Putzteufel

Hallo Leute,

könnt Ihr mir einen Link oder Gesetzestext nennen zu folgendem Problem:

Jemand wohnt zur Miete und hat Probleme mit der Sauberkeit im Haus. Sie hat der Wohnungsgesellschaft 2x mündlich, 1x schriftlich und heute dem Verwalter auf der Straße mitgeteilt, daß

  • ein Zaun hinter dem Haus nicht zu Ende gezogen wurde (seit November) und sich in dem dahinterliegendem Wäldchen Bretter mit rostigen Nägeln etc. befindet
  • der Hausflur nur von ihr geputzt wird
  • der Hof schmutzig ist

Kann sie als einzige die Miete kürzen und wenn ja, um wieviel??

Danke schön
Marion

Hallo Marion,
du kannst die Miete nur effektiv kürzen, wenn du in der Nutzung einer Sache die Bestandteil des Mietvertrages eingeschränkt wirst.
Wenn nur die die Treppe putzt, dann muss sich der Vermieter drum kümmern, dass er die anderen Mieter dazu bringt, dass sie ihren Pflichten nachkommen.
Die Sache mit dem Zaun und den Brettern verstehe ich nicht ganz, warum du da Miete kürzen willst. Das gilt auch für den schmutzigen Hof.

Zu der Sache mit der Mietminderung zitiere ich hier noch den Paragraphen 536 BGB:

_Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam._

Gruss
Highspeed24

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Hallo,

der Vermieter und sein Hausverwalter sind über den Mangel schriftlich zu verständigen und aufzufordern, den Mangel zu beseitigen. Hier wird letztlich nur helfen, dass alle, die nicht Putzen abgemahnt werden und sich das Unternehmen vorbehält, wenn weiterhin nicht geputzt wird, dass dann ein gewerbliches Unternehmen tätig wird. Was natürlich viel Geld kostet. Eine Möglichkeit der Mietminderung sehe ich derzeit nicht.

Jemand wohnt zur Miete und hat Probleme mit der Sauberkeit im
Haus. Sie hat der Wohnungsgesellschaft 2x mündlich, 1x
schriftlich und heute dem Verwalter auf der Straße mitgeteilt,
daß

  • ein Zaun hinter dem Haus nicht zu Ende gezogen wurde (seit
    November) und sich in dem dahinterliegendem Wäldchen Bretter
    mit rostigen Nägeln etc. befindet

gehört das Wäldchen nicht zum Haus geht den Vermieter nichts an, was dort liegt. Notfalls also selbst diese Brettchne entfernen oder das Umweltamt verständigen.

  • der Hausflur nur von ihr geputzt wird
  • der Hof schmutzig ist

Wre einen Hausverwalter hat, der eben nur kassieren will, der ist in solchen Fällen immer übel dran. Gleichgesinnte suchen und aufräumen.

Kann sie als einzige die Miete kürzen und wenn ja, um
wieviel??

Nein

Gruss Günter