Punkteverjährung

Hallo liebe Wissenden,
eine Frage zum Thema Verfall der Punkte.
Angenommen der Autofahrer A hat im November 2018 die Geschwindigkeit außerorts um 43 km/h überschritten und ist dabei geblitzt worden. Der Bußgeldbescheid (2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot) kam im Dezember 2018. Der Fahrer hat diesem widersprochen, dann aber den Widerspruch in September 2019 zurückgezogen. In Oktober 2019 kam die Belehrung, dass der ursprüngliche Bußgeldbescheid mit der Rücknahme des Widerspruchs sofort rechtskräftig wird. Der Fahrer tritt seinen Fahrverbostmonat Mitte Dezember 2019 an und bekommt den Führerschein Mitte Januar 2020 zurück.
Nun hat der Fahrer A aus Interesse gegoogelt und dabei erfahren, dass die 2 Punkte nach 5 Jahren aus dem Verkehrszentralregister gestrichen werden. Aber er hat keine Information darüber gefunden ab welchem Datum denn die 5 Jahre gerechnet werden.
Sind es 5 Jahre nach der Geschwindigkeitsüberschreitung oder nach dem Übersenden des Bußgeldbescheid oder nach dem Inkrafttreten des Bußgeldbescheid durch die Widerspruchszurücknahme oder sind es 5 Jahre nach der Führerscheinabgabe?

Es ist übrigens rein aus Interesse. Fahrer A ist seitdem nicht mehr negativ aufgefallen.

Servus,

Und mit Rechtskraft des Bescheids erfolgte die Eintragung, und zu diesem Zeitpunkt begann die Frist von fünf Jahren bis zur Löschung zu laufen.

Schöne Grüße

MM

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Die Frist beginnt mit der Rechtskraft. Alles Wesentliche hier offiziell.