Hallo allerseitis,
ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) will einseitig die Zahlung der Einspeisevergütung ändern. Zukünftig soll statt einer monatlich gleich hohen Abschlagszahlung nach der im Vorjahr eingespeisten Strommenge nun eine sich monatlich ändernde, nach der voraussichtlich monatlich erzeugten Strommenge bemessene Abschlagszahlung zudem nicht zum ersten wie bisher nun erst zum 15ten des Nachmonates erfolgen. Das EVU begründet dieses Vorgehen mit dem kürzlich geänderten EEG.
Ist diese Änderung berechtigt und gesetzlich gedeckt?
Falls nein: Wie kann dagegen vorgegangen werden?
Was ist sonst noch wichtig zu wissen?
Vielen Dank für eifriges Antworten.
Ciao Ricco