Putzfrau - Selbstständig?

Hallo,

man überlegt gerade eine Putzfrau für einen Tag in der Woche für 4-8Stunden anzustellen je nach dem wie viel Arbeit gerade anfällt. Man muss einfach mal testen wie sich das irgendwann mal einpendelt, weil Erfahrungswerte fehlen.

Das wären 200-400€ im Monat.

Da die Putzfrau von so etwas nicht leben kann kann es sein, dass sie gleich 5 oder noch mehr solcher Jobs hat. Minijobregelung ist wohl ungeeignet.

Ist das folgende legal?
Arbeitgeber schreibt Zettel: Mach dies und das.
Putze schreibt handschriftlich Rechnung.
Arbeitgeber bezahlt Rechnung und bekommt handschriftliche Quittung.

Falls dies legal ist, was ist an Details zu beachten?
(Aus Sicht des Arbeitgebers, was die Putze macht ist ihm herzlich egal solange er alles richtig macht)

MFG

Hallo,

Hallo

Ist das folgende legal?
Arbeitgeber schreibt Zettel:

Allein das läuft schon falsch. Ein Selbständiger hat keinen Arbeitgeber, das haben nur Arbeitnehmer.

Mach dies und das.

Das heißt der „Selbständige“ ist weisungsgebunden gegenüber seinem „Auftraggeber“.

Falls dies legal ist, was ist an Details zu beachten?
(Aus Sicht des Arbeitgebers, was die Putze macht ist ihm
herzlich egal solange er alles richtig macht)

Ich sag mal so: Die Wortwahl ist ziemlich herablassend, und evtl. ist ein Prüfer der Dt. Rentenversicherung auch mal herablassend wenn dieser fiktive Sachverhalt irgendwie bekannt werden sollte.

Das Stichwort ist Scheinselbständigkeit. Und da ist es dann umgekehrt: Der Putze kann das herzlich egal sein, denn falls Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden haftet dafür der Arbeitgeber.

Hallo,

Mach dies und das.

Das heißt der „Selbständige“ ist weisungsgebunden gegenüber
seinem „Auftraggeber“.

Im Prinzip ist das jeder Selbstständige. Wenn ich mein Bad blau-gelb gefliest haben möchte mit lila Fugen, dann erwarte ich vom Fliesenleger, dass er das gefälligst so macht. Und wenn ich nur nachmittags zu Hause bin um die Arbeiten zu überwachen, dann kann der Herr auch nur nachmittags kommen und die Fliesen legen. Und wenn ich der Meinung bin, der hat was schief gemacht, dann hat er es gefälligst auch auszubessern.

Ich sag mal so: Die Wortwahl ist ziemlich herablassend,

Vollste Zustimmung. Ich mit meinem Sesselfurzerjob hab eine Hochachtung vor Tätigkeiten dieser Art.

und
evtl. ist ein Prüfer der Dt. Rentenversicherung auch mal
herablassend wenn dieser fiktive Sachverhalt irgendwie bekannt
werden sollte.

Herablassende Prüfer? Ich meine, ich denke mir häufiger meinen Teil, aber herablassend werde ich nie. Ich lasse Zahlen sprechen, ist viel stilvoller.

Das Stichwort ist Scheinselbständigkeit. Und da ist es dann
umgekehrt: Der Putze kann das herzlich egal sein, denn falls
Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden haftet dafür
der Arbeitgeber.

Aber Putzfrauen sind ein verdammt heißes Eisen, bei denen scheiden sich wirklich die Geister (daher hab ich auch erstmal nicht auf die Frage geantwortet). Ich denke, dass es hier wirklich auf Kleinigkeiten ankommt, die den Unterschied machen. Ist leider nicht wie Fahrer ohne eigenes Fahrzeug oder sowas.

Greetz
S_E

Das heißt der „Selbständige“ ist weisungsgebunden gegenüber
seinem „Auftraggeber“.

Im Prinzip ist das jeder Selbstständige.

Das stimmt schon, aber ich wollte es nur mal erwähnen als ein Indiz unter vielen.

und
evtl. ist ein Prüfer der Dt. Rentenversicherung auch mal
herablassend wenn dieser fiktive Sachverhalt irgendwie bekannt
werden sollte.

