Hallo,
angenommen, eine Freundin wollte bei z. B. „Book a tiger“ oder „Helpling“ eine Reinigungskraft buchen, wären dann diese als haushaltsnahe Leistung absetzbar, wenn sie eine Rechnung des Anbieters hätte und den Nachweis einer Online Zahlung?
Gruß und danke Surikel
Servus,
von „Online Zahlung“ steht in § 35a EStG nichts. Es muss nachgewiesen werden können, dass die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist. Das bedeutet: Überweisung auf sein Bankkonto - egal, auf welchem Weg diese beauftragt wird. Mit Paypal kann man sowas nicht nachweisen, und auch bei einer Kreditkartenbelastung kann man nicht zeigen, wo der belastete Betrag hingegangen ist.
Schöne Grüße
MM
Habe gerade auf bookatiger geguckt, Zahlungsmöglichkeit ec ist gegeben, also ist 35a möglich.
Danke!
Danke, das ist ja schon mal etwas! Vor allem werben sie ja gerade damit, dass es absetzbar sei…