Putzarbeiten nach Haustüreinbau - wer zuständig?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage: Wenn man in eine Bestandsimmobilie eine neue Haustür einbauen lässt von einer Bauelementefirma und dabei dann großflächig Putz innen und außen an der Wand abbricht, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Bauelementefirma dann dafür zuständig, diese Beschädigungen wieder zu beseitigen oder muss der Hausbesitzer dann den erforderlichen Maurer und Maler selbst bezahlen?

Und falls die Bauelemente Firma diese Schäden selbst wieder behebt, dies aber nicht fachgerecht geschieht und somit einige optische und evtl. auch technische (noch nicht abzusehende) Mängel dadurch entstehen, hat der Hausbesitzer dann ein Recht auf fachgerechte Nachbesserung?

Ist es z.B. ein Mangel, wenn nachträglich verputzt wird und dabei dann auch über die vorhandene Türrahmendichtung geputzt wird, weil das Loch anders nicht wieder dicht zu schließen ist? Wäre es zumutbar, von der Bauelementefirma zu verlangen, die Türrahmendichtung wieder zu entfernen, dann zu verputzen und dann erst wieder dden Rahmen abzudichten, damit es optisch wieder gut aussieht?

Die Bauelementefirma sagt, die ganzen Leistungen habe sie nur aus Kulanz mit ausgeführt - ist das wirklich so?

Vielen Dank für Eure Meinungen!

LG
Claudia

Hallo Claudia,

das hängt immer davon ab was vereinbart wurde.
Üblicherweise sind die anfallenden Putz- und Malerarbeiten nicht Sache der Firma die Türen oder Fenster einbaut.

Als ich neue Fenster eingebaut bekommen habe, hat die Montage Firma da explizit darauf hingewiesen, da sowas immer passieren kann, aber nicht muss.
Die Arbeiten wären vorher auch schlecht kalkulierbar, da vorher niemand weiss, wie fest der Putz an den betreffenden Stellen ist und wie die Tür festverankert wurde.

Gruß elmore