PVC Boden erneuern

Ich wohne seid knapp 3 Jahren in einer 3 Raumwohnung.
Nun hab ich vor aus zuziehen.
Meine Frage nun…darf der Vermieter von mir Verlangen das ich den Fußboden bezahle? (PVC Bodenbelag Paketmuster und ein anderers Muster)
Durch das darauf stellen von Küchenmöbel und Kühlschrank, Bett etc sind am Boden abdrücke die nun nicht mehr raus gehen.
Gehört das zu Verschleiß bzw Abnutzung oder ist das eine Beschädigung wo ich die Kosten tragen muss.

Moin,
wichtige Daten fehlen, also nehme ich an:
PVC-Boden ist mitvermietet.
Kleinreparaturen sind im Vertrag geregelt.
Mängel waren bei Einzug nicht vorhanden.

Grundsätzlich: Vermieter darf verlangen, aber ob er das Verlangte erhalten muss, ist fraglich.
So können Mieter und Vermieter sich stets privatrechtlich einigen.

Wenn Mieter aber das nicht will (so wie hier wohl):
Eindrücke, die nicht mehr „rausgehen“, durch Möbel entsprechen augenscheinlich Folgen einer normalen Nutzung bzw. Abnutzung, somit ist der Mieter hier nicht haftbar. Schäden wären, wenn diese Abnutzung überdeutlich wären, zB. Löcher nach 3 Jahren oder grobe „Abwetzungen“.
Solche „Beurteilungen“ beschäftigen oftmals Gerichte bzw. Sachverständige.
TIPP: Bei Problemen die Privathaftpflichtversicherung mal kontaktieren, ggf. Hausratsversicherung. Gemietete Dinge können darin versichert sein und dann gilt: Ist Mieter schuld, zahlt Versicherung, ist er nicht, zahlt Vermieter…

Bei Auszug sind oftmals Schönheitsreparaturen vonnöten, die oftmals der Mieter vornehmen muss.
Dies kann hier eine Rolle spielen (bei übermäßiger Abnutzung). Ist der PVC-Boden mitvermietet, ist es eher Sache des Vermieters, ist er es nicht, sondern wird nur generell verlangt, einen PVC-Boden bei Übergabe verlegt zu haben, dann kann es wieder Mietersache sein.

Also meine generelle Einschätzung nach oben genannten Annahmen (alles rechtlich vollkommen ohne Relevanz, da ich ja kein Rechtsberater bin etc.):
Wenn der PVC nur generelle Gebrauchsspuren aufweist und mitvermieter ist, dann hat sich der Vermieter um dessen Erhalt bzw. Ersatz zu kümmern, nicht der Mieter.

Generell rate ich allen Mietenden, sich preiswert in einem Mieterverein zu vereinen. Dort habt ihr kompetente und auch solidarische Leute für euch und eure Rechte an eurer Seite für wenig Geld. Die meisten Fragen bräuchtet ihr hier dann nicht stellen. (Gleiches gilt übrigens für Gewerkschaften!)

Hallo,

Machen Sie ihrem Vermieter klar,dass dies eine Abnutzung ist,und das man in der heutigen Zeit keinen PVC-Boden mehr hat.Vor allen nicht in einer Küche.
Ich gehe davon aus dass vor ihrem Einzug die Böden auch schon länger vorhanden waren.
Das bei so einem Boden Druckstellen vorhanden sind ist ganz normal.
Nur wenn Sie einen Boden direkt beschädigen z.B. Löcher,Verbrennungen usw. müssten Sie (ihre Hausratversicherung dafür aufkommen.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Gruß
monika61

so wie geschildert sind das normale Abnutzungserscheinungen. Brandflecken wären ein Grund

Hallo,

natürlich kann der Vermieter keinen neuen Bodenbelag verlangen. Sie können ja ihre Möbel nicht in die Luft hängen.
Sie haben den Belag normal genutzt, sprich die Möbel darauf gestellt, wie es auch der Vermieter tun würde, haben keine mutwilligen Schäden verursacht und aus meiner Sicht sind das normale Abnutzungsspuren, wie sie in jeder Wohnung entstehen.
Weisen Sie die Forderung schriftlich zurück und verlangen Sie eine rechtliche Grundlage, auf welche sich der Vermieter mit seiner Forderung bezieht.

MfG P. Kunze

Moin!
Ein Teppich, Parkett oder PVC-Boden gehört mit zur vermieteten Sache. Ein Teppich ist m.E. nach ca. 10 - ein PVC-Boden nach ca. 7 Jahren abgewohnt und muß dann durch den Vermieter ersetzt werden.
Sind die Druckstellen durch das „normale Benutzen einer Sache“ entstanden, so gehört das zum Vermieter-Risiko. Gibt es Brandstellen, Einrisse, starke Verschmutzungen, so ist das auf Kosten des Mieters zu erneuern, wobei hier alt gegen neu aufgerechnet (!) wird.
Hat ein PVC-Boden NEU 700.- Eu gekosten, so ist der Wert dessen nach 6 Jahren nur noch 100.- Eu. Ist ein Viertel zu ersetzen, stehen 25.- Eu für den Mieter an.
Am Besten reden Sie mit der Hausverwaltung oder dem VM direkt. Ich bin sicher, daß Sie sich da einigen werden.
Wenn nicht, wenden Sie sich an einen Mieterverein in Ihrer Nähe!
Gruß

Ich wohne seid knapp 3 Jahren in einer 3 Raumwohnung.
Nun hab ich vor aus zuziehen.
Meine Frage nun…darf der Vermieter von mir Verlangen das ich :den Fußboden bezahle? (PVC Bodenbelag Paketmuster und ein :anderers Muster)
Durch das darauf stellen von Küchenmöbel und Kühlschrank, Bett :etc sind am Boden abdrücke die nun nicht mehr raus gehen.
Gehört das zu Verschleiß bzw Abnutzung oder ist das eine :Beschädigung wo ich die Kosten tragen muss.

Genau wie verlegter Teppichboden

normaler Verschleiß
Ich wohne seid knapp 3 Jahren in einer 3 Raumwohnung.
Nun hab ich vor aus zuziehen.
Meine Frage nun…darf der Vermieter von mir Verlangen das ich
den Fußboden bezahle? (PVC Bodenbelag Paketmuster und ein
anderers Muster)
Durch das darauf stellen von Küchenmöbel und Kühlschrank, Bett
etc sind am Boden abdrücke die nun nicht mehr raus gehen.
Gehört das zu Verschleiß bzw Abnutzung oder ist das eine
Beschädigung wo ich die Kosten tragen muss.

Hallo,

ich würde für den Bodenbelag keinen Cent bezahlen, da es sich um normale Gebrauchsspuren handelt und es eine normale Abnutzung des Bodens ist, die mit der Mietzahlung schon ab gegolten sind.

Viel Glück
Peter

ja, er darf die fachgerechte Beseitigung der Schäden verlangen.

Das heisst aber nicht, das ein Handwerker das machen muss:
http://www.immo-magazin.de/vermieter-muss-renovierun…