hallo,
ich denke ich habe diesen artikel in der falschen sparte gehabt, so sorry, wenn ihn manche noch einmal lesen…
ich schau das nächste mal auf jeden fall genauer hin. hier mein problem:
wir wohnen in einem mehrfamilienhaus (5 wohnungen) in einem dorf.
bisher is es so, dass jede woche sich eine „wohnung“ um den putz des hausganges sowie des kellers gekümmert hat.
kehren und nass wischen, sowie etwas abstauben dauert zwischen 30 und 45 minuten in der woche.
das bedeutet ca 2 bis 3 stunden putzen im monat.
wenn wir nun eine putzhilfe für 1x in der woche für 45 minuten „einstellen“ wollen, müssen wir da was beachten?
kann dies eine hausfrau oder eine studentin sein? muss diese krankenversichert sein.
bei uns in der gegend wird ein stundenlohn von 10euro veranschlagt.
ist es möglich eine putzhilfe per zeitungsinserat zu suchen und was muss beachtet werden?
vielen dank für eure hilfe
Hallo,
Sie können die Putzhilfe natürlich per Inserat suchen. Es kann auch eine Studentin oder Hausfrau sein. Es ist nur wichtig, dass Sie die Person auf „Minijobbasis“ anmelden.
Angemeldet werden solche Minijobs bei der Minijobzentrale. Näheres unter www.bundesknappschaft.de.
Sie müssen dann eine Pauschale für Steuer und Sozialabgaben zahlen. Das sind z.B. bei 400 € im Monat (das ist das Maximum, dass man als Minijobber verdienen darf) rund 100 €, das zahlt der Arbeitgeber.
Herzliche Grüße
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Hallo Sabine,
Sie müssen dann eine Pauschale für Steuer und Sozialabgaben
zahlen. Das sind z.B. bei 400 € im Monat (das ist das Maximum,
dass man als Minijobber verdienen darf) rund 100 €, das zahlt
der Arbeitgeber.
Und die Unfallversicherung ist da schon mit inbegriffen?
MfG
also der verdienst pro monat ist 40euro MAXIMAL
was sind dann die ausgaben an den staat?
ja, wie ist es mit unfallversicherung?
Hallo noch mal,
der Minijobber ist automatisch Unfallversichert. Eigentlich ist die Sozialabgabe 30 € des Gehaltes. Für private Haushalte gibt es aber Sonderregelungen. Ob jedoch ein Treppenhaus noch als privater Haushalt gilt, weiß ich leider auch nicht. Nachfolgend der Text zum Thema:
„Der Minijobber übernimmt diese haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen. Der Arbeitgeber zahlt geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs. Die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung belaufen sich auf jeweils 5 Prozent. Hinzu kommen Umlagen zum Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz in Höhe von 0,1 Prozent, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent, gegebenenfalls noch eine einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Die Abgaben werden im Haushaltsscheckverfahren per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers von der Minijob-Zentrale eingezogen.“
also der verdienst pro monat ist 40euro MAXIMAL
was sind dann die ausgaben an den staat?
ja, wie ist es mit unfallversicherung?
Sorry, das sollte natürlich 30 % des Gehaltes heißen.
S.
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