PVK gekündigt kann ich wieder in GV

PVK gekündigt kann ich wieder in GV

Ich habe mich Privatkranken versichert nach ca. einen halben Jahr machte die private eine anfrage beim Arzt und Kündigte damit mir den Vertrag da ich aus Ansicht der VS nicht alles mitgeteilt habe der Antrag wurde durch den Vertreter der Gesellschaft ausgefüllt(ist dort Mitarbeiter) hat aber im Namen einer Agentur das gemacht. Ich informierte den MA über den Kompletten Gesundheitszustand. Da ich ein Problem hatte das aber erst gefunden werden musste und mit den Sachen die der Arzt vermutete nicht damit zu tun hatte ich teilte das auch den MA mit und der meinte er müsse in den Antrag nichts vermerken. Da auch die Schweigepflicht der Ärzte entbunden hatte. Es gibt nun zwei fragen kann ich in die Gesetzlichekranken Versicherung zurück oder wie soll ich vorgehen bin zu zeit ohne VS.
Zugangsdaten

Hallo,

zunächst einmal einige grundlegende Sachen. Die PKV hat Ihnen- so zumindest schließe ich das aus der Schilderung- wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag angefochten oder ist vom Vertrag zurückgetreten.

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/Anzeig…

Demnach ist der Vertrag wie Sie schildern rückwirkend aufgehoben, wenn denn der Rücktritt berechtigt ist und Sie nicht dagegen vorgehen/ vorgegangen sind.

Nun besteht also kein Versicherungsschutz. In die GKV können Sie nur zurück, wenn ein Status Versicherungspflicht begründet. Dieses scheint aber hier nicht der Fall. Daher bleibt Ihnen nur der Weg in den Baisstarif der privaten Krankenversicherung, welchen Sie sehr schnell anstreben sollten. Auch ist ggf. ein anderer Versicherer bereit (je nach Vorerkrankung) Sie noch mit einem Zuschlag zu nehmen. Das sollte man vorab klären.

Die Zeit ohne Versicherung müssen sie in jedem Fall nachzahlen, da in Deutschland Versicherungspflicht besteht.

Bei weiteren Fragen, melden Sie sich einfach.

Gruß
Sven Hennig
online-pkv.de

Theoretisch müsste die gesetzliche Krankenversicherung dich nicht wieder aufnehmen. Dann hättest du jetzt ein Riesenproblem. Deine vorherige KK wird dich gegen Nachzahlung der Beiträge wohl wieder aufnehmen.

Die Beiträge an die private Krankenversicherung musst du notfalls dann einklagen. Die wird sich dagegen wehren, weil sie ja dem Vertreter die Provision gezahlt hat.

Da würde sich dann eine Beschwerde bei der BAFIN in Bonn evtl. lohnen.

Guten Tag,
sind Sie Arbeitnehmer?
Wann haben Sie in die PKV gewechselt und wie waren Sie bis dort bei der GKV versichert?
Danke.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo
Sie können nur in die gesetzliche zurück wenn sie wieder
versicherungspflichtig werden - sonst bleibt ihnen nur der Basis Tarif einer anderen privaten Krankenvericherung - andere Möglichkeit haben sie hier nicht weil beim wechsel von einer gesetzlichen in die privaten Krankenversicherung ein Systemwechsel stattfindet.
Der Basis Tarif liegt bei ca 575,-€ monatl. - entspricht dem höchstbeitrag in der gesetzlichen.
Wobei hier die Frage geklärt werden müßte in wie weit sich der Vermittler einer Fehlberatung schuldig gemacht hat und haftet.
Mfg
E.R.-M.

Du hast mehrere Möglichkeiten.

  1. der Vermittler muss (!) einen Besuchsbericht machen. Dort ist aufgeführt, dass Du alle Krankheiten angegeben hast (wenn Du das gemacht hast)
  2. sollte kein Besuchsbericht existieren (was nicht erlaubt ist) und Du hast einen Zeugen (Frau, Oma, Opa, Kind über 16 Jahre…) dafür, dass Du alles gesagt hast, dann kannst Du die Kündigung anfechten. Dazu solltest Du aber einen RA nehmen.
  3. die Versicherung muss Dich im Basistarif aufnehmen. Allerdings kostet der ca. 580 € monatlich.
  4. ich könnte evtl.(kein Versprechen!!!) Dich in eine GKV bringen. Dazu solltest Du mich mit Deinen Kontaktdaten anschreiben. Ich kenne einen Kassenboss, der so manches „Wunder“ schon vollbracht hat.
    Und wenn Du eines Tages mal wieder in eine Private wechseln willst, dann nehme dafür keinen Ausschließlichkeitsvertreter. Geh zu einem Makler. Der haftet für sein Gerede.
    Hupftiegel

Hallo Hans bei, einer Kündigung sieht es schlecht aus.
Nur wenn die Versicherung von Beginn an vom Vertrag zurücktritt, können Sie sich mit der letzten Kasse in Verbindung setzen, muessen allerdings nachzahlen.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Die Rückabwicklung müsste möglich sein. Allerdings sind dann die Beiträge rückwirkend zu dem Anschlussdatum zu zahlen. Frag mal bei der letzten Krankenkasse an, in der du vorher versichert warst. Wenn eine Aufnahme möglich ist, dann nur dort!

weiß nicht ob die private das einfach so machen kann und in die gesetzliche kommt man ja nur bei anstellung oder abeitslosengeldbezug

Hallo,
ein zurück ist sicher nicht einfach. Ersten würde ich den MA einbinden, der das verbrockt hat er soll sich mit drum kümmern.
andererseits gibt es ja die Versicherungspflicht, dies bedeutet, da der Vertrag mit der PKV nicht zustande gekommen ist, ist die Kündigung bei der GKV nicht endgültig zustande gekommen, weil der Nachweis der Versicherungspflicht durch die PKV zurückgenommen wurde.
Sicherlich spielt auch der Staus eine Rolle obe Selbständig oder AN über der BMG.
Im schlimmsten Fall müsste die Neue PKV eine Annahme im Basistarif zustimmen.
Gruß H

Hallo Hans Höcht,

Bei welcher Kasse warst Du denn vor dieser Privaten Kasse versichert ?
Wende Dich mit dem entsprechenden Ablehnungsschreiben an deine letzte (hier vorletzte) Kasse. Diese muss dich dann wieder aufnehmen. Denn in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Die Beiträge sind allerdings natürlich dann auch an die Kasse nachzuzahlen. Eventuell läßt sich die Kasse aber auf eine Ratenvereinbarung ein.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo!

Wenn eine Mail in so chaotischem Deutsch und ohne Berücksichtigung irgendwelcher Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln geschrieben wurde, macht es wenig Freude, sie zu lesen. Wenn Ihr Antrag bei der PKV ähnlich wirr abgelaufen ist, ist mir alles klar.

Fragen Sie am besten Ihre Gesetzliche Krankenversicherung, ob man Sie wieder aufnimmt.

Gruß

H.C.