Hallo,
wenn man in einem privaten Haushalt eine Putzfrau 2-3 Stunden die Woche legal beschäftigen will:
1a. Ist es dann ausreichend, wenn die Putzfrau einem eine monatliche Rechnung zukommen lässt, die man anschließend per Überweisung begleicht oder
1b. Muss eine Putzfrau irgendwo angemeldet werden, damit sie die Beschäftigung legal durchführen kann/darf?
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Ist es der Putzfrau selber überlassen, dass aus ihrer Sicht steuerlich alles korrekt läuft (MWSt, Sozialversicherung oder was evtl. alles relevant ist) oder haftet der Auftraggeber, der ja für die Tätigkeit eine Rechnung bekommt mit, falls etwas „schief“ geht? Letztendlich weiß der Auftraggeber ja nicht, was die Putzfrau sonst noch alles nebenher oder ggf. auch hauptberuflich macht?
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Kann die Tätigkeit einer Putzfrau steuerlich abgesetzt werden (Rechnung und Überweisung als „Beweis“) oder geht das nur bei Tätigkeiten, die über Dienstleistungsunternehmen durchgeführt werden?
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Was muss sonst noch beachtet werden, wenn die Putzfrau legal beschäftigt werden soll? Gibt es gute Links zu diesem Thema (auf die erste Suche haben wir allgemein nicht wirklich etwas gutes gefunden)?
Vielen Dank.
Ralf
Steuerliche ABsetzbarkeit über Haushaltsnahe Dienstleistungen,als Zugehfrau, die angestellt ist , z.B. auf 400,00 € Basis.
Wenn sie nicht angemeldet ist, könnte man ggf davon ausgehen, dass es scih um eine sogenannte Scheinselbständigkeit geht, die nur dazu dient, dass eine Art Steuerhinterziehung/Sozialabgaben stattfinden soll. Etwas anderes müßte dann den Krankenkassen und Finanzämtern beweisen werden, wird schwierig.
Am besten auf der Seite der Arbeitsagentur unter Minijobs bzw 400 Euro-Basis schauen.
Gruß Tom
Hallo,
hier steht alles wissenswerte zum Thema Minijob im Privathaushalt.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10186/DE/3__Privat…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10186/DE/3 Privathaushalte/2 haushaltsscheckverfahren/InhaltsNav.html?__nnn=true)
Auf dieser Seite kann man auch die Anmeldung einer Haushaltshilfe vornehmen.
Bitte beachten, dass einer Haushaltshilfe auch bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zusteht. Über die Anmeldung ist aber zumindest ein Teil der Lohnfortzahlung versichert.
Gruß, Niels
Servus,
da reicht der Blick in Deine Kristallkugel aber sehr weit.
Was ist, wenn es sich um eine selbständige Raumreinigungsunternehmerin handelt? Wovon ist dann auszugehen?
Schöne Grüße
MM
Kann die Putzfrau nicht einfach eine Rechnung stellen, man überweist den Betrag (wie bei einer Firma) und der Rest ist Aufgabe der Putzfrau. Sie kann ja noch mehrere andere Tätigkeiten haben, dann kann nicht von Scheinselbstständig gesprochen werden.
Gibt es keine andere legale Möglichkeit als über die Minijob-Zentrale?
Guten Tag,