Hallo,
was wird eigentlich als „Haltbarkeitsdauer“ für PVC-Belag angesetzt. Also wann ist selbiger abgewohnt?
Nehmen wir z.B. mal an ein Mieter zöge nach genau 10 Jahren aus einer Wohnung aus, in der bei seinem Einzug neuer PVC-Boden lag. An einigen wenigen Stellen seien kleine Löcher und winzige Schnitte im Belag. Wäre hier überhaupt noch übermäßige Abnutzung finanziell auszugleichen?
Gruß, Niels
Hallo,
was wird eigentlich als „Haltbarkeitsdauer“ für PVC-Belag
angesetzt. Also wann ist selbiger abgewohnt?
Soweit ich weiß 20 Jahre bei PVC.
Nehmen wir z.B. mal an ein Mieter zöge nach genau 10 Jahren
aus einer Wohnung aus, in der bei seinem Einzug neuer
PVC-Boden lag. An einigen wenigen Stellen seien kleine Löcher
und winzige Schnitte im Belag. Wäre hier überhaupt noch
übermäßige Abnutzung finanziell auszugleichen?
Löcher und Schnitte sind Schäden, die der Mieter dem Vermieter zu ersetzen hat. Als Maßstab gilt der Zeitwert des Bodenbelages.
Gruß
Maja