Hallo www`ler,
man hört häufiger von Freunden, dass sie eine Putzfrau haben.
Eine Familie bekommt diesbezüglich alle 14 Tage für drei Stunden
Hilfe. Das sind für ein halbes Jahr 312 Euro. Die junge Frau macht das vermutlich so nebenher. Sie bekommt kein Harz 4, ist beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet, sie hat also noch keine Arbeit. Kann so ein Mensch eine Bescheinigung für das Finanzamt bedenkenlos unterschreiben?
Kann Sie eventuell Probleme mit irgendeiner Behörde bekommen?
Gruß zebrah
Servus,
es gibt hier verschiedene Möglichkeiten:
(1) die Putzfrau ist als gewerbliche Raumreinigungsunternehmerin tätig. In diesem Fall wird sie für festgelegte Leistungen, nicht für die Stunde bezahlt. Sie unterschreibt dann allerdings keine Bescheinigung, sondern sie schreibt Rechnungen.
(2) Es handelt sich um eine regulär sozialversicherungs- und steuerpflichtige Arbeit. Dann muss der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten und abführen und Beiträge zur Sozialversicherung, zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen.
(3) Es handelt sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Das lässt sich im Fall Putzfrau als „Minijob“ in einem vereinfachten Verfahren per „Haushaltsscheck“ abrechnen. Näheres hierzu bei
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10186/DE/3__Privat…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10186/DE/3 Privathaushalte/2 haushaltsscheckverfahren/InhaltsNav.html__nnn=true)
Wenn von (1) bis (3) nichts zutrifft, handelt es sich um sog. Schwarzarbeit, die tunlichst nicht quittiert werden sollte.
Schöne Grüße
MM