PV Balkonkraftwerke

Hi @ll,

lohnen diese sich?
Meine Idee war solch ein Teil zu verschenken, die es eh nicht dicke haben. Aaaaber… mir kommen Zweifel.
Solch ein ganz nackiges, steckerfertiges Teil - das ist doch Banane… tagsüber sind die nicht zu Hause (Arbeit und Schule Hort…) und selbst Sa&So wird die erzeugte Leistung wohl kaum abgerufen…
Ferner: das ist ja „nur“ für eine Phase… stöpsel ich das in „Phase 1“ Kühlschrank, Badlicht etc hängen an „Phase 2 oder 3“ … dann ist das per se für die Tonne (klar, kann man austesten/in Erfahrung bringen - aber dann muss die erreichbare Einspeisesteckdose auch ziemlich in der Nähe sein.

Also braucht das dann doch einen Speicher - was Kosten von 1000€ (mehr/weniger?) zusätzlich ausmacht… Nur verraten die „einfach anstöpseln“ wiederum nicht, mit welcher Spannung die Panels arbeiten. Und bis man >1000€ (immerhin mind. 2000KWh) eingespart hat, dürfte es doch dauern…

Außerdem finde ich die erhältlichen „Übersichten verschiedener Modelle“ allesamt verwirrend… so werden Panels mit höherer Ausbeute gelobt und Wandler mit geringem Verlust (8 statt 9%) empfohlen… letztendlich sind doch eh alle auf 600W „beschränkt“.

Also ich bin überfordert - kann mich bitte jemand mal aufklären?

Danke

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dem ist nicht so, diese sollen ja auch den Grundverbrauch mit abdecken, Gefrietruhe, Kühlschrank, Heizungspumpe Standbyverbrauch usw. Dafür sind diese Gedacht.

Nein, da die Stromzähler saldierende Zähler sind, die Messen die Phasen und ermitteln anhand der einzelnen Verbbräuche dann den gesamten verbrauch

Phase 1 hast du nur die Solaranlage, Verbrauch -600w
Phase 2 Bügeleisen mit +300w
Phase 3 PC für Wer-weiss-was +300w

Ergibt einen Verbrauch nach Amdam Ries 0

Ja, aber die Zellen haben nie die perfekte Sonneneinstrahlung, daher macht es Sinn stärke Zellen zu nehmen um die 600W auch bei der Anwendung zu erreichen, z.B. an einen Wintertag oder einen trüben Sommerstag.

Hallo,

Lohnen, wenn du nach den Kosten fragst, nicht, bzw. es dauert sehr lange, bis du das Geld wieder rein hast. Letztendlich ist sowas eher zum Blut lecken. Viele schaffen sich später eine „richtige“ Solaranlage an.
Beim Verschenken sieht das anders aus. Da ist die Anschaffung für den Beschenkten ja 0,00€.
Rest hat @anon44275120 schon geschrieben.
Es ist übrigens nützlich, wenn man seine Verbrauch genau kennt.
Also Zähler so oft es geht ablesen und (mit Excel Tabelle) Buch führen. Auch wenn frühmorgens der letzte das Haus verlässt und nachmittags der erste wieder kommt.
Die 600W werden übrigens kaum erreicht, weil die Bestimmungen einigermaßen realitätsfremd sind.
So dürfen max. 2 Paneele verbaut werden, die nur bei bestem Sonnenschein in den Bereich der 600W kommen.
Hier noch ein paar nützliche Informationen.

Es geht um die Grundlast, die immer abgerufen wird, egal ob man zuhause ist oder nicht. Also standby-Geräte und z.B. Kühlschrank, der sich ja immer wieder mal einschaltet.

Klar, wenn man erst abends nach Hause kommt, dann kommt man kaum in den Genuss von gratis Strom. Aber für die ist so ein Balkonkraftwerk auch nie gedacht gewesen. Und selbst dort wäre es nicht sinnlos,nur die rechnerische Amortisation dauert halt lang und länger.

Das mit den „Phasen“ vergiss mal gleich wieder. Das muss man gar nicht beachten, das macht der Stromzähler automatisch. Egal auf welcher Phase eingespeist und verbraucht wird. Der Zähler arbeitet saldierend. und verrechnet Strombezug und Stromerzeugung(Eigenverbrauch).