Herablassende Prüfer? Ich meine, ich denke mir häufiger meinen
Teil, aber herablassend werde ich nie. Ich lasse Zahlen
sprechen, ist viel stilvoller.

Du weißt wie ich das meinte :smile:

Aber Putzfrauen sind ein verdammt heißes Eisen, bei denen
scheiden sich wirklich die Geister (daher hab ich auch erstmal
nicht auf die Frage geantwortet). Ich denke, dass es hier
wirklich auf Kleinigkeiten ankommt, die den Unterschied
machen. Ist leider nicht wie Fahrer ohne eigenes Fahrzeug
oder sowas.

Schon klar. Ich wollte einfach nur darauf hinweisen dass hier Dinge vermengt werden die nicht zusammenpassen (Selbständig und Arbeitgeber z. B.) und welche möglichen Konsequenzen das haben könnte. Hätte ich vielleicht deutlicher formulieren können.

Schon klar. Ich wollte einfach nur darauf hinweisen dass hier
Dinge vermengt werden die nicht zusammenpassen (Selbständig
und Arbeitgeber z. B.) und welche möglichen Konsequenzen das
haben könnte. Hätte ich vielleicht deutlicher formulieren
können.

Über sowas sehe ich mittlerweile hinweg, Berufskrankheit. Wenn ich merke das die Richtung stimmt, reibe ich mich an so etwas nicht auf.

Genauso erkläre ich nicht mehr den Unterschied von versicherungsfrei und nicht versicherungspflichtig. Oder der Unterschied von Rentenbescheid und Rentenmitteilung.
Oder das Minijobber keine Arbeitnehmer zweiter Klasse sind.

LG
S_E

Hallo,

da hier meine schreib weise bemängelt wurde die Frage nochmal:

Man überlegt gerade eine Reinigungsfachkraft für einen Tag in der Woche
für 4-8Stunden anzustellen je nach dem wie viel Arbeit gerade
anfällt. Man muss einfach mal testen wie sich das irgendwann
mal einpendelt, weil Erfahrungswerte fehlen.

Das wären 200-400€ im Monat.

Da die Reinigungsfachkraft von so etwas nicht leben kann kann es sein,
dass sie gleich 5 oder noch mehr solcher Jobs hat.
Minijobregelung ist wohl ungeeignet.

Ist das folgende legal?
Auftraggeber schreibt Zettel: Mach dies und das.
Reinigungsfachkraft schreibt handschriftlich Rechnung.
Auftraggeber bezahlt Rechnung und bekommt handschriftliche
Quittung.

Falls dies legal ist, was ist an Details zu beachten?
(Aus Sicht des Arbeitgebers, was die Reinigungsfachkraft macht ist ihm
herzlich egal solange er alles richtig macht.)
Dies ist gerade der Knackpunkt weil er eben nicht nochmal zusätzlich zur Kasse gebeten werden will, immerhin zahlt er 12,50 die Stunde damit sie brav ihre Versicherung und Steuern abführen kann.

der Begriff „Scheinselbstständig“ ist gefallen. Wenn eine Reinigungsfachkraft tatsächlich 5-10 Kunden mit je 4-8Stunden die Woche hat, ist doch anzunehmen, dass sie tatsächlich Selbstständig ist. Arbeiten auf Rechnung wäre doch auch für die Reinigungsfachkraft die sauberste Lösung damit nicht jeder Kunde noch sonst was für Papierkram machen muss.

Aus Sicht des Auftraggebers ist es allelrdings nicht möglich zu prüfen ob die Reinigungsfachkraft die Wahrheit sagt. Er erteilt lediglich einen Auftrag und erhält am Ende eine Rechnung und nach deren Bezahlung eine Quittung.

MFG

PS: Der Begriff „Putze“ war von mir nicht abwertend gemeint. Auch ich habe auch vollen Respekt vor diesen Personen die richtig arbeiten. U.a. auch deswegen weil meine Mutter in diesem Berufsfeld gearbeitet hat um uns durch zu bringen. Für mich ist „Putze“ einfach nur eine wertungsfreie Abkürzung für Putzfrau