bei dieser kurzen mietdauer würde ich davon ausgehen, dass
keine Renovierung verlangt werden kann. Es sei denn es wurde
eine vertraglich vereinbarte Renovierung bei Einzug nicht
durchgeführt.
–> Mietdauer viel zu kurz für eine Renovierung! Kommt auch
auf die Klausel im Vertrag an, die meisten sind ungültig.
Im Vertrag steht nur Renovierungsbedarf falls Gegenstände kaputtgegangen sind. Aber hier wird vielleicht mit dem Streichen gemeint. (Eine Stelle auf der Wand ca. 3 cm war schmutzig).
–> Schmutzig ist nicht kaputt. 3cm Schmutz gehört zur normalen
Abnutzung der Mietsache, für deren Instandsetzung der V. im voraus
Miete erhalten hat, wovon er die „Instandsetzung“, also das überpinseln der 3cm Schmutz mit TippEx selbst zahlen kann.
Boden war laut Protokoll schmutzig (gemeint wurde vielleicht im Eingangsbereich).
–> Bei Teppich: Reinigung des Teppichs bei Auszug ist Sache des V.
Verspätetes Schreiben, dass die Wohnung geputzt werden muss, als ich die Wohnung schon verlassen habe.
–> Dann erst Recht nichts machen. Erstens ist das Mietverhältniss, der Vertrag, beendet. Zweitens hatte der V. Gelegenheit, bei Übergabe der Wohnung auf das putzen hinzuweisen. Drittens steht im Vertrag sicherlich nicht drin: „Die Wohnung ist bei Auszug zu putzen“. Also muss das auch nicht gemacht werden. Sofern drin steht „besenrein zu übergeben“ bedeutet dies: durchfegen, kurz über die Fenster wischen, Bad sauber machen, nix rumliegen lassen. Fertig.
(Fürs nächste Mietverhältnis).
Da aber ja nun schon die Kosten abgezogen worden sind, sollte doch ein Nachweis über die verwendeten Mittel sowie ein Arbeitsnachweis
der Reinigungsdame verlangt werden.
Grüße,