Putzhilfe 'verleihen'

Hi all,
darf ein Handelsunternehmen, daß eine Putzfrau Vollzeit beschäftigt diese an andere Firmen oder Privatpersonen „verleihen“?

Für theoreisches Unternehmen und die theoretische Putzfrau wäre das in Ordnung und auch im Vertrag fixiert.

Die Frage ist: Darf man einen Mitarbeiter einfach so verleihen und dessen Leistung dann berechenen?

Vielen Dank für jede Info dazu

Gruß
Nick

Dieser Frage widmet sich ein eigenes Gesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dort steht schon im § 1, dass das gewerbsmäße Überlassen von Arbeitnehmern der Erlaubnis bedarf (http://dejure.org/gesetze/AUEG/1.html).

lg Wolfgang

Hi Wolfgang,
das Gesetz kenne ich sogar von einer Zeitarbeitsfirma. Die Frage is jetzt ob „gewerbsmäßig“ bedeutet daß die Firma Geld damit verdient und das aktiv betreibt, oder ob jeder der ein Gewerbe hat automatisch alles was er tut, gewerbsmäßig tut.

Bei diesem theoretischen Fall geht es ausschliesslich darum einen Vollzeitarbeitsplatz für eine AN (50+) zu erhalten. Die Arbeit in der Firma reicht nicht mehr aus und eine Reduzierung des Vertrages kann die AN finanziell nicht wegstecken.

Es würden die Kosten 1:1 weitergegeben.

Gruß und danke schonmal
Nick

Hallo,

es kommt ein Werkvertrag in Betracht, auch ohne Zeitarbeitserlaubnis. Dazu muss der AG der Putzkraft mit den Kunden einen Reinigungsvertrag über die genauen Reinigungsleistungen der Putzkraft und das Honorar vereinbaren.

Zur Abgrenzung von Werkvertrag und AÜG, einschließlich Vertragsgestaltung und richtige praktische Handhabung:
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=762
http://www2.jura.uni-halle.de/download/HOELAND/ws01/…

Zu beachten wäre allerdings, dass die gewerbliche Erbringung von Reinigungsleistungen wahrscheinlich nicht Gegenstand der derzeitigen Gewerbeanzeige ist, d.h. hier eine Änderung nötig wäre.

Und außerdem muss beachtet werden, dass Gebäudereinigung ein Handwerk ist, allerdings zulassungsfrei. http://www.hwk-duesseldorf.de/service/anlage_b1.html

Die Alternative wäre, dass der Beschäftigungsumfang der Putzkraft verringert wird und sie bei einem anderen Kunden auf Mini-Job-Basis arbeitet und somit ihr Netto behält.

VG
EK

danke, owt
e