MfG
duck313

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Speisen denn diese Balkonkraftwerke auch ins öffentliche Netz ein, wenn sie mehr liefern als ich verbrauche? Die Fragen nach der Phase verstehe ich so: Was, wenn meine Grundlast auf Phase 1 liegt und das Balkonkraftwerk aber an Phase 2 hängt? Frei nach Naseweis soll der Verbrauch (kostenbezogen) sich trotzdem aufheben. Das würde aber IMHO nur gehen, wenn das Kraftwerk wirklich ins öffentliche Netz einspeist. Anderenfalls wäre seine Produktion auf der lastfreien Phase doch für die Katz, oder?

ja der Strom fließt, er nimmt gern den kürzesten Weg. der von Phase1 würde bei meinen Beispiel ins Netz fliesen. Wenn du den PC Ausmachst und nicht Bügelst schenkst du den Strom den Anbieter vor Ort. Was natürlich nur rein Theoretisch ist, da du mit den Analgen ja nur einen Grundlast abdeckst.

Bei den echten Solaranlagen verschenke ich den Strom nicht, sondern verkaufe ihn. Das ist hier also nicht der Fall.
Also aufpassen, wo die Grundverbraucher drauf hängen. Und am besten nur dort das Balkonkraftwerk anschließen. So richtig?

nö, denn:

10 zeichen beschränkung ist doof

Moin,

Nehmen wir mal die 600Wp als Maßstab und einen Erntefaktor von 800 kWh pro kWp an. Dann kannst du pro Jahr 480 kWh ernten. Davon sollen mal 70% Eigenverbrauch sein, was dann so um die 340 kWh pro Jahr bedeutet. Das wäre so rund 150 Euro Ersparnis pro Jahr bei 0,45 Cent pro kWh Stromkosten. Eine Amortisation liegt also im Korridor von 4 bis 6 Jahren.

Je nach Lage und Umgebung kann der Erntefaktor auch an die 900 kWh pro kWp reichen, aber leider auch deutlich weniger. Damit muss man sich vorher beschäftigen. Wenn das elektrische Grundrauchen in der Wohnung ausreicht, könntest du sogar auf einen deutlich höheren Eigenverbrauch kommen. Besonders auch dann, wenn man Maschinen im Haushalt hat, die man per Timer und Wetterbericht startet. Unsere Waschmaschine und der Geschirrspüler können das. Wer somit seinen Verbrauch so steuern kann, dass er zu den Zeiten der maximalen Sonneneinstrahlung erfolgt, kann da ein wenig mehr an nutzbarer Energie rausholen. Es gibt Menschen, die fahren extra abends zur Tanke, weil die App sagt, dort sei es jetzt etwas billiger. Wenn die Sonne ein Sonderangebot macht, sollte man daher auch zuschlagen. :wink:

Wir bekommen nur rund 6,4 Cent pro kWh als Einspeisevergütung (Neuanlage ca. 16 kWp , Inbetriebnahme Mitte Juli 2022). Angesichts der aktuellen Preise ist das nicht so weit weg von verschenken. Der Hebel ist der Eigenverbrauch im Bereich Einfamilienhäuser.

-Luno

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Hallo,

ich hätte dazu auch noch eine Frage: mein damaliger PV-Installateur meinte, die alten Stromzähler (die mit dem Rädchen) würden bei Einspeisung sogar rückwärts laufen, also den Stand reduzieren. Stimmt das?

Für die Neugierigen: nein, ich habe keinen solchen Stromzähler mehr, der fiel der PV-Anlage zum Opfer.

Gruß,
Paran

Kommt drauf an.

Balkonkraftwerk: Stromzähler – alles Wissenswerte - COMPUTER BILD

Da sind Dinge im Fluss. Der VDE will auf 800W, normale Stecker und andere Erleichterungen hinaus. Ich würde mal noch 1-2 Monate abwarten.

Gruß
C.

Vielen Dank.

Das soll eine Straftat darstellen. Eine reden von Betrug. Ich bin mir aber nicht sicher, wie das tatsächlich juristisch einzuschätzen ist. „Betrug“ halte ich für nicht passend.
@anon76290024 @Wiz ?

Betrug ist es dann, wenn man absichtlich eine Sperre umgehen würde…

So, aber danke an alle und mein Fazit:
So ein Balkonkraftwerk ist Spielerei für zur Miete wohnende „normale“ Arbeitnehmer, die nicht einen fernsehsüchtigen Computerzocker zu Hause sitzen haben…
Passende Speicher würden eine Armortisierung ins unendliche katapultieren und Einspeisevergütung ist lächerlich.

