Putzstelle anmelden / Kleingewerbe

Meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrennt und möchte nun, um sich etwas dazu zu verdienen, ein paar mal im Monat in verschiedenen Haushalten putzen gehen. Allerdings möchte sie das nicht als Angestellte oder Minijob machen. Was für eine Möglichkeit gibt es denn noch, um sich offiziell etwas dazu zu verdienen? Lohnt sich da ein Kleingewerbe oder ähnliches?

Hallo

Das Problem bei Kleingewerben ist immer die Sozialversicherung. Die ist sehr viel günstiger, wenn man einen Arbeitgeber hat.
Deswegen lohnt sich Kleingewerbe eigentlich nur als Nebenbeschäftigung.

Oder ist sie durch ihren Mann krankenversichert?
Und was ist mit Rentenversicherung?

Hallo ,

wenn sie noch arbeiten geht und etwas dazu verdienen möchte, dann ist ein Nebengewerbe wahrscheinlich das richtige.
Bei nichtüberschreitung verschiedener Einkommensgrenzen bzw. Verdienstgrenzen werden keine Gewerbesteuern fällig.
Einzig ist hier zu schauen ob es etwas im Bereich Innung, Handwerkskammer oder ähnliches gibt bei der man sich melden muss, die Beiträge einfordern.
Evtl. auch die Krankenkasse, die hier Vorgaben machen könnte.

Ansonsten kostet die Anmeldung des Nebengewerbe rund 20 Euro und es kann losgehen.

( BItte aber immer im Hinterkopf behalten, dass man auch entsprechende Absicherungen abschließen sollte. Geht mal was in einem Haushalt kaputt, dann kann es schon schwierig werden, wenn man so arbeitet. )

Die Nichtselbstständigkeit würde aber auch anders funktionieren. Meines wissens können Privatpersonen auch eine 450 € Kraft anmelden als Minijob. Wenn dies der Fall ist, kann es durchaus noch günstiger werden.
Aber da kann ich nicht so viel zu sagen.

Viel Spass!

Salü,

neugierhalber: Warum antwortest Du auf die Frage, obwohl Du keine Ahnung von dem Thema hast?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
und was genau jetzt in seinem Beitrag deutet auf Ahnungslosigkeit hin ?
Gruss
Czauderna

Hallo,

(1)

(2)

(3)

als Antwort auf

und

(4)

Schöne Grüße

MM

Was genau möchtest du mir nun damit mitteilen?

Das was ich gegeben habe sind Anstöße in welche Richtung man sich hier informieren kann.
Das sollte man denke ich wohl noch hin bekommen.

Weil man keine Zahlen und Details schreibt, dann hat man also keine Ahnung?

Na gut, ich werde diese Weisen Worte beherzigen.

1 Like

Hallo Aprilfisch
vielen Dank, klingt besser als nur eine solche Frage
Gruss
Czauderna

Servus,

nicht wegen Zahlen und Details, sondern weil Du in einer Antwort, die inhaltlich ungefähr fünf Punkte umfasst, vier mehr oder weniger grobe Fehler untergebracht hast.

Besonders absurd ist, dass Du ausgerechnet die GewSt als besonders bedeutenden Punkt betonst; und dass das, was angeblich das Einzige ist, worauf man „schauen“ sollte, ganz automatisch läuft, weil bei der Anmeldung eines Gewerbes u.a. die zuständige Kammer von der Gemeinde benachrichtigt wird, kannst Du eigentlich bloß deswegen nicht mitgekriegt haben, weil Du nie auch nur von Ferne mit der Anmeldung eines Gewerbes zu tun hattest.

Schöne Grüße

MM

Normalerweise brauche ich mich hier auch nicht zu rechtfertigen, aber das tue ich doch gerne.

Wenn du richtig lesen würdest, dann würdest du auch sehen, dass da etwas anderes steht.

Ich habe genau das nicht geschrieben. Sonder, dass diese unter bestimmten Einkommensgrenzen eben nicht anfällt.
Stattdessen habe ich geschrieben, dass :

zu beachten sind.

Nocheinmal: Hier sind nur Denkanstöße gegeben worden. Wer sich selbständig machen will, der sollte wohl in der Lage sein sich weiter darüber zu informieren.

Und um genau diesem noch einmal entgegen zu kommen:
Gewerbesteuer zahle ich genug. Das kannst du mir glauben. Die zahle ich vierteljährlich an das liebe Finanzamt, und das nicht zu knapp. Genauso auch wie die Löhne meiner Mitarbeiter, die Beiträge an deren Krankenkassen, die Steuern und Versicherungen für alle Fahrzeuge, und ebenso auch die Einkommensteuer, Kirchensteuer, Lohnsteuer und alles was sonst noch so, seit Jahren, auf den Lohnabrechnungen meiner Mitarbeiter stehen.
Demnach glaube ich schon, dass ich weiss was ich tue.

Beste Grüße!

Eher an die Gemeinde, oder?

Moin,

selbständig mit einer Putzstelle wird schwierig bis unmöglich. Simsy hatte ja schon etwas zur Krankenversicherung geschrieben. Sie muss sich dann selbst versichern. Zusätzlich kommen noch Kosten für Unfallversicherung, die sie auf jeden Fall abschließen sollte. Steuern, Aufwendungen für Fahrzeug, Putzmittel und Verwaltung noch nicht eingerechnet. Wenn sich die Stelle einigermaßen rechnen soll, sind wir bei Stundenlöhnen weit jenseits der 25 €.
Viele Leute sind nicht bereit, mehr als 10 € für ihre Putzhilfe zu bezahlen.
Mehrere Minijobs geht übrigens nur, wenn sie insgesamt nicht mehr als 450 € verdient. Das nächste Problem ist, dass ein Minijob allein keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist und sie nicht über den Minijob krankenversichert ist.
Im Übrigen macht der Gesetzgeber keine Unterscheidung in der Definition Gewerbe, egal wie klein oder groß, es ist ein Gewerbe.
Und noch etwas, für die Zahlung der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 € jährlich (gezahlt wird vom Gewinn!). Ich glaube nicht, dass sie mit einer selbständigen Putzstelle da je hinkommt.

Falls deine Schwester keine Ausbildung hat und meint, „nur“ putzen gehen zu können, kann sie sich auch mal bei der Agentur für Arbeit erkundigen, ob sie eine Weiterbildung in der Pflege machen kann. In großen Krankenhäusern gibt es auch Bettenzentralen, in denen die Betten aufbereitet werden. Ist nicht so anstrengend wie Putzen.
Verkäuferin, Gastronomie fällt mir auch noch ein.

Wünsche deiner Schwester alles Gute.
Ach, noch etwas. Es ist sehr wichtig, festzustellen, wie sie im Moment krankenversichert ist. Das kann sónst schwer nach hinten losgehen.

Soon

Natürlich. Sorry, diese an die Stadt.

Salü,

dass Du als Einzelunternehmer keinen blassen Dunst davon hast, was § 35 EStG mit Deiner GewSt macht, glaube ich Dir sofort!

Und Tschüs

MM