Putzplan, nur einer hält ihn ein

hallo

angenommen in einem mehrparteienhaus gibt es einen putzplan. dieser gilt für jedes stockwerk. in einem stockwerk wohnen 2 parteien. nennen wir sie mieter 1 und mieter 2.

der plan sieht vor das alle 2 wochen die eine und die andere partei den putzplan zu erfüllen hat ( also 1 mal im monat putzen ).

mieter 1 putzt immer wenn er dran ist. mieter 2 hingegen ist sehr oft aus auslandsdienstreise und in jahr vielleicht 2 monate in seiner mietwohnung.

dadurch kann mieter 2 auch nie seinen putzplan einhalten, da er ja nie zuhause ist.

mieter 1 passt das gar nicht und will seit neusten auch nicht mehr putzen. als begründung gab er an das er es nicht mehr einsieht nur alleine zu putzen.

nachdem das treppenhaus nun ein paar monate nicht mehr geputzt wurde flattert nun eine rechnung zu (wohl) beiden mietern ein. in dieser sollen sie die reinigung durch eine firma bezahlen.

mieter 1 sieht das gar nicht ein. er putzte immer regelmässig und soll nun bezahlen weil er nicht mehr der „depp“ sein wollte.

mieter 1 weigert sich und will notfalls vor gericht gehen.

wer bekommt recht ?

mfg

Hallo,

zunächst muss man feststellen, ob die Treppenhausreinigungspflicht durch die Hausordnung oder den Mietvertrag auf die Mieter übertragen wurde. Dies ist im vorliegenden Fall wahrscheinlich.

Wenn ein Mieter (oder mehrere) ihren Pflichten aus der Hausordnung/dem Mietvertrag nicht nachkommen, kann der VM grundsätzlich eine Ersatzvornahme durchführen und eine Reinigungsfirma beauftragen.

Ob er es aber ohne vorhergehende Mahnung und ohne entsprechendes Urteil machen darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

Der VM darf aber nicht dauerhaft die Reinigung einem Unternehmen übertragen und dem Mieter die „kostengünstige“ Variante (Selberputzen) nehmen, wenn dies nicht grundsätzlich im Mietvertrag vereinbart wurde.

Ob ein Mieter aus Trotz, Beinbruch oder Abwesenheit die Treppe nicht reinigt ist allerdings völlig unerheblich. Ein Mieter hätte richtigerweise seinen VM von der unterlassenen Reinigung durch den anderen Mieter unterrichtet und um Abhilfe gebeten.

Gruß
Nita

auch wenn mieter 1 nicht der depp sein will: er ist der depp. denn er hat ein problem: er hat eine leistung, zu der er vertraglich verpflichtet war, nicht erbracht. die reaktion des vermieters ist sowohl logisch, als auch legal.

und es spielt leider keine rolle, ob mieter 2 ebenfalls seine leistung nicht erbracht hat. damit kann mieter 1 seine handlung nicht rechtfertigen. richtig wäre entweder ein gespräch mit mieter 2 („ich putze für dich mit und du bezahlst das“) oder direkt mit dem vermieter gewesen. einfach auf stur schalten und selber auch nichts mehr zu machen, ist die dümmste aller lösungen und damit qualifiziert sich mieter 1 als depp.

Hi

Wenn ein Mieter (oder mehrere) ihren Pflichten aus der
Hausordnung/dem Mietvertrag nicht nachkommen, kann der VM
grundsätzlich eine Ersatzvornahme durchführen

bis hier OK

und eine
Reinigungsfirma beauftragen.

Hier wäre man nicht sicher ob dies auch im Grundsätzlich enthalten sein soll?
Grundsätzlich eher nicht, denn es gibt allerei Alternativmöglichkeiten.

vlg MC

Hallo,

lieber MC, was bist du aber auch spitzfindig! Ich habe die Reinigungsfirma ins Spiel gebracht, weil dies aus dem UP so hervorging (dort flatterte eine Rechnung von einer solchen Firma ins Haus, wenn ich recht gelesen habe).

Keinesfalls wollte ich damit andeuten, dass es „grundsätzlich“ eine Reinigungsfirma sein muss. Der VM kann auch jemanden beauftragen, der die Treppe sauberleckt, oder jemanden der mit dem Po und einem weichen Tuch solange über die Treppe rutscht bis diese wieder sauber ist. :smile:

Wie du schon sagtest: der Möglichkeiten gibt es gar viele.

Gruß
Nita

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owT