Putzfrau beschäftigen

Als Einzelunternehmer möchte ich eine Putzfrau für ca. 2-4 Stunden die Woche beschäftigen. Diese bezieht parallel dazu ALG II. Ihre Tätigkeit würde monatlich nicht mehr als 340 € betragen.
Ich habe vor diese Faru über einen Honorarvetrag zu beschäftigen. Ist dies möglich und müssen Beiträge abgeführt werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Hallo! Dies würde ja bei 16 Stunden im Monat einen Stundenlohn von mehr als 20 Euro bedeuten. Ist das korrekt? Meiner Meinung nach, muss bei ALG2 Beziehern eine Tätigkeit über ein Formblatt bei der Agentur angemeldet werden. Ein Honorarvertrag ist lt. Auskunft Arbeitsagentur nicht möglich, wenn die zu beschäftigende Person weder im Haupt- noch im Nebenerwerb gewerbetreibend (selbstständig) ist. Das anzumeldende Nebeneinkommen darf nicht mehr als 165 Euro und max. 15 Stunden pro Woche betragen. Alles was darüber ist, wird mit dem ALG2 verrechnet. Beiträge müssen in jedem Fall abgeführt werden. Hier stellt sich auch die Frage in welchem Gewerbe Sie als Unternehmer tätig sind, da eine Unfallversicherung für die Beschäftigte ggf. bei der Berufsgenossenschaft abgeschlossen werden muss. Auch hier sind Beiträge zu entrichten. Ich halte es für sinnvoll, wenn die zu beschäftigende Person sich über die konkrete Sachlage mit ihrem Bearbeiter bei der Agentur auseinandersetzt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiter helfen. Freundliche Grüße!

Soweit Ihre Putzfrau ALG 2 bezieht gibt es für diese Hinzuverdienstgrenzen in der
Regel sind dieses 160 € im Monat alle anderen Beiträge darüber hinaus würden
mit dem ALG Bezug verrechnet werden. Daran hat die Dame möglicherweise kein
Interesse?
Sie als Unternehmer muss dieser Umstand hingegen gar nicht interessieren, denn
soweit Sie einen Honorarvertrag mit der Dame abschließen müssen Sie sich nicht
mit ihren „Rahmenbedingungen“ beschäftigen. Entscheidend ist vielmehr die Frage
ob die Dame eine Gewerbe angemeldet hat, dann kann Sie Ihnen einfach
Rechnungen schreiben und der Vertrag dient dann nur Ihrer Absicherungen
gegenüber den Sozialvers. Trägern. Sie sollten sich einfach eine Kopie der Gew.
Anmeldung geben lassen und der Dame den Rest überlassen. Fixieren Sie einfach
die Leistungsbeschreibung und Zeitraum und die „Gesamtkosten“ und vermeiden
es in diesem Vertrag von StundenLOHN zu sprechen. In jeder anderen Variante
sollten Sie die Dame anmelden und die pauschalen Abgaben leisten. Es ist nicht
Ihre Aufgabe Bedingungen zur Unterlaufung des Soz. Vers. Rechtes zu schaffen.

Hallo

da kann ich leider nicht weiterhelfen bin kein Experte auf diesem Gebiet

Hallo,

also ich würde zu aller erst abklären lassen wieviel diese besagt Reinigungskraft zu ihren Alg II dazu verdienen kann.
Einen Honorarvertrag sehe ich soweit schwierig. es handelt sich dabei soweit mir aus betriebswirtschaflicher Sicht bekannt ist, hierbei nicht um ein Vertrag nach dem deutschen Arbeitsrecht. Kündigungsfristen sind nicht beschrieben.
Weder der Begriff des Arbeitsverhältnisses noch des Beschäftigungsverhältnisses treffen auf den Honorarvertrag zu. Die Regelungen aus Sozialgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen finden keine Anwendung. (Soweit mir bekannt ist, werden Reinigungskräfte jetzt nach Tarif bezahlt.) (Beiträge müssen für Angestellte in jeder Form abgeführt werden. z.B. an die Krankenkasse etc.) Ergo! Es kommen in jedenfall eine Menge Kosten auf Sie zu, egal wie geringfüge diese Beschäftigung auch ist.)Tipp! Gibt es Zuschüsse vom Amt für diese Alg II bezieherhin?
Vielleicht wenden Sie sich wegen eines Vertragsentwurfes an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Außerdem würde ich Ihnen Raten als Einzelunternehmer sich noch einmal genau in diesen Bereich schulen zu lassen. Sie können sich dahin gehend, in finanzielle Schwierigkeiten bringen, wenn Ihnen diese Grundlegenden Sachen unbekannt sind.
Viel Glück Ihnen trotzallem.

Mit freundlichen Grüßen

Ich danke Ihnen allen sehr für Ihre Tipps!!! Damit mit haben Sie mir Klarheit verschafft und mir sehr geholfen, denn ich möchte in solchen Sachen nichts falsch machen. Dachte mir schon, dass es schwierig werden könnte. Nun werde ich mir eine andere Lösung suchen mit einer Reinigungsfirma zum Beispiel.

Vielen Dank

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