PVC-Belag von Vormieterin übernommen - renovieren?

Hallo,

heute habe ich bei meiner neuen Mietwohnung eine Vereinbarung mit der Vormieterin unterschrieben, dass ich den alten PVC-Boden, der schon in der Wohnung ist, übernehme. Der PVC-Boden ist allerdings wellig und an einigen Stellen schon eingerissen.

Für mich wäre das okay, aber was mache ich, wenn ich wieder ausziehe und der Nachmieter den PVC-Belag nicht übernehmen will? Muss ich dann den PVC-Belag entfernen und die darunter liegenden Dielen schleifen, oder was wäre ich im schlimmsten Fall verpflichtet zu tun?

Ich nehme an, dass in meinem Mietvertrag die gängigen Klauseln zu Schönheitsreparaturen stehen. Ein Freund erzählte mir auch, dass „Böden Vermietersache seien“.

Bitte helft mir, ich ärgere mich gerade sehr und mache mir Sorgen vor einem Renovierungs-GAU.

Viele Grüße
Svenja

Es ist so das die Vormieterin den PVC Boden herausbehmnen hätte müssen und den Dielenboden wegen eventuellen Kleberresten etc. reinigen müssen. Du hast jetzt diese Pflicht übernommen. Sollte dann bei Auszug dein Nachmieter den Boden nicht übernehmen, bist Du in dieser so genannten Rückbau Pflicht. Du bist nur Verantwortlich für selbst verusachte Schäden am Holzboden, nicht für normale Abnutzungen. Dafür ist der Vermieter zuständig, denn für normale Abnutzung des Hause bekommt er seine Miete. Steht nun im Übergabeprotokoll Holzdielenboden Schadensfrei und Du reisst am Ende den Boden PVC Boden raus und es ist ein Schaden vorhanden , hast Du ein Problem.

Gruß

Ihr Freund hat nicht unbedingt Recht. Es kommt immer darauf an, was genau im Mietvertrag steht, wie die Wohnung, die Sie angemietet haben, ausgestattet ist. Wenn dort z.B. von Fußleisten die Rede ist, die Ihre Vormieterin entfernt hat, müssten Sie diese bei Auszug ersetzen und wieder anbringen lassen.
Hat sich durch das Material des PVC-Bodens der Untergrund verändert, muss dieser wieder in den Zustand davor gebracht werden. Das könnte beispielsweise auch ein Abschleifen der evtl. vorhandenen Dielen bedeuten. Manche Leute verlegen auch PVC auf einem Boden, der noch die Klebespuren des zuvor dort verlegten Teppichbodens aufweist. Diese Klebespuren sind nur sehr aufwändig mit Spezialmitteln zu entfernen, was dann auch in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen würde. Andere Leute bohren Löcher für die Verlegung von Kabeln in den Beton! All das muss wieder in den Ursprungszustand rückgebaut werden und ist mit Arbeit und Kosten verbunden. Mit „Renovierung“ hat das nicht viel zu tun, es geht hier um Schadensbeseitigung. Man kann nur hoffen, dass der Untergrund in gutem Zustand ist.

Alles Gute
Sun

Hallo,

als Vermieter muß ich Dir leider sagen, daß Du Dich recht entspannt zurücklehnen kannst.
Natürlich kann es eine Menge Ärger geben, aber finanziell dürftest Du da gut rauskommen.

Also, wenn Du ausziehst und der Nachmieter den Boden nicht übernimmt, dann ist und bleibt es Dein Boden. Du wirst dann für die Demontage und fachgerechte Entsorgung haftbar sein.

Es stellt sich allerdings die Frage, warum diesr Boden dort überhaupt verlegt wurde.
Ist der Boden darunter so unansehnlich oder vielleicht auch beschädigt?
Egal was sich auf diesem Boden ergibt, es obliegt dem Vermieter, den Nachweis zu führen.
D.h. Der Vermieter müßteim Rahmen einer Auseinandersetzung nachweisen, daß Du den Boden beschädigt hast. Das wird er nicht können.
Darüber hinaus hat er eine gewisse Sorgfaltspflicht. Er ist das Risiko eingegangen und hat zugelassen, daß der Boden vom Vormieter nicht geprüft wurde. Somit muß er gegen sich gelten lassen, daß der Vormieter den Boden beschädigt haben önnte und nicht Du.
Von daher bist Du aus der Nummer dann raus.

Fazit: Es kann also Ärger geben, ja! Aber außer der Entsorgung des PVC-Boden werden ganz sicher keine Kosten auf Dich zurückkommen.

Du kannst ganz gelassen sein, der Vermieter ist selber Schuld.

Gruß Uwe

Hallo,

es ist davon auszugehen, daß ein evt. Nachmieter den Belag nicht übernehmen wird. Es besteht auch dei Möglichkeit, daß der Eigentümer die vorgeschlagenen Nachmieter ablehnt und will alles im Originalzustand haben. Der Belag ist schon wellig und eingerissen, das wird so schnell keiner übernehmen. Achtung: unbedingt überprüfen, ob Wasser unter den Belag gelaufen ist und dort das Holz bereits beschädigt hat. Dafür sollte dann unbedingt der jetzige Mieter gerade stehen.
Evt. den Eigentümer bzgl. des Bodens zu fragen und zwar: wie ist der Originalboden. Der Eigentümer kann den Originalzustand fordern, so wie der Eigentümer die Wohnung übergeben hatte. Bzgl. Renovierungsarbeiten – da unterscheiden die Gerichte sehr unterschiedlich. Ob die Dielen geschliffen werden müssen, das kann ich so nicht beantworten.
Hinweis:
Meine Kinder bzw. ich habe gute und schlechte Erfahrung mit dem Mieterschutzbund gemacht. In Braunschweig z. B. kümmert sich der Mieterschutzbund um nichts, Köln und Gummersbach ist der Verein „Spitze“. Er regelt wirklich alles!!! Sehr zu empfehlen.

Tschüss

am Besten den Boden im Vertrag von der Renovierungspflicht ausschließen.

Hallo,
ich würde Dir gerne helfen.Mach das nicht,Du bleibst drauf sitzen.Meine Freundin hatte das gleiche mit einer Küche.Die musste auch drauf sitzen bleiben.
Oder mach einen festen Vertrag beim Anwalt.
LG