheinentzug und 10 jahre für verkehrsstraftaten mit alkoholdelikten. ab 8 punkte erfolgt eine gebührenpflichtige verwarnung mit der empfehlung an ein seminar teilzunehmen.von 14-17 punkte ordnet die behörde ein pflichtseminar an §4 abs3 nr2 stvg an.
nicht vergessen die überliegefristen 1 jahr. diese dürfen zwar nicht berücksichtigt werden, kommen aber in betracht, wenn eine eintragungspflichtige sache kurz zuvor begangen wurde.
hauptmann
07.08.2007 Ordnungswidrigkeit Geschwindigkeitsüberschreitung
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26.02.2008 Ordnungswidrigkeit Mobiltelefon
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Das liest sich für mich wie ein Horror-Szenario. Da hat jemand keinerlei Lehren aus der Vergangenheit u den Bußgeldern gezogen. Ich persönlich halte einen Führerscheininhaber mit diesen Eintragungen für absolut ungeeignet, weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen…
Ah so. Vielleicht solltest Du unsere Regierung mal darauf aufmerksam machen, dass sie das Gesetz Deinen Behauptungen anzupassen hat. Da steht nämlich in §29 StVG Abs.5 (http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_29.php) etwas völlig anderes.
danach sammelt man neu an.
Du vielleicht. Ich habe dazu keinerlei Veranlassung.
normale punkte werden sowieso nach max 5 jahren
gelöscht §29 abs6 stvg.
Vielleicht solltest Du unsere Regierung mal darauf aufmerksam machen, dass sie das Gesetz Deinen Behauptungen anzupassen hat. Da steht nämlich in §29 StVG (http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_29.php) etwas völlig anderes.
5 jahre bei verkehrsstaftaten mit
ausnahme von straftaten mit führerscheinentzug und 10 jahre
für verkehrsstraftaten mit alkoholdelikten.
Grad hast Du noch etwas anderes behauptet.
Und natürlich lässt Du der Einfachheit halber die Hälfte der Bestimmungen gleich ganz unter den Tisch fallen. Die wichtigste wäre zum Beispiel, dass die Fristen nur gelten, wenn keine neuen Verstöße dazu kommen.
Was Du Dir hier zusammenschreibst, ist wieder mal kompletter Unsinn. Die Bedeutung des Begriffs ‚Expertenforum‘ ist Dir offensichtlich völlig unbekannt.
Ah so. Vielleicht solltest Du unsere Regierung mal darauf
aufmerksam machen, dass sie das Gesetz Deinen Behauptungen
anzupassen hat. Da steht nämlich in §29 StVG Abs.5
(http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_29.php) etwas völlig
anderes.
Hi,
und was steht da?
Auch ich vertrete die Ansicht das wenn eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird der Punktestand auf 0 gesetzt wird.
danach sammelt man neu an.
Du vielleicht. Ich habe dazu keinerlei Veranlassung.
Geht schneller als man denkt.
normale punkte werden sowieso nach max 5 jahren
gelöscht §29 abs6 stvg.
Vielleicht solltest Du unsere Regierung mal darauf aufmerksam
machen, dass sie das Gesetz Deinen Behauptungen anzupassen
hat. Da steht nämlich in §29 StVG
(http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_29.php) etwas völlig
anderes.
5 jahre bei verkehrsstaftaten mit
ausnahme von straftaten mit führerscheinentzug und 10 jahre
für verkehrsstraftaten mit alkoholdelikten.
Grad hast Du noch etwas anderes behauptet.
Und natürlich lässt Du der Einfachheit halber die Hälfte der
Bestimmungen gleich ganz unter den Tisch fallen. Die
wichtigste wäre zum Beispiel, dass die Fristen nur gelten,
wenn keine neuen Verstöße dazu kommen.
Nein, er hat nur ganz sauber unterschieden zwischen Punkten aus Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Und auch das Punkte aus Ordnungswidrigkeiten nach spätesten 5 Jahre weg sind, auch wenn neue Punkte dazu kommen.
Was Du Dir hier zusammenschreibst, ist wieder mal kompletter
Unsinn. Die Bedeutung des Begriffs ‚Expertenforum‘ ist Dir
offensichtlich völlig unbekannt.
Räusper, sowas nenne ich ein Eigentor, denn der Hauptmann hat recht.
Zuerst mal einen Dank für die Antworten.
Aber ich sehe schon das hier die Meinungen auseinander gehen.
war heute bei meiner zuständigen FS stelle.
Er hat mir gesagt das wenn keine weitere Straftat dazu kommt dann wäre der Punktestand September 2014 wieder auf Null.
Auf die Frage was sei wenn eine Ordnungswidrigkeit dazu kommt ,hat er mir 2 Antworten geben.
Entweder werden die Ordnungswidrigkeiten ganz normal alle 2Jahre getilgt oder die Straftat hemmt dies d.h. in dem Fall September 2014.
Aber wie schon vorgeschlagen werde ich mir Hilfe vom Anwalt holen.
Sobald was genaues feststeht hört Ihr wieder was.