PVÜ/TRIPS vs. EPÜ

Hallo,

ich würde gerne wissen, weshalb man angesichts internationaler Verträge wie PVÜ oder TRIPS noch ein EPÜ für Patente braucht.

Ist das EPÜ ergänzend zu sehen? Die PVÜ sagt ja z.B., dass ein Angehöriger eines anderen Mitgliedsstaats bei Gewährung und Verletzung wie ein Inländer behandelt werden soll. Aber das EPÜ ermöglicht ja eine europaweit einheitliche Regelung für die materiellen Schutzvoraussetzungen. Kann man sagen, dass es in den Ländern, die der PVÜ und dem EPÜ zugestimmt haben, einfacher ist, an einen Patentschutz zu kommen, als in Ländern, die nur der PVÜ zugestimmt haben?
Nur die Schutzrechtsverletzung wird dann weiterhin so laufen, wie die Regelungen in dem jeweiligen Land sind. Oder?

Danke!

ich würde gerne wissen, weshalb man angesichts internationaler
Verträge wie PVÜ oder TRIPS noch ein EPÜ für Patente braucht.

Das PVÜ legt lediglich die „Spielregeln“ zu gewerblichen Schutzrechten fest.

Auf der Grundlage des EPÜ werden hingegen ganz konkret Europäische Patente angemeldet, geprüft und erteilt.

Hallo,

PVÜ regelt Grundlagen wie Prioritätsrecht, Inländerbehandlung, Nachfrist für Jahresgebühren etc, ist aber kein Anmeldeverfahren zur Erlangung eines Schutzrechts. Die genaue Umsetzung (= Verfahrenablauf) ist den einzelnen Staaten überlassen oder Staatengemeinschaften überlassen

Beispiel:

PVÜ: es gibt eine 6-monatige Nachfrist ab Fälligkeit zur Zahlung von Jahresgebühren

EPÜ: wann sind überhaupt Jahregebühren fällig? wie hoch ist die Jahresgebühr? wie hoch ist die Zuschlagsgebühr? an wen muss ich zahlen, auf welche Art kann ich das tun und in welcher Währung? wer darf überhaupt Jahresgebühren zahlen?

die Schutzrechtsverletzung wird dann weiterhin so laufen,
wie die Regelungen in dem jeweiligen Land sind. Oder?

ja. Patentverletzung in Deutschland = Klage in Deutschland nach deutschen Gesetzen. Patentverletzung in Frankreich = Klage in Frankreich nach franzöischen Gesetzen usw.

Warum willst Du das überhaupt alles wissen?

Klausur :wink: