ich habe vor Jahren eine Gebäudewand, die an mein Grundstück grenzt, mit Wein bepflanzt. Nun behauptet der liebe Nachbar, dadurch würde der Putz beschädigt. Auf mich kommt wahrscheinlich ein Rechtsstreit zu mit Gutachten / Gegengutachten etc pp. Wer weiß, wo sowas schon mal untersucht worden ist? Danke für jede Antwort!
Hallo Ralf, diese Problem hatte ich auch mal, mein Vermieter verlangte, den Wein zu entfernen. Ob Putzschäden entstanden/entstehen, weiss ich nicht.
Jetzt bewohne ich ein eigenens Haus, unten Putz, im oberern Bereich Holz, und ich lasse Wein und Efeu ranken, wie sie wollen. Ob Schäden entstehen, weiss ich immer noch nicht !! Aber es sieht so toll aus ! Bietet so vielen Vögeln Nistplätzen!
Und die wiederum halten das Ungeziefre ums Haus herum zurück!
ich vermute jetzt mal stark, dass Du keinen Wein, sondern Wilden Wein gepflanzt hast. Das ist eine völlig andere Pflanze.
Echter Wein macht definitiv Putz nicht kaputt (er kann höchstens mal eine Dachrinne zerknautschen im Laufe der Jahre).
Wilder Wein (Junfernrebe) ist ein Haftkletterer. Er macht zwar den Putz selber nicht kaputt (wenn dieser nicht sowieso schon Risse hatte), aber wenn man ihn entfernen will, bleiben die vielen kleinen Haftscheiben oft am Putz kleben. Das bedeutet, entweder man popelt die in langwieriger Arbeit händisch ab, oder man verputzt (wenn es nur eine Mauer oder so ist) gleich neu.