Hallo,
wir hatten letzte Woche Besuch, die Frau hatte Stöckelschuhe an und machte damit (ungewollt) viele Löcher in unseren PVC-Boden.
Der Bodenbelag ist erst 2 Jahre alt und hatte damals 15€ pro qm gekostet.
Unser Besuch war sofort bereit, es der Haftpflicht zu melden.
Wie geht es jetzt weiter ?
Wird die Haftpflicht so etwas anerkennen ? Brauche ich noch die Rechnung ? Muß ich Fotos vom beschädigten Boden machen ?
Gibt es schon ähnliche vergleichbare Fälle ?
Da gibt’s eigentlich nicht viele Tipps, die man geben kann. Sag der Dame, sie soll (schnellstmöglich) ihre Haftpflichtversicherung verständigen. Sie bekommt dann eine Schadensmeldung, die sie ausfüllen muss. Die Versicherung setzt sich dann mit dir in Verbindung. Rechnung und Fotos sind sicher nicht schlecht.
Da ein Schaden nur bei einem schuldhaften Verhalten des Schadensverursachers zu ersetzen ist, nehme ich aber fast an, dass die Versicherung die Zahlung verweigern wird. M.E. muss ein ordentlich verlegter Parkettboden auch Stöckelschuhe aushalten.
Gruß Holger
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Normalerweise spielt es doch keine Rolle ob der Schaden schuldhaft oder unabsichtig hervorgerufen wurde,oder ? Aber dafür hat man ja doch eine Haftpflichtversicherung ?
Ist es nicht eher so, dass die Versicherung die Leistung verweigern würde, wenn es vorsätzlich geschehen wäre ?
Normalerweise spielt es doch keine Rolle ob der Schaden
schuldhaft oder unabsichtig hervorgerufen wurde,oder ?
Zwischen „schuldhaft“ und „unabsichtig“ besteht kein Gegensatz!
Die private Haftpflichtversicherung tritt gegenüber dem Geschädigten dann ein, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden schuldhaft, d.h. fahrlässig, herbei geführt hat.
Die Fahrlässigkeit setzt voraus, dass es eben nicht absichtlich, sprich vorsätzlich, zum Schaden gekommen ist.
Aber
dafür hat man ja doch eine Haftpflichtversicherung ?
Ist es nicht eher so, dass die Versicherung die Leistung
verweigern würde, wenn es vorsätzlich geschehen wäre ?
Genau. Es muss aber unterschieden werden, ob die Versicherung die Leistung gegenüber dem Versicherungsnehmer verweigert (z.B. bei Vorsatz, dann hat der Geschädigte trotzdem gegen den Verursacher einen Schadenersatzanspruch), oder gegenüber dem Geschädigten (wenn z.B. kein schuldhaftes Verhalten vorliegt).
Aufgrund der (wenigen) vorliegenden Infos kann bislang nicht von einer Schuld der Besucherin ausgegangen werden. Chancen für eine Regulierung durch den Versicherer = eher gering. Sorry.
Holger, hier handelt es sich doch um einen PVC Fußboden und
nicht um Parkett )
…Vielleicht steckte ja auch ein Nagel im Absatz…?
Sorry, da habe ich mich natürlich vertan!
Das könnte die Sache bzgl. der Schuldfrage verkomplizieren. Also bleibt die Frage an Stefanus, bzw. an die Bekannte, wie es zu dem Schaden kommen konnte.
Aber auch wenn sie sich einen Nagel eingefangen hat, schätze ich, dass sie dies wahrscheinlich (da „unabsichtlich“) gar nicht bemerkt hat, damit auch nicht schuldhaft gehandelt hat.
Zur Erklärung:
Die Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung ist nur dann gegeben, wenn der Verantwortliche persönlich wegen fahrlässigen Verhaltens zum Schadensersatz verpflichtet wäre. Der Geschädigte steht dadurch, dass der Schädiger eine Haftpflichtversicherung hat, von Gesetz wegen nicht besser da. Lediglich das Risiko der mangelnden Zahlungsfähigkeit ist auf die Versicherung abgewälzt.
Hätte die Dame den Nagel (?) bemerkt, läge dann allerdings wohl Vorsatz vor, womit die Versicherung auch außen vor wäre. Dann müsste sie allerdings persönlich für den Schaden gerade stehen.
Hallo,
natürlich hat unser Besuch den Schaden nicht vorsätzlich verursacht.
Wir hatten eben noch nie Besuch mit solch „extremen Schuhen“, und eine solche auswirkung auf den Boden eben nicht erwartet.
Aber auch, oder gerade wenn sie es micht absichtlich gemacht hat, muß doch eine Versicherung dafür einspringen, oder nicht ?
Wir hatten einen Fall, da hat jemand ohne absicht meine Autotür zerkratzt - der schaden wurde von der Versicherung reguliert!
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Hallo,
natürlich hat unser Besuch den Schaden nicht vorsätzlich
verursacht.
Erstens hatte ich das auch nicht behaupten wollen (aus welchem Grund auch) und zweitens, nochmal um es klar zu stellen: dann würde auch die PH nicht einspringen!!!
Wir hatten eben noch nie Besuch mit solch „extremen Schuhen“,
und eine solche auswirkung auf den Boden eben nicht erwartet.
Aber auch, oder gerade wenn sie es micht absichtlich gemacht
hat, muß doch eine Versicherung dafür einspringen, oder nicht
?
Drücke ich mich so unklar aus?
Absicht = Vorsatz = nicht durch die Versicherung gedeckt!!
keine Absicht, aber Fahrlässigkeit = durch PH gedeckt = Regulierung des Schadens durch den Versicherer!!
keine Absicht UND keine Fahrlässigkeit = kein schuldhaftes Verhalten = keine Schadenersatzpflicht = keine Leistungspflicht durch Versicherer UND Besucherin!!
Wir hatten einen Fall, da hat jemand ohne absicht meine
Autotür zerkratzt - der schaden wurde von der Versicherung
reguliert!
Das mag ja sein und möglicherweise (!!!) wird auch euer Fußboden auf Kosten der Versicherung repariert, aber das eine hat doch mit dem anderen rein gar nichts zu tun, oder?
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
P.S.: Ansonsten gilt, was bereits gesagt wurde: Um Klarheit zu gewinnen, Schaden dem Versicherer melden. Versicherte Schäden werden reguliert, die anderen nicht!!!