Hallo,
über Facebook wurde ich kürzlich auf ein Video aufmerksam. Einige von euch kennen es vielleicht schon, einen direkten Link kann ich leider nicht posten. Es geht um einen Scherz á la versteckte Kamera, allerdings ist der Schmäh ziemlich gemein. Eine Person wird in einen Lift gesteckt, es kommt zu einem Stromausfall und es wird dunkel. Durch eine versteckte Tür wird ein Mädchen mit Puppe in der Hand in den Lift geschleust. Die schreit sich dann die Seele aus dem Leib, und versetzt den Insassen in Panik.
Solche Scherze halte ich grundsätzlich für sehr gefährlich, was wenn die Person dadurch einen Herzinfarkt bekommt? Das ist hier zum Glück nicht passiert, aber es geht mir um was anderes.
Jeder von uns weiß dass es keine Geister gibt, hier wird versucht dem Opfer einen Geist vorzuspielen. Das mag oft gut gehen, mit Pech fühlt sich einer so bedrängt dass er dem Kind einen Bleistift (=Holzpflock) in das Herz sticht. Gut, das mag weit hergeholt sein, aber die Grundidee ist hoffentlich klar.
Für Notwehr gibt es eindeutige Gesetzte, und das selbe gilt auch für sogenannte Putativnotwehr. Was, wenn dies auf Grundlage einer überzeugend gespielten Geistergeschichte passiert? Jeder Mensch weiß dass es keine Geister gibt, wenn einem das Gegenteil überzeugend vorgespielt wird könnte es aber zu einer Überreaktion kommen. Was kann man einem mündigen Bürger zutrauen, ab wann sind Panikreationen straffrei?