Einsprüche?

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ja viele.

Nein, diese Tragen zu eine Teil der Grundversorgung von Strom bei und schonen Gleichzietig die Umwelt.

Falsch, es gibt garkeine Vergütung bei Balkonkraftwerken.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ist es nicht so, dass der Netzbetreiber auf Wunsch den Zähler austauschen muss, damit eine Einspeisung möglich ist? Ich meine, das gelesen zu haben, aber da es für uns nicht relevant war (haben eh eine PV-Anlage auf dem Dach und damit auch entsprechende Zähler), habe ich mir das nicht genauer gemerkt.

Na klar gibt es die. Nach Anmeldung und ggfs. Tausch des Zählers gibt es da derzeit 8,2 Cent je KWh. Die Frage ist aber mehr, ob sich das rechnet, denn für den entsprechenden Zähler kann der Netzbetreiber Miete verlangen, die schnell die Einspeisevergütung übersteigt.

oh, hat sich da was verändert in den letzten Jahren? Mir war im Kopf, entweder ein Balkonkarftwerk mit einfacher Anmeldung, dafür keine Vergütung oder eine EEG-Anlage.

Über die Strafbarkeit - die nach Wunsch von Habeck ohnehin bald Geschichte sein soll und sich rein praktisch nur auf klassische Ferraris-Zähler bezieht, die eine aussterbende Art sind - wird viel erzählt. Die einen sprechen von Entziehung elektrischer Energie nach § 248c Abs. 4 StGB, weil sich aus der Differenz der Vergütung zwischen gelieferter und eingespeister Energie natürlich ein finanzieller Vorteil für den Einspeisenden ergibt. Denn ohne offizielle Regelung zur Einspeisung mit entsprechendem Zähler hat man keinerlei Anspruch auf Vergütung eingespeisten Stroms. D.h. jede an sich teuer zu bezahlende kW/h des Versorgers, die nachträglich „zurückgedrückt“ wird, stellt für diesen einen Schaden da, da ihm damit der Erlös aus dem von ihm zuvor gelieferten Strom genommen wird und er natürlich ohne entsprechende Vereinbarung auch nicht verpflichtet ist überhaupt Strom anzunehmen. Zumal der Versorger mit dem „zurückgedrückten“ Strom zum Zeitpunkt der Einspeisung oft auch nichts anfangen kann und er dann ggf. sogar gegenüber denjenigen, bei denen er sich zur Abnahme verpflichtet hat, für angebotenen aber nicht abgenommenen Strom ausgleichspflichtig ist.

Problem ist hierbei nur, dass diese Regelung von: „Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist,“ ausgeht. Und den sehe ich in diesem Szenario einfach nicht. Auch dürfte es mit dem Nachweis eines Vorsatzes nach Abs. 4 schwierig werden, weil man dann die schädigende Absicht nachweisen müsste. D.h. es müsste bei der ganzen Geschichte gerade darum gehen den Versorger hierdurch schädigen zu wollen. Da aber die Kenntnis über Rücklaufsperren in verschiedenen Zählergenerationen nicht so wirklich verbreitet ist, diese Balkonkraftwerke als steckerfertig inzwischen in jedem Baumarkt zu bekommen und zur „Eigenproduktion“ beworben werden, wird man hier in der Regel wohl eher von einem „übersehenen“ Aspekt ausgehen müssen, als von einer schädigenden Absicht.

Ebenso kann man an § 263a StGB denken, einen Computerbetrug (als spezieller Fall eines Betrugs), wobei wir gerade bei den alten Ferraris-Zählern natürlich immer einen Medienbruch zwischen der auf dem Zähler angezeigten Zahl und dem automatischen Verarbeitungsprozess der Abrechnung haben. Damit wäre man dann wieder beim klassischen Betrug, wo ich aber dann ebenfalls Probleme mit dem Vorsatz, wie oben, habe.

Andererseits kann man auch an § 268 StGB, die Fälschung technischer Aufzeichnungen denken. Denn der Zählerstand stellt eine technische Aufzeichnung dar, die durch den Rücklauf verfälscht wird, und die Grundlage der weiteren Verbrauchsabrechnung und auch Besteuerung ist. Das erscheint mir durchaus passend (ohne da jetzt tiefer eingestiegen zu sein). Dadurch kommt man dann auch zu der Frage der Versteuerung des Stroms auf Basis der mit allem, was damit dann zusammenhängt.