Hallo,
da hier meine schreib weise bemängelt wurde die Frage nochmal:
Man überlegt gerade eine Reinigungsfachkraft für einen Tag in der Woche
für 4-8Stunden anzustellen je nach dem wie viel Arbeit gerade
anfällt. Man muss einfach mal testen wie sich das irgendwann
mal einpendelt, weil Erfahrungswerte fehlen.
Das wären 200-400€ im Monat.
Da die Reinigungsfachkraft von so etwas nicht leben kann kann es sein,
dass sie gleich 5 oder noch mehr solcher Jobs hat.
Minijobregelung ist wohl ungeeignet.
Ist das folgende legal?
Auftraggeber schreibt Zettel: Mach dies und das.
Reinigungsfachkraft schreibt handschriftlich Rechnung.
Auftraggeber bezahlt Rechnung und bekommt handschriftliche
Quittung.
Falls dies legal ist, was ist an Details zu beachten?
(Aus Sicht des Arbeitgebers, was die Reinigungsfachkraft macht ist ihm
herzlich egal solange er alles richtig macht.)
Dies ist gerade der Knackpunkt weil er eben nicht nochmal zusätzlich zur Kasse gebeten werden will, immerhin zahlt er 12,50 die Stunde damit sie brav ihre Versicherung und Steuern abführen kann.
der Begriff „Scheinselbstständig“ ist gefallen. Wenn eine Reinigungsfachkraft tatsächlich 5-10 Kunden mit je 4-8Stunden die Woche hat, ist doch anzunehmen, dass sie tatsächlich Selbstständig ist. Arbeiten auf Rechnung wäre doch auch für die Reinigungsfachkraft die sauberste Lösung damit nicht jeder Kunde noch sonst was für Papierkram machen muss.
Aus Sicht des Auftraggebers ist es allelrdings nicht möglich zu prüfen ob die Reinigungsfachkraft die Wahrheit sagt. Er erteilt lediglich einen Auftrag und erhält am Ende eine Rechnung und nach deren Bezahlung eine Quittung.
MFG
PS: Der Begriff „Putze“ war von mir nicht abwertend gemeint. Auch ich habe auch vollen Respekt vor diesen Personen die richtig arbeiten. U.a. auch deswegen weil meine Mutter in diesem Berufsfeld gearbeitet hat um uns durch zu bringen. Für mich ist „Putze“ einfach nur eine wertungsfreie Abkürzung für Putzfrau