PV Anlage Umstazsteuer verrechnen od. Kleingewerbe

Hallo,
ich überlege, ob es sich für eine PV Anlage auf dem Wohnhaus nach EEG lohnt, von Gewerbe auf Kleingewerbe (ich kenn mich mit den Bezeichnungen nicht genau aus) ich glaube §19 ohne Umsatzsteuererhebung zu wechseln.
Normal meldet man erst ein Gewerbe an - je nach Bundesland ab bestimmter Größe - in B-W wohl immer. Dann erhält man die USt vom Stromversorger und führt sie gleich ans Finanzamt ab.
Als Kleingewerbe geht das dann ohne USt (bis - ich weiß nicht 18000 € im Jahr oder so - das reicht aber für Anlagen bis 25kWp, die nicht mehr auf ein Haus passen).
Man kann aber die USt irgendwie verrechnen mit Abschreibungen habe ich mal gehört aber nicht geglaubt. Wer weiß da was?
Gruß ynot

Wenn man die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten vom FA wieder haben will, muss man auf die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) verzichten, und ist dann daran 5 Jahre gebunden, führt also mindestens 5 Jahre die USt aus der Einspeisevergütung an das FA ab.

Ist auch sinnvoll, weil man diese USt ja vom EVU bekommt, und im Prinzip nur an das FA weiterreicht.

Verzichtet man nicht auf die KU-Regelung, gibts die Vorsteuer nicht erstattet, man führt aber auch nichts an das FA ab, weil man vom EVU dann eben entsprechend um die USt weniger bekommt.

Danke. ynot